Common use of Kartenzahlungen im Fernabsatz Clause in Contracts

Kartenzahlungen im Fernabsatz. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne deren Vorlage Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes (über das Internet, unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes, telefonisch, per Fax oder E-Mail) bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist durch Bekanntgabe der Kartendaten das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identiy Check™- Verfahrens. Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Karteninhaber am Mastercard® Identiy Check™-Verfahren teilnehmen und die Konfiguration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen (wie z. B. das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte Freigabemethode herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über die von ihm für die Autorisierung gewählte Freigabemethode vom Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Freigabemethode unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne deren Vorlage wiederkehrende Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes über das Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben Zahlungsempfänger durch Bekanntgabe der Kartendaten beim ersten Zahlungsvorgang das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die Kundenrichtlinien für das Debitkarten-Service Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity Check™-Verfahrens. Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Karteninhaber am Mastercard® Identity Check™-Verfahren teilnehmen und die Konfiguration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen (wie z. B. das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte Freigabemethode herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über die von ihm für die Autorisierung gewählte Freigabemethode vom Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben Zahlungsempfänger das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Freigabemethode beim ersten Zahlungsvorgang unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die nachfolgenden Zahlungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Bei der Vereinbarung von wiederkehrenden Zahlungen mit Glücksspielunternehmen hat der Karteninhaber die Möglichkeit, sich allfällige Spielgewinne (z. B. aus Lotterien) auf seine Debitkarte gutschreiben zu lassen. Der Karteninhaber ist berechtigt, dem Vertragsunternehmen seine Kartendaten zur Verfügung zu stellen, um dem Glücksspielunternehmen Gutschriften auf seine Karte zu ermöglichen.

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Samples: btv.at

Kartenzahlungen im Fernabsatz. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne deren Vorlage Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes (über das Internet, unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes, telefonisch, per Fax oder E-Mail) bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist durch Bekanntgabe der Kartendaten das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identiy Identity Check™- Verfahrens-Verfahrens (siehe Punkt 1.9). Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Karteninhaber am Mastercard® Identiy Identity Check™-Verfahren teilnehmen und die Konfiguration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen (wie z. B. zB das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte und mit dem Kreditinstitut vereinbarte Freigabemethode für das Volksbank Electronic Banking (derzeit die ID-App oder ein für die Nutzung mit Mastercard® Identity Check™ vom Kreditinstitut zukünftig freigegebenes Verfahren) herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über die von ihm für die Autorisierung gewählte diese Freigabemethode vom Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Freigabemethode unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne deren Vorlage wiederkehrende Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes über das Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben Zahlungsempfänger durch Bekanntgabe der Kartendaten beim ersten Zahlungsvorgang das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die Kundenrichtlinien für nachfolgenden Zahlungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das Debitkarten-Service jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity Check™-Verfahrens-Verfahrens (siehe Punkt 1.9). Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Karteninhaber am Mastercard® Identity Check™-Verfahren teilnehmen und die Konfiguration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen (wie z. B. zB das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte und mit dem Kreditinstitut vereinbarte Freigabemethode für das Volksbank Electronic Banking (derzeit die ID-App oder ein für die Nutzung mit Mastercard® Identity Check™ vom Kreditinstitut zukünftig freigegebenes Verfahren) herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über die von ihm für die Autorisierung gewählte diese Freigabemethode vom Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben Zahlungsempfänger das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Freigabemethode beim ersten Zahlungsvorgang unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die nachfolgenden Zahlungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Bei der Vereinbarung von wiederkehrenden Zahlungen mit Glücksspielunternehmen hat der Karteninhaber die Möglichkeit, sich allfällige Spielgewinne (z. B. aus Lotterien) auf seine Debitkarte gutschreiben zu lassen. Der Karteninhaber ist berechtigt, dem Vertragsunternehmen seine Kartendaten zur Verfügung zu stellen, um dem Glücksspielunternehmen Gutschriften auf seine Karte zu ermöglichen.

