Kapitalleistungen Musterklauseln

Kapitalleistungen. Ein entsprechender Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Mieter den Mietvertrag unterzeichnet und die PAI angenommen hat. Die Entschädigungsleistung für jedes Ereignis wird als Prozentsatz der Kapitalsumme gezahlt. Kapitalsumme Ereignisse Personenschaden laut Definition mit diesen Folgen: $75.000 Entschädigungsleistung
Kapitalleistungen. Bei Kapitalauszahlungen wird 1/120 der Leistung als monatliche beitragspflichtige Einnahme angenommen. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (auf 1/120 der Kapitalleistung) sind bis zum Tode des Leistungsempfängers, längstens jedoch für 10 Jahre zu zahlen.
Kapitalleistungen. Kapitalleistungen im Erlebensfall (auch Kündigung bzw. Rückkauf) sind grundsätzlich mit ihren (Kapital-)Erträgen (= Versicherungslei- stung abzüglich Summe der auf sie entrichteten Beiträge = Unter- schiedsbetrag) als Einkünfte aus Kapitalvermögen ertragsteuerpflichtig. Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt (be- günstigter Vertrag), unterliegt nur der hälftige Unterschiedsbetrag der Ertragsbesteuerung (zum Besteuerungsverfahren vgl. B 2 d)). Für Ver- träge, die nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden, gilt an- statt des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen, das 62. Lebensjahr. Kapitalleistungen im Todesfall oder in Fällen der Berufsunfähigkeit un- terliegen nicht der Ertragsbesteuerung. Renten aus privaten Rentenversicherungsverträgen gehören als wieder- kehrende Bezüge zu den sonstigen Einkünften (§ 22 EStG). 21009905 (12.14) C 2.57.329 - Lebenslange Leibrenten, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sind nur mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern. Das gleiche gilt, wenn für die Leibrenten eine Renten- garantiezeit vereinbart wurde und die vereinbarte Mindestlaufzeit nicht über die voraussichtliche durchschnittliche Lebenserwartung der versicherten Person hinausgeht. Der Ertragsanteil von lebenslangen Leibrenten beträgt (für die ge- samte Dauer des Rentenbezugs) bei erstmaligem Rentenbezug im vollendeten Alter von beispielsweise - 60 Jahren 22 % - 63 Jahren 20 % - 65 Jahren 18 % - 67 Jahren 17 % usw. - Für Waisen- und Berufsunfähigkeitsrenten gelten besondere Er- tragsanteile, die von der Rentendauer abhängen (§ 55 EStDV). Auf andere, als die hier genannten Leistungen (insbesondere auf abgekürzte Leibrenten aus einer Altersversorgung), sind die Rege- lungen zur Auszahlung von Kapitalleistungen anzuwenden (vgl. B 2 a). Werden vor Ablauf von 12 Jahren seit Abschluss des Versicherungs- vertrages und vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichti- gen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag mit dem Darlehen und/oder Darlehensentgelt verrechnet (Teil-/ Rückkauf), unterliegen die im Verrechnungsbetrag enthaltenen Erträge in vollem Umfang der Einkommensteuer. Für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2011 ab- geschlossen werden, gilt anstatt des 60. Lebensjahres des Steuerpflichti- gen, das 62. Lebensjahr. Wir sind nach derzeitigem Stand verpflichtet, bei Auszahlung von Kapitalleistungen sowohl bei begünstigten als auch bei n...
Kapitalleistungen. Gesuche um Erlass von Steuern auf Kapitalleistungen werden in der Regel abgewiesen, da in diesen Fällen nur selten eine finanzielle Notlage im Sinne des Steuererlasses vorliegt (z.B. die Kapitalleistung muss an die Sozialhilfebehörde abgetreten werden, sie wird für den unmittelbaren Lebensbedarf benötigt).
Kapitalleistungen. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und dem auf sie entrichteten Beitrag unterliegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG i. d. F. ab 01.01.2005 im Erlebensfall oder bei Rückkauf des Vertrages zu 100 v. H. der Einkommensteuer.
Kapitalleistungen. Beiträge, die im Todesfall während der Aufschubfrist zurückgezahlt werden (Beitragsrückgewähr), sind einkommensteuerfrei, wenn der Vertrag die Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2b) bb) oder cc) EStG i. d. F. bis 31.12.2004 (s. o.) für eine steuerliche Begünstigung erfüllt. Andere Leistungen als die Beitragsrückgewähr (z. B. Rückkaufswerte oder Kapitalabfindungen) sind vor Beginn der Rentenzahlung ebenfalls in vollem Umfang einkommensteuerfrei, wenn sie aus einer steuerlich begünstigten Rentenversicherung stammen
Kapitalleistungen. Werden Kapitalleistungen ausgezahlt, sind die in den Leistungen enthaltenen Zinsen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 i. d. F. bis 31.12.2004 EStG einkommensteuer- pflichtig. Von den zu versteuernden Zinsen ist Kapitalertragsteuer einzubehalten.
Kapitalleistungen. Kapitalleistungen aus Unfalltod-Zusatzversicherungen, Dread-Disease-Zusatz- versicherungen oder Risiko-Zusatzversicherungen sind einkommensteuerfrei, wenn die Hauptversicherung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2b) bb) oder cc) EStG i. d. F. bis 31.12.2004 steuerlich begünstigt ist (s. Tz. 2a).
Kapitalleistungen. Kapitalleistungen aus Unfalltod-Zusatzversicherungen, oder dem zusätzlichen Todesfallschutz sind gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG i. d. F. ab 01.01.2005 nicht steuerbar, weil diese Versicherungen nur im Versicherungsfall zahlen und damit kein Rückkauf und keine Erlebensfallleistung vorliegt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

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  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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