Lohn Musterklauseln

Lohn. Der Jahreslohn wird entweder in 12 oder 13 gleichen Teilen ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel am 25. des Kalendermonats. Wird die Auszahlung in 13 Teilen vereinbart, ist der 13. Monats- lohn im Dezember bzw. im Austrittsmonat (Anspruch auf pro rata temporis) fällig. Die Übernahme einer Nebenbeschäftigung, eines öffentlichen Amtes oder einer selbständigen Er- werbstätigkeit ist meldepflichtig. Wird während dem Anstellungsverhältnis eine Nebenbeschäftigung, ein öffentliches Amt oder eine selbständige Erwerbstätigkeit übernommen, ist dies zwingend vor Übernahme den zuständigen Stellen zu melden. Der Beschäftigungsgrad an der Universität Zürich darf mit der Übernahme einer Nebenbeschäftigung, eines öffentlichen Amtes oder einer selbständi- gen Erwerbstätigkeit grundsätzlich 100 % nicht übersteigen.
Lohn. Wenn ein Mitarbeiter an Ausbildung im Zuge der Ausbildungsplanung des Unterneh- mens teilnimmt oder die Ausbildung auf Beschluss des Unternehmens geschieht, wird der Mitarbeiter nach folgendem Satz entlohnt: Ab 24. Februar 2020 137,50 DKK/Std. Ab 1. Xxxx 2021 140,00 DKK/Std. Ab 28. Februar 2022 142,50 DKK/Std. Der Arbeitgeber zahlt während des Lehrgangs Urlaubsgeld, Bezahlung für gesetzliche Feiertage und den Rentenversicherungsbeitrag. Etwaige Lohnausfallerstattungen gehen zugunsten des Unternehmens. Mitarbeiter mit 12 Monaten kontinuierlicher Beschäftigung können an einer Ausbil- dungsaktion ohne Lohn unter der Voraussetzung teilnehmen, dass die Ausbildung unter gebotener Rücksichtnahme auf die Verhältnisse des Unternehmens arrangiert wird. Bei Ausbildungsaktivitäten, die auf Beschäftigung innerhalb des Deckungsbereichs der Ta- rifverträge für die Schlacht- und Lebensmittelindustrie gerichtet sind, lautet die Forde- rung auf 9 Monate kontinuierliche Beschäftigung. Der Mitarbeiter hat das Recht, nicht verbrauchten Ausbildungsanspruch in Anspruch zu nehmen. Die ältesten Wochen werden zuerst verbraucht. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Arbeitsverhältnis des Mitarbeiters bereits aufgekündigt ist, es sei denn, der Mitar- beiter und das Unternehmen haben den Ausbildungszeitraum vor der Kündigung ver- einbart. Eine Beschreibung der Geschichte und der näheren Richtlinien des SFKF finden Sie im „Protokoll über den Zusammenarbeits- und Kompetenzentwicklungsfonds der Schlacht- und Lebensmittelindustrie“ (Seite 117). Außerdem besteht Einigkeit darüber, dass DI und die Lebensmittel-Gewerkschaft NNF im Tarifvertragszeitraum Gespräche über die Höhe des Beitrags für den Kompetenzentwicklungsfonds der Schlacht- und Lebensmit- telindustrie aufnehmen können, falls dies notwendig ist. Der Kompetenzentwicklungsfonds der Schlacht- und Lebensmittelindustrie (SFKF) wird im alltäglichen Verlauf durch IKUF (den Kompetenzentwicklungsfonds der Industrie) und die Website xxx.xxxx.xx verwaltet. Das Unternehmen zahlt jährlich 520,- DKK pro vollzeitbeschäftigten, vom Tarifvertrag gedeckten Mitarbeiter. Für Teilzeitbeschäftigte wird der Betrag entsprechend reduziert. Der Mitarbeiter kann beim Fonds Unterstützung für Ausbildung beantragen, die unter Abs. 4 fällt. Es kann somit keine Unterstützung für Ausbildungsgänge gewährt werden, bei denen der Mitarbeiter ganz oder teilweise Lohn bezieht. Unternehmen, die einen Ausbildungsausschuss und mehr als 100 von den Tarifverträ- gen gedeckte Mi...