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Samples: www.sparda.at

Kartenzahlungen im Fernabsatz. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne deren Vorlage Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen Vertrags- unternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes Fernab- satzes (über das Internet, unter Zuhilfenahme eines mobilen mobi- len Endgerätes, telefonisch, per Fax oder E-Mail) bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber Kar- teninhaber weist durch Bekanntgabe der Kartendaten das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach Bekannt- gabe der Kartendaten kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet In- ternet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identiy Identity Check™- VerfahrensVerfahrens (Punkt 1.9). Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Karteninhaber Karteninha- ber am Mastercard® Identiy Identity Check™-Verfahren teilnehmen teilneh- men und die Konfiguration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen Vorausset- zungen (wie z. B. zB das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die das vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte Freigabemethode im Rahmen seiner Online Banking-Teilnahmevereinbarung mit dem Kreditinstitut vereinbarte und aktivierte Authen- tifizierungsverfahren „Meine SmartID“-App herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber Karteninha- ber kann über die von ihm für die Autorisierung gewählte Freigabemethode dieses Authentifizierungsverfahren vom Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert authen- tifiziert werden. Der Karteninhaber weist das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Freigabemethode unwiderruflich durch die Freigabe der Zahlung in der „Meine SmartID“-App und Bestätigen der Zahlung mit der im jeweiligen Zah- lungsablauf vorgesehenen Vorrichtung (zB OK-Button, „zahlungspflichtig bestellen“-Button etc) an, den Rechnungsbetrag Rech- nungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen Vertragsunterneh- men zu zahlen. Nach Bestätigung der Zahlung kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne deren Vorlage wiederkehrende Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes über das Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben Zahlungsempfänger durch Bekanntgabe der Kartendaten beim ersten Zahlungsvorgang das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die Kundenrichtlinien für das Debitkarten-Service Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity Check™-Verfahrens. Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Karteninhaber am Mastercard® Identity Check™-Verfahren teilnehmen und die Konfiguration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen (wie z. B. das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte Freigabemethode herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über die von ihm für die Autorisierung gewählte Freigabemethode vom Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben Zahlungsempfänger das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Freigabemethode beim ersten Zahlungsvorgang unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die nachfolgenden Zahlungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Bei der Vereinbarung von wiederkehrenden Zahlungen mit Glücksspielunternehmen hat der Karteninhaber die Möglichkeit, sich allfällige Spielgewinne (z. B. aus Lotterien) auf seine Debitkarte gutschreiben zu lassen. Der Karteninhaber ist berechtigt, dem Vertragsunternehmen seine Kartendaten zur Verfügung zu stellen, um dem Glücksspielunternehmen Gutschriften auf seine Karte zu ermöglichen.

