KAUF- UND LIEFERBEDINGUNGEN Musterklauseln

KAUF- UND LIEFERBEDINGUNGEN. 1.1. Bestellungen über den Onlineshop werden ausschließlich von geschäftsfähigen Kunden entgegengenommen. 1.2. Die Warenangebote im Onlineshop sind freibleibend. Mit Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig Bestellen“ am Ende des Bestellvorgangs gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. L&S bestätigt dem Kunden den Eingang der Bestellung im elektronischen Bestellsystem unverzüglich zunächst auf dem Bildschirm und anschließend auch per E-Mail. 1.3. Ein Vertrag über die Lieferung der Waren kommt erst durch eine ausdrückliche Bestellannahme durch L&S oder mit Lieferung der Waren zustande. Erhält der Kunde binnen drei Werktagen nach Abgabe der verbindlichen Bestellung keine ausdrückliche Bestellannahme oder eine Warenlieferung seitens L&S, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt davon unberührt. Wenn die Bestellung bei L&S eingelangt ist, wird der Kunde über die von ihm bekannt gegebene E-Mail- Adresse vom Eingang seiner Bestellung verständigt. Diese Verständigung stellt von L&S noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar. 1.4. Die Abgabe von Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. 1.5. Der Rechnungsversand erfolgt auf postalischem Wege an den Kunden. 1.6. Der Vertrag kommt mit der Leder & Schuh Aktiengesellschaft mit nachfolgender Anschrift zustande: Leder & Schuh Aktiengesellschaft Xxxxxxxxxxxx 00 0000 Xxxx Firmenbuchnummer: 36782t Firmenbuchgericht: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz UID Nummer: ATU28609501 1.7. Die Vertragsdaten werden zur Fakturierung gespeichert und sind jederzeit für den Kunden per Login einsehbar. 1.8. Die Vertragssprache ist deutsch. 1.9. Lieferungen erfolgen nur innerhalb der Republik Österreich und Deutschland. L&S ist zu Teillieferungen berechtigt. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden angegebene Versandadresse. 1.10. L&S liefert innerhalb von 2-5 Werktagen ab Eingang der Bestellung. Eventuelle Ausnahmen sind der jeweiligen Produktseite zu entnehmen. Bei Lieferverzögerungen wird L&S den Kunden umgehend informieren. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware behält sich L&S vor, nicht zu liefern. Auch in diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstattet. 1.11. Beim Versand der Ware geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kunden oder an...
KAUF- UND LIEFERBEDINGUNGEN. 1.1. Bestellungen über den Webshop werden ausschließlich von geschäftsfähigen KundInnen mit Wohnsitz im Gebiet der Republik Österreich entgegengenommen. 1.2. Die Warenangebote im Webshop und im Rahmen eines Lagerverkaufes sind freibleibend. Mit Anklicken des Buttons „Bestellung absenden“ am Ende des Bestellvorgangs gibt der Kunde/die Kundin eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Dies ist außerdem der Fall wenn der Kunde/die Kundin seine/ihre Bestellung auf eine andere genannte Art (persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder postalisch) gegenüber dem Trikoterie Webshop durchführt. Der Trikoterie Webshop bestätigt dem Kunden/der Kundin den Eingang der Bestellung im elektronischen Bestellsystem unverzüglich zunächst auf dem Bildschirm und in jedem Fall anschließend auch per E-Mail. 1.3. Ein Vertrag über die Lieferung der Waren kommt erst durch eine ausdrückliche Bestellannahme durch den Trikoterie Webshop oder mit Lieferung der Waren zustande. Erhält der Kunde/die Kundin binnen zwei Wochen nach Abgabe der verbindlichen Bestellung keine ausdrückliche Bestellannahme oder eine Warenlieferung seitens des Trikoterie Webshops, ist er/sie nicht mehr an seine Bestellung gebunden. 1.4. Der Trikoterie Webshop wird grundsätzlich jede Bestellung annehmen, behält sich jedoch ausdrücklich die Möglichkeit vor, in bestimmten Fällen keinen Vertrag abzuschließen. Dies insbesondere dann, - wenn auf der Website Schreib- oder Druckfehler vorhanden sind, die Grundlage des Angebots des Kunden/der Kundin werden - wenn sich aus den Angaben des Kunden/der Kundin der begründete Verdacht ergibt, dass der Kunde/die Kundin seine(n)/ihre(n) vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen wird - wenn aufgrund eines nicht vertragstreuen Verhaltens des Kunden/der Kundin im Zuge der Abwicklung eines anderen Kaufvertrages der Verdacht besteht, dass der Kunde/die Kunden seine/ihre vertraglichen Verpflichtungen wieder nicht ordnungsgemäß erfüllen wird. 1.5. Die Abgabe von Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. Der Trikoterie Webshop behält sich vor, Abweichungen hinsichtlich Farbe, Design und Form vorzunehmen, soweit die gelieferten Waren in Qualität und Preis den bestellten Waren entsprechen. 1.6. Zahlungen können von KundInnen mit Wohnsitz in Österreich per Kartenzahlung (Bankomatkassa, Quick, Visa, Mastercard, Paypal) oder per Barzahlung bei Hauszustellung oder Selbstabholung geleistet werden. 1.7. Im Falle einer Betrugshandlung bei Kauf h...