Lohn. Grundlagen Funktionsanteil Leistungsanteil
Lohn. Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer erhält ein Stundengehalt von mindestens CHF ___ brutto (basierend auf dem in Ziff. 3.3 genannten Pensum von ___ Wochenstunden) bzw. ein Monatsgehalt von CHF ___ brutto. (Zusatz: ev. Regelung eines 13. Monatslohnes treffen.) Für die Vergütung allfälliger Spesen oder Auslagen gelten folgende Ansätze: Reisen: CHF ___ Mahlzeiten: CHF ___ Übernachtung: CHF ___ Arbeitsstunden, welche gemäss den Weisungen der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers oder des Einsatzbetriebs über die in Ziff. 3.3. dieses Vertrages genannte Normalarbeitszeit hinaus geleistet werden, gelten als Überstunden. * Sie werden mit einem Zuschlag von 25 Prozent entschädigt. * Sie werden durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen * (Kommentar: eine der zwei Varianten ist möglich. Bei der ersten ist es möglich, einen tieferen Zuschlag als 25 Prozent vorzusehen.). Arbeitsstunden, welche gemäss den Weisungen im Einsatzbetrieb über die Höchstarbeitszeit nach Arbeitsgesetz hinaus geleistet werden, gelten als Überzeit. * Sie werden mit einem Zuschlag von 25 Prozent entschädigt. * Sie werden durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer ausgeglichen. Die maximal zulässige Überzeit nach Arbeitsgesetz darf jedoch nicht überschritten werden. * (Kommentar: eine der zwei Varianten ist möglich. Beim Büropersonal sowie technischen und andern Angestellten mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels kann der Zuschlag für Überzeitarbeit, die 60 Stunden im Kalenderjahr nicht übersteigt, wegbedungen oder unter 25 Prozent gesenkt werden.)
Lohn. Als Lohn gilt der im Einsatzvertrag vereinbarte Stundenlohn. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, einen korrekten Arbeitsrapport vorzulegen. Der Arbeitsrapport besteht entweder als gedrucktes Papierformular oder als für den Mitarbeiter jederzeit mittels persönlichem Passwort zugänglich gemachtes, in einer Web-Applikation gespeichertes Online-Formular. Zu diesem Zweck füllt der Mitarbeiter am Ende der Woche und am Ende des Einsatzes den Arbeitsrapport der Trabeco AG aus und lässt ihn vom Einsatzbetrieb unterschreiben respektive online validieren. Beim gedruckten Papierformular sind das Original und die erste Kopie für die Trabeco AG bestimmt. Beim web- basierten Arbeitsrapport haben Mitarbeiter und Einsatzbetrieb jederzeit uneingeschränkten Zugriff auf ihre Daten. Ein Ausdruck in Papierform ist jederzeit möglich. Ohne korrekten Arbeitsrapport erfolgt keine Abrechnung. Weichen die tatsächlich geleisteten Stunden von den vereinbarten Arbeitsstunden ab, wird nur die nachgewiesene Arbeitszeit vergütet, es sei denn, der Arbeitnehmer kann nachweisen, dass die Annahme seiner Arbeitsleistung durch den Einsatzbetrieb verweigert wurde. Über solche Fälle ist die Trabeco AG sofort zu informieren. Mit korrektem Arbeitsrapport erhält der Mitarbeiter auf Wunsch einen Vorschuss von max. 80% des Xxxxxx der jeweiligen Kalenderwoche. Bei quellensteuerpflichtigen Personen beträgt der Vorschuss max. 65% des Xxxxxx. Die Trabeco AG bestimmt den letzten Abgabetermin des Monates für die Arbeitsrapporte. Die Lohnabrechnung und Zahlung erfolgt gemäss jährlichem Lohnkalender, welcher in der Filiale der Trabeco AG aufliegt, auf das im Personalblatt angegebene schweizerische Post- oder Bankkonto.
Lohn. 3.1. Die Lehrlinge werden im Monatslohn entschädigt.
