Kartenzahlungen im Fernabsatz. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne deren Vorlage Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes (über das Internet unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes, telefonisch, per Fax oder E-Mail) bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninha- ber weist durch Bekanntgabe der Kartendaten das Kreditinstitut an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach der Bekanntgabe der Kartendaten kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese An- weisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhil- fenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity Check™-Verfahrens (siehe Punkt 1.8). Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Kartenin- haber am Identity Check™-Verfahren teilnehmen und die Konfigu- ration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen, wie das Öffnen von Dialogfenstern (z.B. Pop-up-Window oder Frame) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber im Rahmen seines Internetbankings mit dem Kreditinstitut vereinbarte und genutzte Freigabemethode (siehe Punkt 1.8) herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über diese Freigabemethode vom Kreditinsti- tut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Frei- gabemethode unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese An- weisung bereits jetzt an.
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Samples: Kundenrichtlinien Für Debitkarten
Kartenzahlungen im Fernabsatz. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne deren Vorlage Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes (über das Internet Internet, unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes, telefonisch, per Fax oder E-Mail) bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninha- ber Karteninhaber weist durch Bekanntgabe der Kartendaten das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach der Bekanntgabe der Kartendaten kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese An- weisung Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhil- fenahme Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity Check™-Verfahrens (siehe Punkt 1.8). Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Kartenin- haber Karteninhaber am Mastercard® Identity Check™-Verfahren - Verfahren teilnehmen und die Konfigu- ration Konfiguration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen, Voraussetzungen (wie z. B. das Öffnen von Dialogfenstern (z.B. Pop-up-Window oder FrameDialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber im Rahmen seines Internetbankings für die Autorisierung gewählte und mit dem Kreditinstitut vereinbarte und genutzte Freigabemethode für Spängler Online (siehe Punkt 1.8derzeit die Spängler ID-App oder ein für die Nutzung mit Mastercard® Identity Check™ vom Kreditinstitut zukünftig freigegebenes Verfahren) herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über diese Freigabemethode vom Kreditinsti- tut Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Frei- gabemethode Freigabemethode unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese An- weisung Anweisung bereits jetzt an.
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Samples: Richtlinien Für Die Anwendung Von Debitkarten Und Kleinbetragszahlungen
Kartenzahlungen im Fernabsatz. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne deren Vorlage Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes (über das Internet Internet, unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes, telefonisch, per Fax oder E-Mail) bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninha- ber Karteninhaber weist durch Bekanntgabe der Kartendaten das Kreditinstitut an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach der Bekanntgabe der Kartendaten kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese An- weisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhil- fenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity Check™-Verfahrens (siehe Punkt 1.8). Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Kartenin- haber am Identity Check™-Verfahren teilnehmen und die Konfigu- ration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen, wie das Öffnen von Dialogfenstern (z.B. Pop-up-Window oder Frame) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber im Rahmen seines Internetbankings mit dem Kreditinstitut vereinbarte und genutzte Freigabemethode (siehe Punkt 1.8) herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über diese Freigabemethode vom Kreditinsti- tut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Frei- gabemethode unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese An- weisung Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identiy Check™- Verfahrens. Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Karteninhaber am Mastercard® Identiy Check™-Verfahren teilnehmen und die Konfiguration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen (wie z. B. das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte Freigabemethode herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über die von ihm für die Autorisierung gewählte Freigabemethode vom Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Freigabemethode unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an.
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Samples: Kundenrichtlinien
Kartenzahlungen im Fernabsatz. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Debitkarte ohne deren Vorlage Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes (über das Internet Internet, unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes, telefonisch, per Fax oder E-Mail) bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsunternehmen ermöglicht. Der Karteninha- ber Karteninhaber weist durch Bekanntgabe der Kartendaten das Kreditinstitut an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach der Bekanntgabe der Kartendaten kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese An- weisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhil- fenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity Check™-Verfahrens (siehe Punkt 1.8). Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Kartenin- haber am Identity Check™-Verfahren teilnehmen und die Konfigu- ration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen, wie das Öffnen von Dialogfenstern (z.B. Pop-up-Window oder Frame) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber im Rahmen seines Internetbankings mit dem Kreditinstitut vereinbarte und genutzte Freigabemethode (siehe Punkt 1.8) herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über diese Freigabemethode vom Kreditinsti- tut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Frei- gabemethode unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese An- weisung Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von deren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity Check™-Verfahrens (siehe Punkt 1.9). Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu können, muss der Karteninhaber am Mastercard® Identity Check™-Verfahren teilnehmen und die Konfiguration des Computersystems, das der Karteninhaber verwendet, die technischen Voraussetzungen (wie zB das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber darüber in Kenntnis setzen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte und mit dem Kreditinstitut vereinbarte Freigabemethode für das Volksbank Electronic Banking (derzeit die ID-App oder ein für die Nutzung mit Mastercard® Identity Check™ vom Kreditinstitut zukünftig freigegebenes Verfahren) herangezogen wird, um die Bezahlung zu autorisieren. Der Karteninhaber kann über diese Freigabemethode vom Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninhaber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist das Kreditinstitut bei Verwendung dieser Freigabemethode unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an.
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Samples: Kundenrichtlinien Für Die Debitkarte