Rechtliche Anforderungen Musterklauseln

Rechtliche Anforderungen sind alle für die Tätigkeit einer Partei, ihrer Mitarbeiter oder ihrer Subunternehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag relevanten
Rechtliche Anforderungen. Die SLIX GmbH kann gesetzlich verpflichtet sein, Zugang zu persönlichen Informationen zu gewähren, z.B. um einer Vorladung oder einem anderen gerichtlichen Verfahren nachzukommen oder um auf behördliche Anfragen zu reagieren, einschließlich öffentlicher und staatlicher Behörden für Zwecke der nationalen Sicherheit und/oder der Strafverfolgung. Die SLIX GmbH wird Sie unverzüglich über Anfragen zur Gewährung von Zugang zu persönlichen Informationen informieren, sofern dies nicht gesetzlich untersagt ist. Die SLIX GmbH unterliegt dabei deutschem Recht.
Rechtliche Anforderungen. Airbnb kann alle Maßnahmen ergreifen, die angemessen und erforderlich sind, um geltendes Recht oder die Anordnung oder Aufforderung eines Gerichts, einer Strafverfolgungsbehörde oder einer anderen Verwaltungsbehörde oder Regierungsbehörde einzuhalten, einschließlich der oben in Ziffer 13.3 beschriebenen Maßnahmen.
Rechtliche Anforderungen. Gemäß § 47 Abs. 1 WHG ist das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass 1. eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermieden wird, 2. alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden und 3. ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden. Zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleich- gewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung. Eine Verschlechterung des chemischen Zustands eines Grundwasserkörpers (GWK) liegt vor, wenn mindestens eine der Qualitätsnormen oder einer der Schwellenwerte im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Trinkwasser-Richtlinie (TrinkWRL), dargestellt in Anlage 2 zur Grundwasserverordnung (GrwV) überschritten wird oder wenn sich die Konzentra- tionen eines Schadstoffs, dessen Schwellenwert bereits überschritten ist, vorhabenbe- dingt voraussichtlich erhöhen wird. 27 Die Prüfung des Verschlechterungsverbots ist in Bezug auf den mengenmäßigen Zu- stand des Grundwassers noch nicht höchstrichterlich geklärt. Von einer Verschlechte- rung des mengenmäßigen Zustands ist in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung auszugehen, wenn das Vorhaben dazu führt, dass einer der in § 4 Abs. 2 GrwV ge- nannten Sachverhalte eintritt.28 29 Ist der mengenmäßige Zustand bereits als schlecht eingestuft, führt jede vorhabenbedingte negative Veränderung hinsichtlich der in § 4 Abs. 2 GrwV genannten Sachverhalte zu einer Verschlechterung des mengenmäßigen Zustands.30 Das Verbesserungsgebot wird bei GWK eingehalten, wenn das Vorhaben die Einhal- tung oder Erreichung eines guten mengenmäßigen und eines guten chemischen Zu- stands nicht gefährdet. Ein Verstoß gegen das Verbesserungsgebot liegt vor, wenn der Erfolg der im MNP vorgesehenen Maßnahmen zur Erreichung der Bewirtschaftungs- ziele durch das Vorhaben gefährdet wird. Diese müssen zum vorgesehenen Zeitpunkt realisierbar bleiben. Zudem darf das Vorhaben die Zielerreichung insgesamt nicht ge- fährden. Gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 WHG ist das Grundwasser darüber hinaus so zu bewirtschaf- ten, dass alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzent- rationen aufgrund der Auswirkungen menschlicher Aktivitäten umgekehrt werden (Ge- bot der Trendumkehr). Das Gebot der Trendumkehr unterstützt das Bewirtschaftungs- ziel eines guten chemischen Zustands und wird durch Anlage 6 GrwV konkretisiert.