Lohn. Der Lohn des Praktikanten dem « einheitlichen Stundenansatz für kurze Arbeitseinsätze », gemäss der « Richtlinie zur Festsetzung des Stundenlohntarifs für Aushilfsarbeiten.» Er hat Anrecht auf den 13-ten Monatslohn. Der Praktikant kann ausnahmsweise oder aus didaktischen Gründen angehalten werden, vorübergehend die Stellvertretung eines Angestellten zu übernehmen. Dauert diese Vertretung länger als 3 Tage, so wird er ab dem ersten Vertretungstag auf der Basis der Funktionsklasse entlöhnt. * die Praktikantin Freiburger Verband der spezialisierten Institutionen 0, xx. Xxxx Xxxx XX Tel.: 000 000 00 00 Email: xxxx@xxxxx.xx
Lohn. 11 - Normallohn Erwachsene Mitarbeiter Löhne für jugendliche Mitarbeiter
Lohn. Als Lohn gilt der im Einsatzvertrag vereinbarte Stundenlohn. Der TMA ist ver- pflichtet monatlich einen korrekten Arbeitsrapport vorzulegen. Ohne korrekten Arbeitsrapport erfolgt keine Abrechnung. Weichen die tatsächlich geleisteten Stunden von den vereinbarten Arbeitsstunden ab, wird nur die nachgewiesene Arbeitszeit vergütet, es sei denn, der Arbeitneh- mer kann nachweisen, dass die Annahme seiner Arbeitsleistung durch den Ein- satzbetrieb verweigert wurde. Über solche Fälle ist die ASSPRO AG unverzüglich zu informieren. Mit korrektem Arbeitsrapport erhält der TMA auf Wunsch einen Vorschuss von max. 80 % des Xxxxxx der bereits geleisteten Stunden. Bei quellensteuerpflichti- gen Personen beträgt der Satz 65 %. Bargeldbezüge bedürfen der telefonischen Voranmeldung bis spätestens 14.00 h. Den letzten Abgabetermin des Monates für die Arbeitsrapporte bestimmt die ASSPRO AG. Die Lohnabrechnung und –zahlung erfolgt gemäss jährlichem Lohnkalender, welcher in der Filiale der ASSPRO AG aufliegt, auf das im Perso- nalblatt angegebene schweizerische Post- oder Bankkonto.
Lohn. Als Lohn gilt der im Einsatzvertrag vereinbarte Stundenlohn. Der TMA ist ver- pflichtet, einen korrekten Arbeitsrapport vorzulegen. Der Arbeitsrapport besteht entweder als gedrucktes Papierformular oder als für den TMA jederzeit mittels persönlichen Passwortes zugänglich gemachtes, in einer Web-Applikation ge- speichertes Online-Formular. Zu diesem Zweck füllt der TMA am Ende der Woche und am Ende des Einsatzes den Arbeitsrapport der MY PERSONAL AG aus und lässt ihn vom Einsatzbetrieb unterschreiben respektive online validieren. Beim gedruckten Papierformular sind das Original und die erste Kopie für die MY PERSONAL AG bestimmt. Beim web- basierten Arbeitsrapport haben TMA und Einsatzbetrieb jederzeit uneingeschränkten Zugriff auf ihre Daten. Ein Ausdruck in Papierform ist jederzeit möglich. Ohne korrekten Arbeitsrapport erfolgt keine Abrechnung. Weichen die tatsächlich geleisteten Stunden von den vereinbarten Arbeitsstunden ab, wird nur die nachgewiesene Arbeitszeit vergütet, es sei denn, der Arbeitneh- mer kann nachweisen, dass die Annahme seiner Arbeitsleistung durch den Ein- satzbetrieb verweigert wurde. Über solche Fälle ist die MY PERSONAL AG sofort zu informieren. Mit korrektem Arbeitsrapport erhält der TMA auf Wunsch einen Vorschuss von max. 80% des Xxxxxx der jeweiligen Kalenderwoche. Bei quellensteuerpflichtigen Personen beträgt der Vorschuss max. 65% des Xxxxxx. Bargeldbezüge bedürfen der telefonischen Voranmeldung bis spätestens 14.00 h. Die MY PERSONAL AG bestimmt den letzten Abgabetermin des Monates für die Arbeitsrapporte. Die Lohnabrechnung und –zahlung erfolgt gemäss jährlichem Lohnkalender, welcher in der Filiale der MY PERSONAL AG aufliegt, auf das im Personalblatt angegebene schweizerische Post- oder Bankkonto.