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Samples: www.hypovbg.at

Kartenzahlungen im Fernabsatz. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne deren Vorlage Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes (über das Internet, unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes, telefonisch, per Fax oder E-Mail) bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist durch Bekanntgabe der Kartendaten das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identiy Identity Check™- Verfahrens-Verfahrens (siehe Punkt 1.8). Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Karteninhaber am Mastercard® Identiy Identity Check™-Verfahren - Verfahren teilnehmen und die Konfiguration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen (wie z. B. das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte und mit dem Kreditinstitut vereinbarte Freigabemethode für Spängler Online (derzeit die Spängler ID-App oder ein für die Nutzung mit Mastercard® Identity Check™ vom Kreditinstitut zukünftig freigegebenes Verfahren) herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über die von ihm für die Autorisierung gewählte diese Freigabemethode vom Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Freigabemethode unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne deren Vorlage wiederkehrende Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes über das Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben Zahlungsempfänger durch Bekanntgabe der Kartendaten beim ersten Zahlungsvorgang das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die Kundenrichtlinien für nachfolgenden Zahlungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das Debitkarten-Service jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity Check™-Verfahrens-Verfahrens (siehe Punkt 1.8). Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Karteninhaber am Mastercard® Identity Check™-Verfahren - Verfahren teilnehmen und die Konfiguration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen (wie z. B. das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte und mit dem Kreditinstitut vereinbarte Freigabemethode für Spängler Online (derzeit die Spängler ID-App oder ein für die Nutzung mit Mastercard® Identity Check™ vom Kreditinstitut zukünftig freigegebenes Verfahren) herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über die von ihm für die Autorisierung gewählte diese Freigabemethode vom Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben Zahlungsempfänger das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Freigabemethode beim ersten Zahlungsvorgang unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die nachfolgenden Zahlungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Bei Im Fall der Vereinbarung von wiederkehrenden Zahlungen mit Glücksspielunternehmen Abgabe einer Anweisungserklärung, bei der der genaue Betrag zum Zeitpunkt, zu dem der Karteninhaber seine Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs erteilt, nicht bekannt ist, wird der Geldbetrag blockiert, zu dem der Karteninhaber zugestimmt hat. Das Kreditinstitut gibt den blockierten Geldbetrag unverzüglich nach Eingang der Information über den genauen Betrag des Zahlungsvorgangs frei, spätestens jedoch nach Eingang des Zahlungsauftrags. Der Karteninhaber haftet für die Bezahlung des vom Vertragsunternehmen beim Kreditinstitut eingereichten Betrages. Der Karteinhaber hat dann einen Anspruch auf Erstattung, wenn der eingereichte Betrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Kartenvertrages und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise hätte erwarten können. Auf Verlangen des Kreditinstitutes hat der Karteninhaber die Möglichkeit, sich allfällige Spielgewinne (z. B. aus Lotterien) diese Sachumstände darzulegen. Der Anspruch auf seine Debitkarte gutschreiben Erstattung ist vom Karteninhaber gegenüber dem Kreditinstitut innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines Xxxxxx mit dem betreffenden Geldbetrag bei sonstigem Ausschluss des Anspruchs auf Erstattung geltend zu lassenmachen. Der Karteninhaber ist berechtigthat keinen Anspruch auf Erstattung, wenn • er die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs dem Kreditinstitut direkt erteilt hat und • ihm die Informationen über den anstehenden Zahlungsvorgang in der vereinbarten Form mindestens 4 Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Vertragsunternehmen seine Kartendaten zur Verfügung zu stellen, um dem Glücksspielunternehmen Gutschriften auf seine Karte zu ermöglichenmitgeteilt oder zugänglich gemacht wurden.

