Common use of Kauf und Verkauf Clause in Contracts

Kauf und Verkauf. Die Bank wird Aufträge des Kunden als Kommissionärin im eige- nen Namen für Rechnung des Kunden ausführen. Die Bank kann auch einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissi- onär) mit der Ausführung des Auftrages beauftragen. Derzeit arbeitet die Bank mit der pro aurum KG mit Sitz in der Xxxxxx- Wild-Straße 12 in 00000 Xxxxxxx zusammen. Soweit die Bank in Zukunft den physischen Edelmetallhandel auch mit anderen Vertragspartnern anbietet, wird sie den Kunden darüber im Voraus informieren. Ein Handel von Edelmetallprodukten ist nur in den vom Handels- partner angebotenen Produkten und zu den jeweils im System angezeigten Preisen möglich. Durch die Order (Auftrag) beauftragt der Kunde die Bank, das entsprechende Kommissionsgeschäft durchzuführen. Alle Kauf- aufträge werden als sog. »Immediate-or-Cancel-Order« im Online- System der Bank oder telefonisch durch einen Kundenbetreuer entgegengenommen. Ein Handel ist nur zu den in der Online-Ordermaske angezeigten Bewertungskursen möglich. Aufträge können nur tagesgültig und limitiert eingegeben werden und werden i.d.R. entweder sofort ausgeführt, teilausgeführt oder gestrichen. Eine entsprechende Anzeige erfolgt im Frontend-System. Das Geschäft selbst kommt mit der Auftragsbestätigung durch die Bank gegenüber dem Kun- den zustande (Zeitpunkt des Vertragsschlusses). Der Erwerb von Edelmetallen über die Bank ist ausschließlich über den mit der Bank kooperierenden Edelmetallhändler möglich. Ein Börsenpreis liegt dem Geschäft nicht zugrunde. Edelmetallbestände werden innerhalb des persönlichen Konto-/ Depotzugangs anhand einer WKN/ISIN und einer entsprechen- den eindeutigen Bezeichnung zur Anzeige gebracht. Die Anzeige umfasst sowohl den aktuellen Bewertungskurs, die Wertentwick- lung als auch die jeweilige Stückzahl der Münzen bzw. Barren und den Gesamtwert des Edelmetallbestandes. Orders können während der Handelstage von pro aurum in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu dem jeweils im System ange- zeigten Bewertungskurs erteilt werden. Außerhalb dieser Han- delszeiten kann eine Order gar nicht erteilt werden. Bei den angezeigten Bewertungskursen handelt es sich um soge- nannte »Near-Time«-Anzeigen. Dies kann in Einzelfällen dazu füh- ren, dass eine Ausführung zu dem vom Kunden eingegebenen Limit nicht möglich ist. In diesem Fall ist eine Neueingabe der Order erforderlich. Da Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften als »Imme- diate- or-Cancel-Order« eingegeben werden, können sie vom Kun- den nicht gestrichen oder geändert werden. Die Bank ist berechtigt, von der Weiterleitung eines Auftrages abzusehen, soweit das Guthaben des Kunden oder ein nutzbarer Kredit oder eine Beleihungslinie zur Ausführung nicht ausreichen. Gleichermaßen kann der Handelspartner die Ausführung eines Auftrages ablehnen, soweit z.B. die georderten Bestände beim Ausführungsplatz physisch nicht vorhanden sind oder eine Kurs- stellung nicht erfolgt. Führt die Bank den Auftrag ganz oder teil- weise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich mittels einer Streichungsbestätigung unterrichten. Die Bank leitet die Aufträge des Kunden als Kommissionärin weiter. Die Geschäfte werden über die pro aurum KG, München, ausgeführt (Ausführungsplatz). Die Ausführungsgeschäfte unter- liegen den am Ausführungsort geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen). Xxxxxx ein Ausführungsge- schäft zustande gekommen ist, wird die Bank dem Kunden den zu zahlenden Betrag auf dem Verrechnungskonto belasten oder gut- schreiben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Geltend- machung eines vertraglichen Aufhebungsrechts für den Fall der Bildung nicht marktgerechter Preise im außerbörslichen Geschäft (Mistrade). Danach können die Parteien ein Geschäft aufheben, wenn ein Mistrade vorliegt und eine der Parteien die Aufhebung gegenüber der anderen Partei fristgemäß verlangt. Die Einzelhei- ten hierzu ergeben sich aus der Mistrade-Vereinbarung, die der Kunde unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx aufrufen und einse- hen kann.