Rechtliche Anforderungen. Wir behalten uns das Recht vor, personenbezogene Daten, die wir über Sie haben, offen zu legen, wenn wir von einem Gericht dazu gezwungen oder von einer Regierungsstelle dazu aufgefordert werden oder wenn wir feststellen, dass es notwendig oder wünschenswert ist, das Gesetz einzuhalten oder unsere Rechte oder unser Eigentum in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu schützen oder zu verteidigen. Wir behalten uns auch das Recht vor, gesammelte persönliche Daten aufzubewahren und diese persönlichen Daten zu verarbeiten, um Buchführungs- und Steuervorschriften, Bestimmungen und spezielle Gesetze zur Aufbewahrung von Unterlagen einzuhalten. Wir verlangen von allen Dritten, dass sie die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten respektieren und sie in Übereinstimmung mit dem Gesetz behandeln. Wir gestatten unseren Drittdienstleistern nicht, Ihre persönlichen Daten für ihre eigenen Zwecke zu verwenden, und erlauben ihnen nur, Ihre persönlichen Daten für festgelegte Zwecke und in Übereinstimmung mit unseren Anweisungen zu verarbeiten.
Rechtliche Anforderungen. Die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz, insbesondere die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), das Sozialgesetzbuch - Zehntes Buch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X), das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Telekommunikation-Digitale- Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) sind einzuhalten. Bei der Umsetzung sind die aktuellen Orientierungshilfen und Handreichungen der Datenschutzaufsichtsbehörden und der Datenschutzkonferenz zu berücksichtigen (Beispiele: Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien, Handreichung zur datenschutzkonformen Einwilligungen auf Webseiten – Anforderungen an Consent-Layer; Handreichung zur Einbindung von Videos in eigene Webseiten). Des Weiteren sind die internen datenschutzrechtlichen Vorgaben der LHP einzuhalten, welche nach Zuschlagserteilung übergeben werden. Unter Berücksichtigung der DSGVO sowie der technischen Realisierung der neuen Website der LHP ist ein Consent Banner zu implementieren. Bei Bedarf ist zur Implementierung einer umfassenden Einwilligungslösung ein Consent-Management-Tool einzusetzen. Dieses muss auf einfache Weise über datenschutzrelevante Themen informieren und die notwendigen Zustimmungen abfragen, ohne eine allgemeine Zustimmung durch sogenannte Dark Pattern herbeizuführen. Sämtliche Inhalte für das Consent Banner sowie die Inhalte der jederzeit sichtbar verlinkten Seiten zum Datenschutz, Impressum und zur Barrierefreiheitserklärung werden von der Auftraggeberin bereitgestellt. Das CMS muss die Funktionen bieten, die die Umsetzung von Berechtigungs- und Datenlöschkonzepten ermöglichen (z. B. Umsetzung von automatisierten Löschroutinen nach Fristen).
Rechtliche Anforderungen. 20.1 Jede Partei erfüllt alle, für die Erfüllung gemäß dem Kaufvertrag bedeutenden Rechtsvorschriften und Verordnungen der Tschechischen Republik. Dies umfasst auch die Verpflichtung des Lieferanten, mit Gefahrengütern im Einklang mit den gültigen Rechtsvorschriften und Verordnungen umzugehen und auch die Informationen über die Gefahrenstoffe gemäß der Richtlinie REACH im Zusammenhang mit der Warenlieferung zu erteilen.

