Common use of Justiz Clause in Contracts

Justiz. Ein funktionierender Rechtsstaat braucht eine gut ausgestattete und starke Justiz. Für einen effektiven und zeitnahen Rechtsschutz müssen den Gerichten die erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Koalition steht für eine soziale Rechtspolitik, die den Menschen in Brandenburg dient und ihre Bürgerrechte schützt. Wir halten an einer bürgerfreundlichen Justiz mit einem wohnortnahen Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten fest. Die Verfahrenslaufzeiten an den Gerichten – insbesondere in der Sozial- und Verwaltungs- gerichtsbarkeit – sollen weiter verkürzt werden. Um dies sicherzustellen und um auf die künftigen demografischen Veränderungen im Personalkörper reagieren zu können, werden Einstellungskorridore eingerichtet. Dem Schutz potentieller und tatsächlicher Opfer von Straftaten messen wir eine besondere Bedeutung bei. Wir prüfen die stärkere finanzielle Ausstattung von Programmen, Organisa- tionen und Vereinen, die sich dem Schutz und der Unterstützung von Kriminalitätsopfern widmen und ihre Rechte sichern. Dazu wird die Koalition die Einrichtung eines zentralen Fonds prüfen, der vorrangig aus Geldstrafen und Geldbußen gespeist wird. Die Koalition unterstützt dabei den Ausbau von bestehenden Strukturen und Netzwerken. Wir setzen uns weiter für eine schnellere und unbürokratische therapeutische Hilfe bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten und für die Erweiterung des Opferentschädigungsgesetzes auf weitere Straftatbestände ein. Die Verbesserung der psychosozialen Prozessbegleitung von Opfern solcher Straftaten wird angestrebt. Die Koalition wird die bestehende Zusammenarbeit mit den Nachbarländern auf dem Gebiet des Strafvollzuges vertiefen. Die Verwaltungsstrukturen und -standorte der Justizvollzugs- anstalten werden bedarfsgerecht angepasst. Die Konzentration von zentralen Dienstleis- tungsaufgaben im Strafvollzug wird geprüft. Strafvollzug soll Bürgerinnen und Bürger schützen und deswegen Resozialisierung fördern. Eine erfolgreiche und dauerhafte Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft ist der beste Schutz vor erneuten Straftaten. Daher setzt die Koalition weiterhin auf eine Straf- philosophie, die in der Verfassung des Landes Brandenburg verankert und auf nachhaltige Resozialisierung ausgerichtet ist. Um die neuen Vollzugsgesetze mit Leben zu erfüllen, wird eine angemessene Personalausstattung in den Sozialen Diensten der Justiz und im Justizvoll- zug des Landes Brandenburg benötigt. Die therapeutische Behandlung und Versorgung sowie die soziale Betreuung sollen weiter verstärkt werden. Dazu gehört auch der Ausbau der Forensischen Ambulanzen in Branden- burg. Wir unterstützen Projekte zur Haftvermeidung durch frühzeitige ambulante pädagogische Maßnahmen und Konfliktlösungen außerhalb der Gerichte, wie den Täter-Opfer-Ausgleich. Die Koalition wird sich für den uneingeschränkten Erhalt der Prozesskosten- und Bera- tungshilfe einsetzen und tritt dafür ein, dass es bei der bundeseinheitlichen Regelung bleibt. Der Zugang zur Justiz darf nicht vom Einkommen abhängen. Die Koalition strebt einen weiteren Ausbau und eine Vertiefung der deutsch-polnischen Ko- operation der Staatsanwaltschaften zur effektiveren Aufklärung und Strafverfolgung sowie eine verstärkte Kriminalprävention an. Wir wollen die Arbeitsfähigkeit des Landesverfassungsgerichts stärken und weiter verbes- sern. Um den Anstieg der gesetzlichen Betreuung entgegenzusteuern, wird sich die Koalition für eine bessere Zusammenarbeit von Xxxxxx und Sozialbehörden einsetzen.