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  • Lieferbedingungen Soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich durch den Verkäufer anerkannt werden die Produkte „Geliefert benannter Bestimmungsort“ an dem in der Auftragsbestätigung benannten Ort verkauft (Incoterms® 2010 „DAP“). Die für die Lieferung angegebene Zeit ist nur ein Hinweis und begründet keine vertragliche Verpflichtung, es sei denn anderweitig ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt. Die Nichteinhaltung einer solchen Lieferungszeit führt nicht zu einem Recht, Verluste oder Schäden geltend zu machen, es sei denn eine solche Nichteinhaltung ist das Ergebnis von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verkäufers. Wenn eine Lieferungszeit ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt wurde, berührt eine solche Lieferungszeit nicht höhere Gewalt, die es dem Verkäufer automatisch erlaubt, Lieferungen ohne jedwede Entschädigung des Käufers aufzuschieben. Bei Ankunft der Produkte am Lieferungsort wird der Käufer zur angegebenen Lieferzeit (von der der Verkäufer den Käufer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat) Entladeanlagen zur Verfügung stellen und die Produkte unverzüglich entladen. Jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich des Entladens ist vollständig auf eigene Gefahr des Käufers. Ein Nichterfüllen der unverzüglichen Beförderung durch den Käufer berechtigt den Verkäufer, alle sich daraus ergebenden Kosten und Auslagen ersetzt zu verlangen und entweder den Verkauf ganz oder teilweise zu kündigen oder die Produkte bei einer dritten Partei seiner Xxxx deponieren zu lassen. In Falle einer Beförderung EXW fällt jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich der Verladung vollständig in den Risikobereich des Käufers. Wenn der Verkäufer an den Käu-fer eine Menge an Produkten liefert, die bis zu 5 Prozent die durch den Käufer bestellte Menge unterschreitet, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Produkte wegen der Fehlmenge abzulehnen. Von der Ablieferung der Produkte an ist der Käufer vollständig und ausschließlich für die Produkte verantwortlich, einschließlich der Einhaltung von verpflichtenden Standards des Umweltschutzrechts, der Verpackung und der Verpackungsmaterialien. Wenn Laderoste und Paletten Eigentum des Verkäufers sind und zurückgegeben werden können, müssen sie dem Verkäufer zurückgegeben werden. Jeglicher Wiedergebrauch solcher Gerätschaften durch den Käufer ist nicht gestattet und geschieht folglich vollständig auf eigene Gefahr des Käufers.

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Geltung der Bedingungen 1.1 Die Leistungen des Lagerhalters werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Diese gelten somit auch für alle künftigen Lagerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind, sofern sie mit nicht zur Vertretung ermächtigten Mitarbeitern des Lagerhalters vereinbart wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für Weisungen des Einlagerers.

  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

  • Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen a) Allgemeine Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-DSS“) gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen DKV Supply Solutions GmbH, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („DSS“) und dem DSS Kunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelten diese AGB-DSS bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht verbindlich, auch wenn DSS den Vertrag durchführt, ohne solchen ausdrücklich zu widersprechen. b) Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen Für spezielle Lieferungen und Leistungen und/oder Legitimationsobjekte (nachstehend auch „spezielle Leistungen“) kann DSS besondere Bedingungen (nachstehend „besondere Bedingungen“) erlassen. Grundsätzlich können besondere Bedingungen für spezielle Leistungen auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden und gelten dann jeweils aktuell. Die besonderen Bedingungen werden spätestens mit der Inanspruchnahme der speziellen Leistungen Vertragsbestandteil. Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DSS vor, auch wenn diese von diesen AGB-DSS abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten. Sie können von DSS nach den für die Änderungen der AGB-DSS geltenden Bestimmungen (lit. c) in Kraft gesetzt oder geändert werden. Auf Anforderung des Kunden stellt DSS die besonderen Bedingungen dem Kunden in Papierform zur Verfügung. c) Änderungen DSS ist berechtigt, diese AGB-DSS mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. DSS wird den Kunden hierüber schriftlich unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen insgesamt mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung auch in elektronischer Form. Die jeweils aktuellen AGB-DSS sind auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx frei zugänglich abrufbar. Sollte dieser Abruf nicht möglich sein, wird DSS dem Kunden die AGB-DSS unentgeltlich auf Anforderung elektronisch (z.B. Email) oder in Papierform (z.B. per Post) zusenden. Sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung. DSS wird in den jeweiligen Änderungsmitteilungen auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

  • Sonderbedingungen In Ergänzung zu den folgenden Sonderbedingungen gelten die Bedingungen für UnionDepots der Union Investment Service Bank AG (nachfolgend „USB“) in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie diesen Sonderbedingungen nicht widersprechen.

  • Bedingungen Ist der Bewertungstag kein Handelstag, so gilt der nächstfolgende Handelstag als Bewertungstag. "Bewertungstag+1": nicht anwendbar.

  • Besondere Bedingungen Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.

  • Gegenstand der Bedingungen Diese Allgemeinen Bedingungen regeln den Anschluss/die Anschlüsse der Gasanlage an das Erdgasverteilernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und dessen weiteren Betrieb sowie die Nutzung dieses Anschlusses zur Entnahme von Erdgas hin- ter der Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck.