Kapitalbonus Musterklauseln

Kapitalbonus aa) Erhöhung des Deckungskapitals des Bausteins Altersvor- sorge
Kapitalbonus. Wenn Sie einen Kapitalbonus vereinbart haben, erhöhen die tägli- chen Überschussanteile aus dem Baustein Altersvorsorge nach Abzug von Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) zunächst das →Deckungskapital des Bausteins Altersvorsor- ge. Durch die Erhöhung des →Deckungskapitals erhöht sich in glei- cher Höhe die Leistung bei Tod vor Rentenbeginn (siehe Ziffer 1.2 Absatz 1 a)). Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres und erstmals zu Be- ginn des zweiten Versicherungsjahres verwenden wir • die im abgelaufenen Versicherungsjahr zugeteilten täglichen Überschussanteile abzüglich Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) des Bausteins Altersvorsorge und • die jährlichen Überschussanteile aus weiteren Bausteinen, wenn in den für diese Bausteine geltenden Regelungen nichts ande- res festgelegt ist, für eine Erhöhung des Garantiekapitals des Bausteins Altersvor- sorge. Wenn Sie einen erweiterten Kapitalbonus vereinbart haben, erhö- hen die täglichen Überschussanteile aus dem Baustein Altersvor- sorge nach Abzug von Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) zunächst das →Deckungskapital des Bausteins Altersvorsorge. Durch die Erhöhung des →Deckungskapitals erhöht sich in glei- cher Höhe die Leistung bei Tod vor Rentenbeginn (siehe Ziffer 1.2 Absatz 1 a)). • Die im abgelaufenen Versicherungsjahr zugeteilten täglichen Überschussanteile abzüglich Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) des Bausteins Altersvorsorge und • die jährlichen Überschussanteile aus weiteren Bausteinen, wenn in den für diese Bausteine geltenden Regelungen nichts ande- res festgelegt ist, verwenden wir jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres und erstmals zu Beginn des zweiten Versicherungsjahres. Wir verwenden diese • für eine Erhöhung des Garantiekapitals des Bausteins Altersvor- sorge und • für eine Erhöhung der Leistung eines abgeschlossenen Bau- steins Berufsunfähigkeitsrente und eines gegebenenfalls ergän- zend versicherten Bausteins Pflegezusatzrente oder für eine Er- höhung der Leistung eines abgeschlossenen Bausteins Kinder- pflegerente. Durch die Erhöhung der Leistung der weiteren abgeschlossenen Bausteine kann das Deckungskapital des Bausteins Altersvorsorge zu Beginn des Versicherungsjahres absinken. Die Leistungen • eines abgeschlossenen Xxxxxxxxx Berufsunfähigkeitsrente und eines gegebenenfalls ergänzend versicherten Bausteins Pflege- zusatzrente oder • eines abgeschlossenen Bausteins Kinderpflegerente erhöhen sich im...
Kapitalbonus. Der jeweils zugeteilte laufende Überschussanteil wird nach Entnahme der Kosten (siehe 1.1.2) als Einmalbeitrag für zusätzliche bei- tragsfreie Versicherungsleistungen im Todes- und Erlebensfall (Kapitalbonus) verwendet. Nähere Informationen zur Todesfallleistung enthält die Ziffer 1.6.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.