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Justiz. Ein funktionierender Rechtsstaat braucht eine gut ausgestattete Eine moderne und starke Justizleistungsfähige Justiz gehört zu den Eckpfeilern der Demokratie. Für einen effektiven und zeitnahen Rechtsschutz müssen den Gerichten die erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Koalition steht für eine soziale RechtspolitikSie ist Voraussetzung dafür, die den Menschen in Brandenburg dient und ihre Bürgerrechte schützt. Wir halten an einer bürgerfreundlichen Justiz mit einem wohnortnahen Zugang der dass Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können, ihre Rechte durchzusetzen und in Freiheit leben zu den Gerichten festkönnen. Die Verfahrenslaufzeiten an den Gerichten – insbesondere Eine bürgerfreundliche und effiziente Rechtspflege ist nicht nur ein wesentlicher Faktor für ein funktionierendes Gemeinwesen, sondern stellt gleichzeitig auch einen Standortvorteil im wirtschaftlichen Wettbewerb dar. Darüber hinaus leistet die Justiz durch eine effektive Strafverfolgung einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit in der Sozial- Thüringen. CDU und Verwaltungs- gerichtsbarkeit – sollen weiter verkürzt werdenSPD haben folgendes vereinbart: ▪ Im Freistaat Thüringen ist die Justiz auch Dienstleister für Bürger und Unternehmen. Xxxxxxxxx hat Anspruch auf zügige Verfahren. Um dies sicherzustellen auch in Zukunft zu sichern, wird der Ausbau einer effizient arbeitenden und bürgerfreundlichen Justiz bedarfsgerecht fortgesetzt. Gerichte müssen auch in Zukunft für alle Bürgerinnen und Bürger so gut wie möglich erreichbar sein. ▪ Das Justizministerium prüft entsprechend der Maßgaben der Geschäftsordnung der Landesregierung die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzentwürfen der Landesregierung. ▪ CDU und SPD streben die Novellierung des Thüringer Richtergesetzes mit dem Ziel an, die Beteiligungsrechte der Richter zu stärken und die Mitwirkungsmöglichkeiten der richterlichen Gremien zu erhöhen. ▪ Nicht für jede Streitigkeit ist der Weg zum Gericht sinnvoll. Die vielfältigen Angebote der außergerichtlichen Konfliktlösung, wie z.B. Mediation, Schlichtungs- und Schiedsstellen, werden miteinander vernetzt und für den Rechtssuchenden transparent gemacht. ▪ Nicht jedes Gerichtsverfahren muss durch Urteil enden. Die einvernehmliche Streitschlichtung wird unter anderem durch den Einsatz von Güterichtern in den Gerichten gefördert. Das wissenschaftlich begleitete Pilotprojekt „Thüringer Güterichter“ wird fortgesetzt und evaluiert. ▪ Erklärtes Ziel von CDU und SPD ist es, eine neue Streitkultur zu etablieren. Damit sollen der Rechtsfrieden und das Miteinander in unserer Gesellschaft gestärkt werden. ▪ CDU und SPD werden die erforderlichen organisatorischen, verwaltungsmäßigen und personalwirtschaftlichen Maßnahmen treffen, um eine zügige Abarbeitung der Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit sicherzustellen. ▪ Bundesratsinitiativen zu einer Übertragung von Aufgaben aus der Sozialgerichtsbarkeit auf die künftigen demografischen Veränderungen Verwaltungsgerichtsbarkeit werden geprüft. ▪ Notwendig ist eine nachhaltige Verbesserung der Qualität der Bescheide, eine effektive Nutzung des Widerspruchsverfahrens als Beschwerdemanagement sowie eine zeitgerechte Bearbeitung, um die hohe Zahl der Streitfälle in der Sozialgerichtsbarkeit zu verringern. ▪ Angesichts der besonderen Personalstruktur in der Thüringer Justiz und der momentanen Situation in der Sozialgerichtsbarkeit wird eine Erhöhung des Einstellungskorridors für sinnvoll erachtet. ▪ CDU und SPD setzen auf den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, damit Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft diesen Service flächendeckend nutzen können. Dies ist bürgerfreundlich und ein Standortvorteil für Thüringen. ▪ Die Vorteile elektronischer Verfahren insbesondere im Personalkörper reagieren Bereich des Registerwesens werden genutzt, wobei der Aspekt der Bürgerfreundlichkeit besonders zu könnenberücksichtigen ist. Es wird angestrebt, in dieser Legislaturperiode das Elektronische Vereinsregister auf der Basis des Elektronischen Handelsregisters einzuführen. ▪ Die Koalitionspartner werden Einstellungskorridore eingerichtetdie erforderlichen organisatorischen, verwaltungsmäßigen und personalwirtschaftlichen Maßnahmen treffen zur Errichtung einer Wirtschaftsprüfgruppe bei der Staatsanwaltschaft Gera für Ermittlungsverfahren sowie für eine angemessene Verstärkung der bestehenden Wirtschaftsprüfgruppe bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Dem Schutz potentieller Deren Aufgabe ist die Aufarbeitung sichergestellter umfangreicher Geschäftsunterlagen und tatsächlicher die Erstellung qualifizierter Auswertungsberichte unter Einsatz moderner IT-Instrumente. ▪ CDU und SPD vereinbaren, dass aufgrund der vorliegenden Regelungen und Erfahrungen in Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen geprüft wird, ob die Einführung eines Korruptionsregisters in Thüringen sinnvoll ist. ▪ Die Koalitionspartner vereinbaren zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, das Spektrum strafrechtlicher Sanktionsmöglichkeiten zu erweitern. Hierzu werden unter anderem die Möglichkeiten der Ausweitung des Täter-Opfer- Ausgleichs, die Übernahme von Erfahrungen aus dem Jugendgerichtsbereich und die Ausweitung der Möglichkeiten gemeinnütziger Arbeit geprüft. Bei den Überlegungen wird berücksichtigt werden, inwieweit der Wiedergutmachung des Schadens als Teil des Opferschutzes Vorrang vor der strafrechtlichen Sanktion eingeräumt werden kann. ▪ Der Jugendkriminalität in Thüringen ist mit geeigneten Maßnahmen konsequent zu begegnen. Dazu gehört eine unverzügliche und differenzierte Reaktion des Staates auf Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden. ▪ Die Koalitionspartner fördern die Einrichtung von Jugendstationen in größeren Städten. ▪ Daneben wird ein wissenschaftlich begleitetes Pilotprojekt zur Erprobung sog. Teen-Courts an geeigneten Standorten durchgeführt. ▪ Die Koalitionsparteien werden die Belange der Opfer von Straftaten messen wir eine besondere Bedeutung beistärker in den Fokus ihrer Bemühungen stellen. Wir prüfen die stärkere finanzielle Ausstattung Dies beinhaltet Maßnahmen zur Vorbeugung von Programmen, Organisa- tionen und VereinenStraftaten, die sich dem Schutz Versorgung der Opfer von Straftaten in rechtlicher, psychologischer und ggf. wirtschaftlicher Hinsicht sowie die Gewährleistung einer angemessenen Stellung in den jeweiligen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. ▪ Zudem werden die Koalitionsparteien den weiteren Ausbau von Netzwerken, die der Unterstützung von Kriminalitätsopfern widmen Opferbetreuung dienen, fördern. ▪ Die Landesregierung gewährleistet einen sicheren und ihre Rechte sichernmodernen Justizvollzug. Dazu wird die Koalition die Einrichtung eines zentralen Fonds prüfen, der vorrangig aus Geldstrafen und Geldbußen gespeist wirdgehören auch effektive ambulante Reintegrationsmaßnahmen. Die Koalition unterstützt dabei den Ausbau von bestehenden Strukturen und Netzwerken. Wir setzen uns weiter für eine schnellere und unbürokratische therapeutische Hilfe bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten und für die Erweiterung des Opferentschädigungsgesetzes auf weitere Straftatbestände ein. Die Verbesserung der psychosozialen Prozessbegleitung von Opfern solcher Straftaten wird angestrebt. Die Koalition wird die bestehende Zusammenarbeit mit den Nachbarländern auf dem Gebiet des Strafvollzuges vertiefen. Die Verwaltungsstrukturen und -standorte der Justizvollzugs- anstalten werden bedarfsgerecht angepasst. Die Konzentration von zentralen Dienstleis- tungsaufgaben im Strafvollzug wird geprüft. Strafvollzug soll Bürgerinnen und Bürger schützen und deswegen Resozialisierung fördern. Eine erfolgreiche und dauerhafte Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft Resozialisierung ist der beste Schutz vor erneuten StraftatenRückfallstraftaten. Daher setzt Erste Voraussetzung dafür sind zeitgemäße Haftbedingungen. Die Koalitionsparteien streben neben der Fertigstellung der Jugendstrafanstalt Arnstadt/Rudisleben den Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Ostthüringen in dieser Legislaturperiode an. ▪ Die begonnene Verzahnung von ambulanter und stationärer Sozialarbeit mit Straffälligen wird konsequent fortgeführt. Ziel ist die Koalition weiterhin auf eine Straf- philosophieBildung eines leistungsfähigen Netzwerkes, welches die in im Vollzug erfolgten und begonnenen Maßnahmen sichert und fortsetzt. ▪ Die berufliche Bildung der Verfassung des Landes Brandenburg verankert Gefangenen im Justizvollzug wird im bisherigen Umfang fortgeführt. ▪ Die Ausstattung der Justizvollzugsanstalten mit psychologischen Fachkräften wird wie bisher sichergestellt. ▪ Die Koalitionspartner sind sich einig, das Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetz und auf nachhaltige Resozialisierung ausgerichtet ist. Um die neuen Vollzugsgesetze mit Leben zu erfüllen, wird eine angemessene Personalausstattung das Thüringer Untersuchungshaftvollzugsgesetz gemessen am Stand der Gesetzgebungsverfahren im Bund und in den Sozialen Diensten Ländern innerhalb von zwei Jahren unter besonderer Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Aspekte zu evaluieren. ▪ Die Thüringer Justiz wird die Bekämpfung des Rechtsextremismus intensivieren. Die Koalitionsparteien sind sich darin einig, dass unter anderem das Angebot der Justiz Präventionsarbeit mit gewaltbereiten und rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen im Justizvoll- zug des Landes Brandenburg benötigtJugendstrafvollzug erweitert wird. Sie werden daher in Zusammenarbeit mit freien Trägern fortlaufend Anti-Gewalt- Programme für rechtsextreme Gewaltstraftäter auflegen. ▪ Die Einrichtung von Sonderdezernaten bei den Staatsanwaltschaften für die Bearbeitung von Verfahren mit extremistischem und fremdenfeindlichem Hintergrund hat sich bewährt und soll fortgesetzt werden. ▪ Bei ausgewählten Gesetzgebungsverfahren im Landtag werden Diskussionsforen im Internet erprobt, in denen die Bürgerinnen und Bürger diskutieren können. Die therapeutische Behandlung und Versorgung sowie Beiträge können in die soziale Betreuung sollen weiter verstärkt Beratungen des Landtags einbezogen werden. Dazu gehört auch der Ausbau der Forensischen Ambulanzen in Branden- burg. Wir unterstützen Projekte zur Haftvermeidung durch frühzeitige ambulante pädagogische Maßnahmen und Konfliktlösungen außerhalb der Gerichte, wie den Täter-Opfer-Ausgleich. Die Koalition wird sich für den uneingeschränkten Erhalt der Prozesskosten- und Bera- tungshilfe einsetzen und tritt dafür ein, dass es bei der bundeseinheitlichen Regelung bleibt. Der Zugang zur Justiz darf nicht vom Einkommen abhängen. Die Koalition strebt einen weiteren Ausbau und eine Vertiefung der deutsch-polnischen Ko- operation der Staatsanwaltschaften zur effektiveren Aufklärung und Strafverfolgung sowie eine verstärkte Kriminalprävention an. Wir wollen die Arbeitsfähigkeit des Landesverfassungsgerichts stärken und weiter verbes- sern. Um den Anstieg der gesetzlichen Betreuung entgegenzusteuern, wird sich die Koalition für eine bessere Zusammenarbeit von Xxxxxx und Sozialbehörden einsetzen.

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Samples: archiv.spd-thueringen.de

Justiz. Ein funktionierender Rechtsstaat braucht eine gut ausgestattete und starke Justiz. Für einen effektiven und zeitnahen Rechtsschutz müssen den Gerichten die erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Koalition steht für eine soziale Rechtspolitikmoderne, die den Menschen leistungsfähige, starke und unabhängige Justiz, mit geordneten und fairen Verfahren. Effektiver Rechtsschutz muss professionell, in Brandenburg dient angemessener Zeit und ihre Bürgerrechte schütztunabhängig vom Einkommen gewährleistet werden. Wir halten an einer bürgerfreundlichen Justiz mit einem wohnortnahen Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu werden die Verfahrenslaufzeiten bei den Gerichten festverkürzen. Die Verfahrenslaufzeiten an Deshalb werden die wir die Anzahl der Beschäftigten bei den Gerichten – insbesondere in der Sozial- und Verwaltungs- gerichtsbarkeit – sollen weiter verkürzt werden. Um dies sicherzustellen und um auf die künftigen demografischen Veränderungen im Personalkörper reagieren zu können, werden Einstellungskorridore eingerichtet. Dem Schutz potentieller und tatsächlicher Opfer von Straftaten messen wir eine besondere Bedeutung beiden Geschäftsstellen be- darfsgerecht entwickeln. Wir prüfen wollen die stärkere finanzielle Ausstattung von Programmen, Organisa- tionen Justizgebäude ertüchtigen und Vereinen, die sich dem Schutz und sicher für alle Mitarbeiter*innen der Unterstützung von Kriminalitätsopfern widmen und ihre Rechte sichern. Dazu wird die Koalition die Einrichtung eines zentralen Fonds prüfen, der vorrangig aus Geldstrafen und Geldbußen gespeist wirdJustiz machen. Die Koalition unterstützt dabei wird den Ausbau von bestehenden Strukturen Justiz-Campus in Moabit unter Einbeziehung des Flächenpotenzials des aktuellen Parkhausstandortes weiter- entwickeln und Netzwerkenein zwölftes Amtsgericht in Marzahn-Hellersdorf bauen. Wir setzen uns weiter für eine schnellere und unbürokratische therapeutische Hilfe bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten und für die Erweiterung des Opferentschädigungsgesetzes auf weitere Straftatbestände einDas Verwal- tungsgericht wird den neuen Standort im Kathreinerhaus in Schöneberg beziehen. Die Verbesserung der psychosozialen Prozessbegleitung von Opfern solcher Straftaten wird angestrebtGerichts- und Staatsanwaltsstrukturen und das Verfahrensrecht sollen ü berprü ft und bei Bedarf angepasst werden. Die Koalition wird die bestehende Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Struktur des Landgerichts ändern und ein selbständiges Strafgericht auf dem Gebiet Justiz-Campus Moabit schaffen. Den Stellenaufwuchs der Berliner Justiz in den vergangenen Jahren werden wir fortsetzen. Wir setzen uns für Frauenförderung und mehr Diversität in der Justiz ein, eine paritätische Besetzung des Strafvollzuges vertiefenRichterwahlausschusses streben wir politisch an. Die Verwaltungsstrukturen Koalition baut das Fortbildungsangebot für Familienrichter*innen, Jugendstraf- richter*innen und -standorte der Justizvollzugs- anstalten werden bedarfsgerecht angepasstJugendstaatsanwält*innen aus, insbesondere hinsichtlich psycho- logischer und sozialwissenschaftlicher Fachkenntnisse, die für die Anhörung von Kindern in Gerichtsverfahren unerlässlich sind. Die Konzentration von zentralen Dienstleis- tungsaufgaben Koalition will eine breite Debatte über eine Reform der Juristenausbildung anstoßen. Die Koalition vereinbart daher eine Qualitätsoffensive in der Aus- und Fort- bildung, zu der neben der Einführung der elektronischen Klausur zunächst im Strafvollzug wird geprüft. Strafvollzug soll Bürgerinnen zweiten Staatsexamen auch die Förderung der Grundlagenfächer und Bürger schützen und deswegen Resozialisierung fördern. Eine erfolgreiche