Kanzleiorganisation Musterklauseln

Kanzleiorganisation. Neben der Xxxx der richtigen Rechtsform der Kanzlei (beispielsweise als GbR, Rechts- anwaltsgesellschaft, Partnerschaft oder der Partnerschaft mit beschränkter Berufshaf- tung) kommt vor allem der Kanzleiorga- nisation eine übergeordnete Rolle bei der Beschränkung des Haftungspotenzials zu. So muss der Rechtsanwalt nicht nur sein Personal entsprechend anweisen, Fristen ordnungsgemäß zu überwachen und zu notieren, Postein- und -ausgänge ordnungs- gemäß zu erfassen und die an sie gestell- ten Aufgaben pflichtgemäß zu erfüllen. Der Rechtsanwalt ist dabei gehalten, insbeson- Zwischenzeitlich herrscht weitgehend Ei- nigkeit, dass an die Postausgangskontrolle bezüglich des Zugangs eines via des beA- Postfaches verschickten Schriftsatzes die gleichen Maßstäbe wie an einen Faxversand anzusetzen sind. Beim Faxversand muss der Rechtsanwalt – oder seine von ihm beauf- tragten und überwachten Mitarbeitenden – den Faxbericht auf die richtige Nummer, die versendete Seitenzahl und den Status der Sendung (zumeist „OK“) überprüfen. Die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze muss sich dabei dann entwe- der insgesamt aus einer allgemeinen Kanz- leianweisung oder aus einer konkreten Einzelanweisung ergeben. Eine konkrete Einzelanweisung des Rechtsanwalts an sein Büropersonal, einen fristwahrenden Schrift- satz per Telefax zu übersenden, macht die weitere Ausgangskontrolle, auch die zusätz- liche allabendliche Kontrolle fristgebunde- ner Sachen, in allen Fällen (auch beim beA) nicht entbehrlich. Der Rechtsanwalt hat zu- dem diesbezüglich zumindest stichproben- weise Überprüfungen durchzuführen. Wenn demnach eine elektronische Bestäti- gung des Zugangs bei Gericht vorliegt, kann der Rechtsanwalt die Frist als erledigt an- sehen. Hierzu gibt es beim beA eine ent- sprechende Spalte im Ordner „Gesendete Nachrichten“ mit den Reitern „Zugegan- gen“ und „Übermittlungsstatus“; in diesen muss ein Datum mit Uhrzeit und der Ver- merk „erfolgreich“ stehen.
Kanzleiorganisation. Ebenfalls relevant ist die Kanzleiorganisa- tion. Manche Mandate können in der Bear- beitung gut „automatisiert“, also standardi- siert werden. Selten lohnen sich dafür hohe Investitionen in teure Legal Tech-Lösungen. Günstiger und nachhaltiger ist der Blick auf die eigentlichen Abläufe und die Zusam- menarbeit. Auch eine hohe Nutzungstiefe der vorhanden Kanzleisoftware und funk- tionierende IT steigern die Produktivität. Welche Ausgaben nötig oder aber über- flüssig sind, kann mithilfe von Kennzahlen ermittelt werden. Jedoch gibt es noch an- dere gute Gründe für eine vermehrte Nut- zung von Xxxxxxxxxx. Ohne den genauen Zusammenhang zu ken- nen, haben nur wenige Kennzahlen einen direkten Aussagewert. Richtig genutzt und bewertet, übernehmen sie verschiedene wichtige Funktionen für den kurzfristigen und für den langfristigen Erfolg in der Kanz- lei – in der Planung und im Kanzleialltag. Hier einige Vorteile im Überblick: M Erfassung der Ausgangssituation M Lenkungshilfe bei der Zielerreichung, z. B. als Fortschrittskontrolle M Orientierungshilfe im Kanzleialltag M Ampelfunktion, z. B. Kapazitätsgrenzen erkennen M Hilfe bei wichtigen Entscheidungen (Strategie, Investitionen, etc.) M Personalentwicklung, z. B. Umsatz eines angestellten Anwalts steigern M Vergütungsmodelle (variable Vergü- tungsanteile einführen) M Ansätze für moderne Arbeitszeit- modelle (Kennzahlen erreichen statt „Stunden absitzen“) M Faire Vergütung u. a. auf Partnerebene M Kanzleiwert positiv beeinflussen und richtig erkennen M Qualitäts- und Fristenmanagement

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.