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Kauf und Verkauf. Die Bank wird Aufträge des Kunden als Kommissionärin im eige- nen Namen für Rechnung des Kunden ausführen. Die Bank kann auch einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissi- onärZwischenkommissionär) mit der Ausführung des Auftrages beauftragen. Derzeit arbeitet die Bank mit der pro aurum KG GmbH mit Sitz in der Xxxxxx- Xxxxxx-Wild-Straße 12 in 00000 Xxxxxxx zusammen. Soweit die Bank in Zukunft den physischen physi- schen Edelmetallhandel auch mit anderen Vertragspartnern anbietet, wird sie den Kunden darüber im Voraus informieren. Ein Handel von Edelmetallprodukten ist nur in den vom Handels- partner angebotenen Produkten und zu den jeweils im System angezeigten Preisen möglich. Durch die Order (Auftrag) beauftragt der Kunde die Bank, das entsprechende Kommissionsgeschäft durchzuführen. Alle Kauf- aufträge werden als sog. »Immediate-or-Cancel-Order« im Online- System der Bank oder telefonisch durch einen Kundenbetreuer entgegengenommen. Ein Handel ist nur zu den in der Online-Ordermaske angezeigten Bewertungskursen möglich. Aufträge können nur tagesgültig und limitiert eingegeben werden und werden i.d.R. entweder sofort ausgeführt, teilausgeführt oder gestrichen. Eine entsprechende Anzeige erfolgt im Frontend-System. Das Geschäft selbst kommt mit der Auftragsbestätigung durch die Bank gegenüber dem Kun- den zustande (Zeitpunkt des Vertragsschlusses). Der Erwerb von Edelmetallen über die Bank ist ausschließlich über den mit der Bank kooperierenden Edelmetallhändler möglich. Ein Börsenpreis liegt dem Geschäft nicht zugrunde. Edelmetallbestände werden innerhalb des persönlichen Konto-/ Depotzugangs anhand einer WKN/ISIN und einer entsprechen- den eindeutigen Bezeichnung zur Anzeige gebracht. Die Anzeige umfasst sowohl den aktuellen Bewertungskurs, die Wertentwick- lung als auch die jeweilige Stückzahl der Münzen bzw. Barren und den Gesamtwert des Edelmetallbestandes. Orders können während der Handelstage von pro aurum in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu dem jeweils im System ange- zeigten Bewertungskurs erteilt werden. Außerhalb dieser Han- delszeiten kann eine Order gar nicht erteilt werden. Bei den angezeigten Bewertungskursen handelt es sich um soge- nannte »Near-Time«-Anzeigen. Dies kann in Einzelfällen dazu füh- ren, dass eine Ausführung zu dem vom Kunden eingegebenen Limit nicht möglich ist. In diesem Fall ist eine Neueingabe der Order erforderlich. Da Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften als »Imme- diate- or-Cancel-Order« eingegeben werden, können sie vom Kun- den nicht gestrichen oder geändert werden. Die Bank ist berechtigt, von der Weiterleitung eines Auftrages abzusehen, soweit das Guthaben des Kunden oder ein nutzbarer Kredit oder eine Beleihungslinie zur Ausführung nicht ausreichen. Gleichermaßen kann der Handelspartner die Ausführung eines Auftrages ablehnen, soweit z.B. die georderten Bestände beim Ausführungsplatz physisch nicht vorhanden sind oder eine Kurs- stellung nicht erfolgt. Führt die Bank den Auftrag ganz oder teil- weise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich mittels einer Streichungsbestätigung unterrichten. Die Bank leitet die Aufträge des Kunden als Kommissionärin weiter. Die Geschäfte werden über die pro aurum KGGmbH, München, ausgeführt (Ausführungsplatz). Die Ausführungsgeschäfte unter- liegen den am Ausführungsort geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen). Xxxxxx Sobald ein Ausführungsge- schäft zustande gekommen ist, wird die Bank dem Kunden den zu zahlenden Betrag auf dem Verrechnungskonto belasten oder gut- schreibengutschreiben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Geltend- machung eines vertraglichen Aufhebungsrechts für den Fall der Bildung nicht marktgerechter Preise im außerbörslichen Geschäft (Mistrade). Danach können die Parteien ein Geschäft aufheben, wenn ein Mistrade vorliegt und eine der Parteien die Aufhebung gegenüber der anderen Partei fristgemäß verlangt. Die Einzelhei- ten Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Mistrade-Vereinbarung, die der Kunde unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx aufrufen und einse- hen einsehen kann.