und dauerhafte Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft ist der beste Schutz vor erneuten Straftaten. Daher setzt die Koalition weiterhin auf eine Straf- philosophiekritischen Rechtswissenschaft, die in Auseinandersetzung mit NS-Justiz-Unrecht, von Diversity- Kompetenz, eine diskriminierungsfreie Ausbildung und eine zeitliche Streckung der Verfassung des Landes Brandenburg verankert und auf nachhaltige Resozialisierung ausgerichtet ist. Um die neuen Vollzugsgesetze mit Leben zu erfüllen, wird eine angemessene Personalausstattung in den Sozialen Diensten der Justiz und im Justizvoll- zug des Landes Brandenburg benötigtPrüfungsleistungen gehören. Die therapeutische Behandlung und Versorgung sowie die soziale Betreuung sollen weiter verstärkt werden. Dazu gehört auch der Ausbau der Forensischen Ambulanzen in Branden- burg. Wir Erhaltung des universitären Schwerpunktbereichs unterstützen Projekte zur Haftvermeidung durch frühzeitige ambulante pädagogische Maßnahmen und Konfliktlösungen außerhalb der Gerichte, wie den Täter-Opfer-Ausgleichwir. Die Koalition wird sich die Attraktivität des Ausbildungsstandorts Berlin erhöhen und prüft für Auszubildende und Referendar*innen die Einführung eines bedarfsgerechten Wohnzuschusses. Wir öffnen die Ausbildung in der Justiz für Bewerber*innen auch ohne deutsche oder europäische Staatsangehörigkeit. Wir werden an einem Amts- gericht die Richterassistenz als Pilotprojekt erproben. Die Digitalisierung der Justiz werden wir unter Einhaltung der hohen Datenschutz- standards vorantreiben. Die Koalition wird die organisatorischen und haushalteri- schen Voraussetzungen dafür schaffen, dass der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte (E-Justice) auch in Eingangsregistraturen und den uneingeschränkten Erhalt der Prozesskosten- und Bera- tungshilfe einsetzen und tritt Geschäftsstellen planmäßig eingeführt werden können. Die Videokonferenztechnik wird mit dem Ziel weiter ausgebaut, dass in jedem Gericht eine ausreichende Anzahl von Sälen mit entsprechender Technik zur Verfügung steht. Die Zahlungsverfahren werden weiter digitalisiert. Wir streben eine bessere Dokumentation von Strafverfahren an. Die IT-Struktur wird in eine länderübergeifende Kooperation überführt. Wir werden das Justizportal weiterentwickeln. Wir setzen uns dafür ein, dass es bei der bundeseinheitlichen Regelung bleibt. Der Zugang zur Justiz darf nicht vom Einkommen abhängen. Die Koalition strebt einen weiteren Ausbau und eine Vertiefung der deutsch-polnischen Ko- operation der Staatsanwaltschaften zur effektiveren Aufklärung und Strafverfolgung sowie eine verstärkte Kriminalprävention anein Innovationszentrum Berlin für „Legal Tech Anwendungen“ gegründet wird. Wir wollen die Arbeitsfähigkeit des Landesverfassungsgerichts stärken Geldwäsche-Aufsicht im Nicht-Finanzsektor und die Taskforce Geld- wäsche am Landgericht weiter verbes- sernausbauen. Um Der Senat wird sich weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Meldepflicht der Notar*innen erweitert und die Befugnisse der Aufsichtsbehörden gestärkt werden. Wir werden die Finanzämter für Fahndung und Strafsachen sowie für Körperschaften, das LKA 3 und die Hauptabteilung 4 der Staatsanwaltschaft stärken. Der Senat wird sich für ein bundesweites IT-basiertes au- tomatisches Meldesystem einsetzen, um CumEx-ähnliche Geschäfte dauerhaft zu ver- hindern. Eingezogene Immobilien wollen wir auch weiterhin wo immer möglich einer Gemeinwohlnutzung zuführen. Wir halten an den Anstieg regionalisierten Jugendstaats- anwaltschaften fest, um schnelle Verfahren zu gewährleisten („Neuköllner Modell“). Die Koalition wird die Bildung einer spezialisierten Arbeitseinheit in der gesetzlichen Betreuung entgegenzusteuernBerliner Staatsanwaltschaft veranlassen, die den Schwerpunkt betriebsverfassungsrechtliche Straftaten hat. Wir werden