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Samples: www.spaengler.at

Kartenzahlungen im Fernabsatz. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne deren Vorlage Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes (über das Internet, Internet unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes, telefonisch, per Fax oder E-Mail) bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber Karteninha- ber weist durch Bekanntgabe der Kartendaten das Kreditinstitut an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach der Bekanntgabe der Kartendaten kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese An- weisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhil- fenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity Check™-Verfahrens (siehe Punkt 1.8). Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Kartenin- haber am Identity Check™-Verfahren teilnehmen und die Konfigu- ration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen, wie das Öffnen von Dialogfenstern (z.B. Pop-up-Window oder Frame) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber im Rahmen seines Internetbankings mit dem Kreditinstitut vereinbarte und genutzte Freigabemethode (siehe Punkt 1.8) herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über diese Freigabemethode vom Kreditinsti- tut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Frei- gabemethode unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identiy Check™- Verfahrens. Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Karteninhaber am Mastercard® Identiy Check™-Verfahren teilnehmen und die Konfiguration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen (wie z. B. das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte Freigabemethode herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über die von ihm für die Autorisierung gewählte Freigabemethode vom Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Freigabemethode unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung An- weisung bereits jetzt an. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte Debitkarte, ohne deren Vorlage Vorlage, wiederkehrende Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen Vertrags- unternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes über das Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben Zahlungsempfänger Zahlungs- empfänger durch Bekanntgabe der Kartendaten beim ersten Zahlungsvorgang Zah- lungsvorgang das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag Rechnungs- betrag für den ersten und die Kundenrichtlinien für nachfolgenden Zahlungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das Debitkarten-Service jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme Zuhil- fenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity Check™-Verfahrens-Verfahrens (siehe Punkt 1.9). Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Karteninhaber Kartenin- haber am Mastercard® Identity Check™-Verfahren teilnehmen und die Konfiguration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen (Voraussetzungen, wie z. B. das Öffnen von DialogfensternDialogfenstern (z.B. Pop-up-Window oder Frame) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte Freigabemethode im Rahmen seines Internet- banking mit dem Kreditinstitut vereinbarte und genutzte Freigabe- methode (siehe Punkt 1.8) herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über die von ihm für die Autorisierung gewählte diese Freigabemethode vom Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen Zahlungsvor- gängen mit demselben Zahlungsempfänger das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Freigabemethode beim ersten Zahlungsvorgang unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die nachfolgenden Zahlungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen Vertragsunter- nehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Bei Wenn der Vereinbarung genaue Betrag eines Zahlungsvorgangs, der von wiederkehrenden Zahlungen oder über den Zahlungsempfänger ausgelöst wird, zum Zeitpunkt nicht bekannt ist, zu dem der Karteninhaber seine Zustimmung zu seiner Ausfüh- rung erteilt, wird jener Geldbetrag blockiert, dessen Blockierung der Karteninhaber ziffernmäßig zugestimmt hat. Das Kreditinstitut gibt den blockierten Geldbetrag unverzüglich nach Eingang der Informa- tion über den genauen Betrag des Zahlungsvorgangs frei, spätestens jedoch unverzüglich nach Eingang des Zahlungsauftrags. Der Kar- teninhaber haftet für die Bezahlung des vom Vertragsunternehmen beim Kreditinstitut eingereichten Betrages; die Haftung ist aller- dings mit Glücksspielunternehmen einem Maximalbetrag begrenzt, wenn der Karteninhaber einen solchen in seiner Zustimmung festlegte. Der Karteinhaber hat dann einen Anspruch auf Erstattung, wenn der eingereichte Betrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Kartenvertrages und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise hätte erwarten können. Auf Verlangen des Kreditinstituts hat der Karteninhaber die Möglichkeit, sich allfällige Spielgewinne (z. B. aus Lotterien) diese Sach- umstände darzulegen. Der Anspruch auf seine Debitkarte gutschreiben Erstattung ist vom Karten- inhaber gegenüber dem Kreditinstitut innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines Xxxxxx mit dem be-treffenden Geldbetrag bei sonstigem Ausschluss des Anspruchs auf Erstattung geltend zu lassenmachen. Der Karteninhaber ist berechtigthat keinen Anspruch auf Erstattung, wenn › er die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs dem Vertragsunternehmen seine Kartendaten zur Verfügung zu stellen, um Kreditinstitut direkt erteilt hat und › ihm die Informationen über den anstehenden Zahlungsvorgang in der vereinbarten Kommunikationsform mindestens vier Wochen vor dem Glücksspielunternehmen Gutschriften auf seine Karte zu ermöglichenFälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Vertrags- unternehmen mitgeteilt oder zugänglich gemacht wurden.