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  • Änderungen Bei Bedarf werden von den Parteien in Textform vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Vereinbarung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

  • Lieferungen 4.1 Soweit schriftlich nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben alle Liefe- rungen FCA (benannter Hafen oder Abfahrt-/Abflugort) gemäß Incoterms 2010 zu erfolgen, mit der Ausnahme, dass für Seetransport FOB (benannter Hafen) gemäß Incoterms 2010 gilt. Der endgültige Bestimmungsort wird von Philips festgelegt. 4.2 Mit einer Lieferung im Sinne der jeweils anwendbaren Incoterms 2010 Klau- sel gilt die Lieferung als erfolgt. Die Annahme der Xxxx stellt keine Billigung der Ware dar. 4.3 Gleichzeitig mit der Lieferung erhält Philips Kopien aller entsprechenden Lizenzen. Jeder Lieferung ist eine Versandliste beizulegen, die mindestens die gültige Bestellnummer, die Teilenummer von Philips, die Liefermenge sowie das Versanddatum aufführt. 4.4 Teillieferungen und Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin sind unzu- lässig. Philips behält sich das Recht vor, die Annahme zu verweigern und die Waren auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zurückzusenden, wenn die Lie- ferart, der Liefertermin oder die vereinbarten Lieferkosten nicht eingehalten werden. Philips übernimmt keinerlei Kosten hinsichtlich Produktion, Installa- tion, Montage oder anderer Arbeiten in Zusammenhang mit den Waren, die dem Lieferanten vor dem Zeitpunkt der Lieferung gemäß dem Vertrag entste- hen. 4.5 Design, Herstellung, Installation und andere durch oder im Namen des Lie- feranten aufgrund des Vertrags zu leistende Arbeiten sind fachmännisch und unter Verwendung geeigneter Materialien auszuführen. 4.6 Der Lieferant hat die Waren nach den einschlägigen Gepflogenheiten eines ordentlichen Kaufmanns und gemäß den Spezifikationen von Philips so zu ver- packen, zu kennzeichnen und zu versenden, dass Beschädigungen während des Transports vermieden werden und ein effizientes Entladen, Abfertigen und Lagern der Waren möglich ist. Alle Waren sind deutlich als für Philips bestimmt zu kennzeichnen. Der Lieferant haftet für Untergang und sämtliche Schäden, die auf eine mangelhafte Aufbewahrung, Verpackung und Abfertigung zurück- zuführen sind; es wird für Philips nicht erforderlich sein, den gemeinsamen Frachtführer wegen Untergang oder Schäden in Regress zu nehmen.

  • Preisänderungen 3.1 Preisänderungen durch LSW erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch LSW sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 2.2 maßgeb- lich sind. LSW ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist LSW verpflichtet, Kostensteigerun- gen nur unter Xxxxxx gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen. 3.2 LSW hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen werden wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf LSW Kostensenkungen nicht später weiter- geben als Kostensteigerungen. LSW nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. 3.3 Eine Änderung der Preise wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Beginn der beabsichtigten Preisänderung schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Erhöht LSW die Preise, kann der Kunde den Vertrag im Wege des Sonderkündigungsrechts mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Zeitraums kündigen, für den die ursprüngliche Preisregelung Gültigkeit besitzt. Die Kündigung bedarf der Schrift- form. LSW soll eine Kündigung unverzüglich nach Eingang in Schriftform bestätigen. 3.4 Abweichend von vorstehenden Ziffern 3.1 bis 3.3 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündi- gung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben. 3.5 Ziffern 3.2 bis 3.4 gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Belastungen oder Entlastungen wirksam werden oder vollumfänglich aufgehoben werden.

  • Störungen Der Unternehmer hat in besonderen Fällen An- spruch auf Erstreckung der vertraglichen Fristen, wenn ihn am Verzug kein Verschulden trifft und er die erforderlichen und zumutbaren zusätzlichen Vorkehrungen getroffen hat. Zu diesen besonderen Tatbeständen zählen insbesondere Störun- gen des Arbeitsfriedens, Arbeitskräftemangel infolge allgemei- ner marktwirtschaftlicher Veränderungen sowie Liefer- und Transportstörungen. Der Besteller hat mit dem Unternehmer neue Termine zu vereinbaren.

  • Erläuterungen Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik und orale Implantate nach der GOZ und GOÄ bis zu den dort festgelegten Regelhöchstsätzen. a) Zahnbehandlungen umfassen die Kosten für allgemei- ne (außer Erstellen von Heil- und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferor- thopädie), prophylaktische, konservierende (außer bei Versorgung mit Kronen und Inlays), chirurgische und bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums erforderliche zahnärztliche Leistungen (einschl. Paro- dontoseschienen) sowie Material- und Laborkosten. b) Zahnersatz umfasst die Kosten für Heil- und Kostenplä- ne, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei der Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen erfor- derliche zahnärztliche Leistungen (außer Parodontose- schienen) – unabhängig von der Ursache des Zahnver- lustes –, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen), Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Stiftzähne sowie Material- und Laborkosten. c) Kieferorthopädie umfasst die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, Abformungsmaßnahmen und zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstel- lungen sowie Material- und Laborkosten. d) Funktionsdiagnostik umfasst die Kosten für funktions- analytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten. e) Orale Implantate umfassen die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, implantologische Leistungen, Implantatkörper, implantatgetragenen Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künst- lichem oder natürlichem Knochenmaterial).