den mit Betäubungsmitteln befassten Abteilungen der Staatsanwalt- schaft entsprechend kriminalitätsbelastete Orte als Zuständigkeit zuordnen und Dezernent*innen als Ansprechpersonen für die zuständigen Direktionen und das LKA schaffen. Moderner Vollzug braucht zukunftsfähige und sichere Gebäude. Wir werden weitere Anstrengungen bei der Sanierung unternehmen. Die Ausbildung für den Allgemeinen Vollzugsdienst werden wir auf dem bisherigen Niveau fortsetzen und zur Steigerung seiner Attraktivität eine neue Laufbahn prüfen. Wir wollen die Suizidprävention verbessern. Die Digitalisierung von Hafträumen zur Verbesserung der Resozialisierungsbedingungen werden wir zügig vorantreiben. Der offene Vollzug ist am besten geeignet, die Inhaftierten auf ein Leben ohne Straftaten vorzubereiten. Den Anteil der Inhaftierten, die nach zwei Drittel der Haftzeit entlassen werden, wollen wir erhöhen und zu den anderen Bundesländern aufschließen. Besser als eine Inhaftierung ist die Vermeidung von Haft. Daher wird sich die Koalition dafür einsetzen, dass Ersatzfreiheitsstrafen seltener verbüßt werden müssen, indem An- gebote der gemeinnützigen Arbeit statt Strafe verstärkt werden und der Umrech- nungsmaßstab angepasst wird. Menschen, die eine Geldstrafe für kleinere Vergehen nicht bezahlt haben, sollen eine bessere Zusammenarbeit Ersatzfreiheitsstrafe in der Regel im offenen Vollzug verbüßen. Wir werden die Substitutionsbehandlung und die Behandlung von Xxxxxx konsum- assoziierten Infektionskrankheiten im Vollzug verbessern. Die Koalition stärkt die Rechte von Kindern in gerichtlichen Verfahren. Wenn Kinder Opfer von Gewalt werden, sind sie nicht nur durch die Gewalt selbst, sondern oft auch durch anschließende Ermittlungsverfahren und Sozialbehörden einsetzenGerichtsprozesse besonders belastet. Die Koalition wird die Gewaltschutzambulanz, die Kinderschutzambulanzen und das Projekt Childhood-Haus verstetigen, die weitere Finanzierung sicherstellen und dem steigenden Bedarf Rechnung tragen. Der Ausbau der Gewaltschutzambulanz zu einem interdisziplinären Gewaltschutzzentrum wird angestrebt und eine digitale Gewaltschutzambulanz eingerichtet. Konfliktbeilegung durch Mediation an den Gerichten wird die Koalition stärken. Durch kontinuierliche Fortbildung und Supervision sollen noch mehr Richter*innen nach- haltig zur erfolgreichen Durchführung solcher Verfahren befähigt werden. Die Gerichte sollen durch eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung unterstützt wer- den, um verstärkt Mediation anbieten können. „Verhandlungstechnik und Mediation“ soll Bestandteil der Jurist*innenausbildung werden. Die Koalition setzt sich dafür ein, dass der Zugang zu Recht und Justiz verbessert wird und wird die laufende Studie fortsetzen. Jeder hat unabhängig von Rechtskenntnis- sen, Einkommen, Geschlecht, Hautfarbe, Bildungsgrad, sprachlichen Barrieren oder sozialem Kapital einen Anspruch auf verfahrensgerechte, diskriminierungsfreie und materiell richtige Entscheidungen. Die Lösung rechtlicher Auseinandersetzungen darf nicht privatisiert werden. Deswegen werden wir die Beratungshilfen und Rechts- antragstellen ausbauen. Wir werden an einem Amtsgericht ein Modellprojekt starten, bei dem Räumungsklagen durch Justizbedienstete zugestellt werden, um Versäumnis- urteile aufgrund unterbliebener Kenntnisnahme zu vermeiden. Die Koalition setzt sich im Bund für weitere Schritte zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein und des Containerns ein. Das Lobbyregistergesetz wird evaluiert und die Regeln zur Mandatsausübung ähn- lich den Regeln des Bundestags erweitert. Die staatlichen Stellen zur Korruptions- bekämpfung werden ausgebaut. Die Koalition passt das Berliner Neutralitätsgesetz in Abhängigkeit von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an.

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