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Samples: assets.bank99.at

Kartenzahlungen im Fernabsatz. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne deren Vorlage Lieferungen Lie- ferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes (über das Internet, unter Zuhilfenahme eines mobilen mo- bilen Endgerätes, telefonisch, per Fax oder E-Mail) bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist durch Bekanntgabe der Kartendaten das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen Vertrags- unternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren de- ren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identiy Identity Check™- VerfahrensVerfahrens (gemäß „Sonderbedingungen für das Mastercard® Identity Check™-“). Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Karteninhaber am Mastercard® Identiy Identity Check™-Verfahren - Verfahren teilnehmen und die Konfiguration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen (wie z. B. das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte Freigabemethode herangezogen und mit dem Kreditinstitut vereinbarte Frei- gabemethode (Oberbank Security App bzw. Security App SignPod) heran- gezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über die von ihm für die Autorisierung gewählte Freigabemethode Oberbank Security App bzw. Security App SignPod vom Kreditinstitut Kreditins- titut als der rechtmäßige rechtmäßiger Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber Karten- inhaber weist das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Freigabemethode der Oberbank Security App bzw. Security App SignPod unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen Rah- men des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne deren Vorlage wiederkehrende Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes über das Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos bar- geldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglichtermög- licht. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben Betrag mit demselben Zahlungsempfänger durch Bekanntgabe der Kartendaten beim ersten Zahlungsvorgang das Kreditinstitut unwiderruflich unwider- ruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die Kundenrichtlinien für nachfolgenden Zah- lungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das Debitkarten-Service jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren de- ren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity Check™-Verfahrens- Verfahrens. Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Karteninhaber am Mastercard® Identity Check™-Verfahren - Verfahren teilnehmen und die Konfiguration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen (wie z. B. das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte Freigabemethode herangezogen und mit dem Kreditinstitut vereinbarte Frei- gabemethode (Oberbank Security App bzw. Security App SignPod) heran- gezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über die von ihm für die Autorisierung gewählte Freigabemethode Oberbank Security App bzw. Security App SignPod vom Kreditinstitut Kreditin- stitut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber Kar- teninhaber weist bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben Betrag mit demselben Zahlungsempfänger das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Freigabemethode Verwen- dung der Oberbank Security App bzw. Security App SignPod beim ersten Zahlungsvorgang unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die nachfolgenden Zahlungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Bei der Vereinbarung von wiederkehrenden Zahlungen mit Glücksspielunternehmen Glücksspielun- ternehmen hat der Karteninhaber die Möglichkeit, sich allfällige Spielgewinne Spielgewin- ne (z. B. zB aus Lotterien) auf über seine Debitkarte auf sein Konto gutschreiben zu lassen. Der Karteninhaber ist berechtigt, dem Vertragsunternehmen seine Kartendaten zur Verfügung zu stellen, um dem Glücksspielunternehmen Gutschriften auf seine Karte zu ermöglichen. Im Fall der Abgabe einer Anweisungserklärung, bei der der genaue Betrag zum Zeitpunkt, zu dem der Karteninhaber seine Zustimmung zur Ausfüh- rung des Zahlungsvorgangs erteilt, nicht bekannt ist, wird der Geldbetrag blockiert, zu dem der Karteninhaber zugestimmt hat. Das Kreditinstitut gibt den blockierten Geldbetrag unverzüglich nach Eingang der Information über den genauen Betrag des Zahlungsvorgangs frei, spätestens jedoch nach Ein- gang des Zahlungsauftrags. Der Karteninhaber haftet für die Bezahlung des vom Vertragsunternehmen beim Kreditinstitut eingereichten Betrages. Der Karteninhaber hat dann einen Anspruch auf Erstattung, wenn der einge- reichte Betrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Kartenvertrages und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise hätte er- warten können. Auf Verlangen des Kreditinstitutes hat der Karteninhaber diese Sachumstän- de darzulegen. Der Anspruch auf Erstattung ist vom Karteninhaber gegen- über dem Kreditinstitut innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines Xxxxxx mit dem betreffenden Geldbetrag bei sonstigem Ausschluss des Anspruchs auf Erstattung geltend zu machen. Der Karteninhaber hat keinen Anspruch auf Erstattung, wenn - er die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs dem Kreditinstitut direkt erteilt hat und - ihm die Informationen über den anstehenden Zahlungsvorgang in der vereinbarten Form mindestens 4 Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Vertragsunternehmen mitgeteilt oder zugänglich gemacht wurden.

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Samples: www.oberbank.at