  • Rechnungen Microsoft kann berechtigten Kunden eine Rechnung ausstellen. Die Möglichkeit des Kunden, die Zahlung per Rechnung zu wählen, steht unter dem Vorbehalt von Microsofts Billigung der finanziellen Situation des Kunden. Der Kunde ermächtigt Microsoft, Informationen über die finanzielle Lage des Kunden einschließlich Kreditauskünfte einzuholen, um die Berechtigung des Kunden für die Zahlung per Rechnung zu beurteilen. Sofern die Jahresabschlüsse des Kunden nicht öffentlich zugänglich sind, kann der Kunde aufgefordert werden, Microsoft seine Bilanz, Gewinn- und Verlust- und Kapitalflussrechnung vorzulegen. Der Kunde kann aufgefordert werden, Sicherheiten in einer für Microsoft akzeptablen Form bereitzustellen, um für die Zahlung per Rechnung berechtigt zu sein. Microsoft kann die Berechtigung des Kunden jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Stornierungen 4.1. Kann ein Nutzer das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. 4.2. Der Anbieter behält sich vor, die Vorabreservierungszeit zu ändern. Der Nutzungsvertrag kommt mit Abschluss der Buchung des jeweiligen Fahrzeugs zustande. 4.3. Bei einer Stornierung vor dem geplanten Fahrtantritt sowie nach dem geplanten Fahrtantritt wird eine Gebühr gemäß Preis- und Gebührenliste berechnet. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt.

  • Leistungsänderungen 6.1 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, sofern die Änderung nicht wesentlich ist. Dies gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten sowie Routen. Diese sind zulässig, wenn sie notwendig sind, weil sie z. B. auf behördlichen Weisungen beruhen, aus Sicherheitsgründen für die Reisenden und die Schiffsmannschaft und/oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, Witterungsgründe oder Sicherheitsüberlegungen erforderlich werden und/oder um Gefahren abzuwenden. Hierüber entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Der Wechsel einer nicht zugesicherten Flugge- sellschaft und der An- und Abflugzeiten ist zulässig. Hat ICO eine Kabinennummer ausnahmsweise vor der Kreuzfahrt bestätigt, können in der Regel nach Zuteilung keine Änderungswünsche des Anmelders mehr berücksichtigt werden. ICO ist berechtigt, auch zugewiesene Kabinen zu ändern, wenn die Änderung innerhalb derselben Kabinenkategorie erfolgt und zumutbar ist. ICO hat den Anmelder in einem der vorgenannten Fälle vor Reisebeginn auf einem dauer- haften Datenträger (digital oder in Papierform) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. 6.2 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, die zu einer erheblichen/wesentlichen Änderung führen. In diesem Fall ist ICO verpflichtet den Reisenden vor Reise- beginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Der Anmelder kann dann von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. 6.3 Soweit die geänderten Leistungen selbst mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche des Anmelders unberührt. 6.4 Tritt der Anmelder und/oder die Reiseteilnehmer die Reise an, nachdem der Anmelder vom Reiseveranstalter über eine notwendige Änderung des gesamten Zuschnitts der Reise in Kenntnis gesetzt worden ist, so ist eine auf die Ände- rung gestützte Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.

  • Vertragsänderungen 14.1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. SWD kann die Regelungen des Stromliefervertrags und dieser AGB neu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen, wenn der Vertrag hierdurch lückenhaft oder eine Fortsetzung des Vertrages für SWD unzumutbar werden. 14.2. SWD wird dem Kunden die Anpassung nach Ziffer 13.1 mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Mitteilung erfolgt in einfacher und verständlicher Weise unter Hinweis auf Anlass, Umfang und Voraussetzung der Vertragsänderung. 14.3. Der Kunde kann im Falle einer Vertragsänderung nach Ziffer 13.1 den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, wenn SWD die Vertragsbedingungen einseitig ändert. Hierauf wird SWD den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 3.2 ff. bleibt unberührt.