Karten Musterklauseln

Karten. 2.1 Die Karte ist eine Prepaid-Zahlungskarte, die bei teilnehmenden Händlern, die Prepaid Mastercard-Karten akzeptieren, für die Zahlung von Waren und Dienstleistungen verwendet werden kann. Die virtuelle Karte ist für die Verwendung in Läden und Einzelhandelsgeschäften gedacht, die Sie persönlich besuchen bzw. für Online-, Telefon- oder sonstige Fernkäufe. Die physische Karte ist für die Verwendung in Geschäften und im Einzelhandel vorgesehen, in denen Sie physisch anwesend sind, sowie für Online-, Telefon- und andere Fernkäufe. Sie kann nur für Bargeldabhebungen an Geldautomaten und Banken verwendet werden, die diesen Service anbieten, wenn sie hierfür freigeschaltet ist. Wie bei jeder Zahlungskarte kann die IPS nicht garantieren, dass ein bestimmter Händler die Karte akzeptiert. Wenn Sie dahingehend also unsicher sind, informieren Sie sich bitte bei dem Händler, bevor Sie versuchen, die Transaktion durchzuführen.
Karten. Für die allgemeinen Informationen zu den Zielgebieten (Sehenswürdigkeiten, Stadtpläne, Infrastuktur) mit Stand Redaktionsschluss kann FTI keine Gewähr übernehmen. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.
Karten. Kartenlieferung (standard) 0 EUR Ersatz der physischen Zahlungskarte im Falle von Verlust oder Diebstahl 10 EUR
Karten. 2.1 Die Karte ist eine Prepaid-Zahlungskarte, die bei teilnehmenden Händlern, die Prepaid Mastercard- Karten akzeptieren, für die Zahlung von Waren und Dienstleistungen verwendet werden kann. Sie ist für die Verwendung in Läden und Einzelhandelsgeschäften gedacht, die Sie persönlich besuchen bzw. für Online-, Telefon- oder sonstige Fernkäufe. Wie bei jeder Zahlungskarte können wir nicht garantieren, dass ein bestimmter Händler die Karte akzeptiert. Wenn Sie dahingehend also unsicher sind, informieren Sie sich bitte bei dem Händler, bevor Sie versuchen, die Transaktion durchzuführen. Bei einigen Händlern können Sie Ihre Karte nicht verwenden, um Käufe zu tätigen: Diese Händler sind von unseren Systemen gesperrt, um eine potenzielle Verwendung von Karten zu unbefugten oder unrechtmäßigen Zwecken zu verhindern.
Karten. METRO FS Flex METRO FS Basic
Karten girocard V Pay (Ausgabe einer Debitkarte) pro Jahr 6,00 EUR GoldCard (Ausgabe einer Kreditkarte) (MasterCard oder Visa Karte)8 PIN Neubestellung9 1,70 EUR ClassicCard (Ausgabe einer Kreditkarte) (MasterCard oder Visa Karte) BasicCard (Ausgabe einer Deditkarte) (MasterCard oder Visa Karte) pro Jahr 72,00 EUR pro Jahr 24,00 EUR pro Jahr 24,00 EUR Die tatsächliche Bepreisung der Ausgabe einer Debitkarte und Ausgabe einer Kreditkarte hängt vom Kontomodell ab: In einigen Kontomodellen sind die Karten bereits inkludiert. Darüber hinaus existiert bei o.g. Kreditkarten eine umsatzabh. Rückvergütungsstaffel mittels der der Kreditkarteninhaber über den Kreditkartenjahrespreis hinaus an Rückerstattungsbeträgen partizipieren kann. Bei vorzeitiger Kündigung d. Kartenvertrages wird d. Jahresgebühr gemäß gesetzl. Regelung zeitanteilig erstattet. mit unserer girocard 0,00 EUR 0,00 EUR mit unseren MasterCard oder Visa Karte entfällt 2,00 % vom Umsatz, mind. 5,00 EUR mit unseren MasterCard oder Visa Karte Basic entfällt 1,50 % vom Umsatz, mind. 2,50 EUR - auf Konten bei uns entfällt entfällt - auf Konten bei anderen Kreditinstituten entfällt entfällt - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt unentgeltlich - bei inländischen KI und KI in der EU10 und den EWR-Staaten11, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-System - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/EAPS/V PAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU10 und den EWR-Staaten11, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/V PAY) in Euro - bei KI in der EU10 und den EWR-Staaten11 in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU10 und den EWR-Staaten11 entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt unentgeltlich 1,00 % vom Umsatz, mind. 3,95 EUR 1,00 % vom Umsatz, mind. 3,95 EUR 1,00 % vom Umsatz, mind. 3,95 EUR 1,00 % vom Umsatz, mind. 3,95 EUR - im Inland und Ausland 3,00 % vom Umsatz, mind. 5,00 EUR 2,00 % vom Umsatz, mind. 5,00 EUR - im Inland und Ausland 1,50 % vom Umsatz, mind. 2,50 EUR 1,50 % vom Umsatz, mind. 2,50 EUR (zzgl. 1,00 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU10 und der EWR-Staaten11) Ggf. werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet.
Karten. Karten sind beispielsweise: • Einzelkarte für eine Stunde, Gültigkeit 14 Tage • Probekarte für einmalig eine Stunde, Gültigkeit 14 Tage • 5er Karte für 5 Stunden, Gültigkeit 3 Monate • 10er Karte für 10 Stunden, Gültigkeit 3 Monate Karten sind in allen laufenden offenen Kursen im Stundenplan anwendbar und haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 14 Tagen für die Einzel- und Probekarte und 3 Monaten für die 5er- und 10-er Karte ab Kaufdatum.
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.