Kartenverlust Musterklauseln

Kartenverlust. Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird von der Vogtland Kultur GmbH kein Ersatz geleistet.
Kartenverlust. Hat der Karteninhaber seine Eintrittskarte(n) verloren, kann er sich an der Vorverkaufsstelle der Stadt Gerst- hofen oder an der Abendkasse Ersatzkarten ausstellen lassen, sowie er unter Vorlage geeigneter Dokumente (Rechnung, Personalausweis, Kontoauszug) glaubhaft macht, um welche Plätze es sich gehandelt hat und dass er die Karten rechtmäßig erworben und dann unver- schuldet verloren hat. Die Stadt Gersthofen erhebt in diesem Fall grundsätzlich eine Bearbeitungspauschale i. H.v. € 5,00 pro ausgestellter Ersatzkarte. Legt ein an- derer Besucher gleichwohl die Original-Eintrittskarte vor, gewährt die Stadt Gersthofen diesem bevorzugt den alleinigen Eintritt, d.h. die ausgestellte Ersatzkarte wird mit Vorlage der Original-Eintrittskarte ungültig und der Inhaber der Ersatzkarte hat eine neue Karte zu kaufen oder die Veranstaltungsörtlichkeit unverzüglich
Kartenverlust. Verliert ein/x Xxxxx*in seine/ihre Eintrittskarte, kann ihm/ihr gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,- EUR eine Ersatzkarte ausgestellt werden. In diesem Fall verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.
Kartenverlust. 8.1 Falls die Karte dem Karteninhaber abhandenkommt oder er Missbräuche durch Dritte feststellt, hat er dies unverzüglich der XxxxxxxXxxxxxxXxxxxx mitzuteilen, und die Sperrung der Karte zu veranlassen. 8.2 Für Xxxxxxx, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung entstehen, haftet die TizianoSchlossLounge nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden von XxxxxxxXxxxxxxXxxxxx oder von Erfüllungsgehilfen. 8.3 Bei Verlust der FidelityCard kann der Kunde online eine Ersatzkarte beantragen. Für eine Erstellung eine Ersatzkarte berechnet der Xxxxxxx Xxxxxx Braunschweig GmbH eine Bearbeitungsgebühr von 35,- Euro
Kartenverlust. Bei Verlust von Abokarten oder Eintrittskarten mit nummerierten Plätzen wird für die Erstellung einer Ersatzkarte eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro erhoben. Für in Verlust geratene Eintrittskarten, welche einer Person nicht direkt zuzuordnen sind, wird kein Ersatz geleistet.
Kartenverlust. Für in Verlust geratene Karten wird vom Radialsystem grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Eine Er- satzkarte kann nur dann ausgestellt werden, wenn nachvollziehbar ist, welche Eintrittskarte erwor- ben wurde. In diesem Fall verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Es kann eine Ersatzkartengebühr erhoben werden.
Kartenverlust. 11.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Besucher unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte gelöst wurde. 11.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat grundsätzlich der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang vor dem Besitzer der Originalkarte. Die Originalkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.
Kartenverlust. Kartenverluste sind vom Kartennutzer schnellstmöglich der UIP-BS telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Auf Basis einer solchen Verlustmeldung erfolgt seitens der UIP-BS umgehend die Sperrung der Zugangsberechtigungen für alle Gebäude. Wenn die Karte unwiederbringlich verloren erscheint, bekommt der externe Mitarbeiter eine neue Karte. Die neue Kartennummer wird dem Service Desk mitgeteilt, um die verlorene Karte aus der Druckerverwaltung zu löschen. In Frankfurt wird außerdem der Caterer informiert, um das Payment- Guthaben entsprechend zu übertragen und die verlorenen Karte in deren System zu sperren. Um verloren gegangene Zugangskarten wieder zu erhalten, ist auf der Kartenrückseite eine Finderadresse vermerkt. Verlorengegangene Karten können in Rechnung gestellt werden.
Kartenverlust. 9.1. Bei Verlust einer Eintrittskarte kann bis 30 Minuten vor Beginn der Aufführung, für die die Eintrittskarte verloren gegangen ist, im Kartenbüro der BF einmalig und gebührenpflichtig die Ausstellung einer Ersatzkarte beantragt werden, wenn der Besucher unter genauer Platzanga- be nachweist und/oder glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde und letztlich verloren gegangen ist. Die Ausstellung einer Ersatzkarte (Duplikat) kann nur durch den Besteller, auf den die Karte/-n ausgestellt ist/sind, oder den personalisierten Nutzer unter Vorlage eines Lichbild- ausweises beantragt werden. Ersatzkarten werden grundsätzlich nur diesen Personen ausge- händigt. Die Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzkarte beträgt 5,00 Euro. 9.2. Werden im Falle von Eintrittskarten des Standard-Verfahrens von zwei Besuchern Eintritts- karten für denselben Sitzplatz einer Aufführung vorgelegt, hat stets diejenige Person, auf die die Karte personalisiert ist, Vorrang vor dem Besitzer der anderen Karte. Werden im Falle von Post-Versand-Tickets sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der Inhaber der Originalkarte grundsätzlich Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Die andere Karte begründet in beiden Fällen auch keinen An- spruch auf Zuweisung eines anderen Sitzplatzes oder Rückerstattung des Kaufpreises. In be- gründeten Ausnahmefällen kann die BF ein umgekehrtes Vorrangverhältnis aussprechen und/ oder anerkennen. Der jeweils betroffene Kartenbesitzer hat weder Anspruch auf Anerkennung eines solchen Ausnahmefalls noch Ansprüche gegen die BF aufgrund der Anerkennung eines solchen Ausnahmefalls entgegen dem Regelfall.
Kartenverlust. Der Verlust der Karte ist der Stadtwerke Werdau GmbH möglichst unverzüglich anzuzeigen. Die Stadtwerke Werdau GmbH stellt bei Verlust eine Ersatzkarte aus. Für die Erstellung einer Ersatzkarte erhebt die Stadtwerke Werdau GmbH ein Bearbeitungsentgelt von 5,- Euro.