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Kauf und Verkauf. Die Bank wird Aufträge des Kunden als Kommissionärin im eige- nen eigenen Namen für Rechnung des Kunden ausführen. Die Bank kann auch einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissi- onärZwischenkommissionär) mit der Ausführung des Auftrages beauftragen. Derzeit arbeitet die Bank mit der pro aurum KG GmbH mit Sitz in der Xxxxxx- Xxxxxx-Wild-Straße 12 in 00000 Xxxxxxx zusammen. Soweit die Bank in Zukunft den physischen Edelmetallhandel auch mit anderen Vertragspartnern anbietet, wird sie den Kunden darüber im Voraus informieren. Ein Handel von Edelmetallprodukten ist nur in den vom Handels- partner Handelspartner angebotenen Produkten und zu den jeweils im System angezeigten Preisen möglich. Durch die Order (Auftrag) beauftragt der Kunde die Bank, das entsprechende entspre- chende Kommissionsgeschäft durchzuführen. Alle Kauf- aufträge Kaufaufträge werden als sog. »Immediate-or-Cancel-Order« im Online- Online-System der Bank oder telefonisch durch einen Kundenbetreuer entgegengenommen. Ein Handel ist nur zu den in der Online-Ordermaske angezeigten Bewertungskursen Bewer- tungskursen möglich. Aufträge können nur tagesgültig und limitiert eingegeben werden und werden i.d.R. entweder sofort ausgeführt, teilausgeführt oder gestrichen. Eine entsprechende Anzeige erfolgt im Frontend-System. Das Geschäft selbst kommt mit der Auftragsbestätigung Auftragsbestäti- gung durch die Bank gegenüber dem Kun- den Kunden zustande (Zeitpunkt des Vertragsschlusses). Der Erwerb von Edelmetallen über die Bank ist ausschließlich über den mit der Bank kooperierenden Edelmetallhändler möglich. Ein Börsenpreis Börsen- preis liegt dem Geschäft nicht zugrunde. Edelmetallbestände werden innerhalb des persönlichen Konto-/ Depotzugangs Konto-/Depot- zugangs anhand einer WKN/ISIN und einer entsprechen- den entsprechenden eindeutigen Bezeichnung zur Anzeige gebracht. Die Anzeige umfasst sowohl den aktuellen Bewertungskurs, die Wertentwick- lung Wertentwicklung als auch die jeweilige Stückzahl der Münzen bzw. Barren und den Gesamtwert des EdelmetallbestandesEdelme- tallbestandes. 4886 11/2018 CB.80.061_15 Gültig ab 01.12.2018 Orders können während der Handelstage von pro aurum in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu dem jeweils im System ange- zeigten Bewertungskurs angezeigten Bewer- tungskurs erteilt werden. Außerhalb dieser Han- delszeiten Handelszeiten kann eine Order gar nicht erteilt werden. Bei den angezeigten Bewertungskursen handelt es sich um soge- nannte sogenannte »Near-Time«-Anzeigen. Dies kann in Einzelfällen dazu füh- renführen, dass eine Ausführung zu dem vom Kunden eingegebenen Limit nicht möglich ist. In diesem Fall ist eine Neueingabe der Order erforderlich. Da Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften als »Imme- diate- Immediate- or-Cancel-Order« eingegeben werden, können sie vom Kun- den Kunden nicht gestrichen oder geändert werden. Die Bank ist berechtigt, von der Weiterleitung eines Auftrages abzusehenabzuse- hen, soweit das Guthaben des Kunden oder ein nutzbarer Kredit oder eine Beleihungslinie zur Ausführung nicht ausreichen. Gleichermaßen kann der Handelspartner die Ausführung eines Auftrages ablehnen, soweit z.B. die georderten Bestände beim Ausführungsplatz physisch nicht vorhanden sind oder eine Kurs- stellung Kursstellung nicht erfolgt. Führt die Bank den Auftrag ganz oder teil- weise teilweise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich unverzüg- lich mittels einer Streichungsbestätigung unterrichten. Die Bank leitet die Aufträge des Kunden als Kommissionärin weiter. Die Geschäfte werden über die pro aurum KGGmbH, München, ausgeführt (Ausführungsplatz). Die Ausführungsgeschäfte unter- liegen unterliegen den am Ausführungsort Aus- führungsort geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen). Xxxxxx ein Ausführungsge- schäft Ausführungsgeschäft zustande gekommen ist, wird die Bank dem Kunden den zu zahlenden Betrag auf dem Verrechnungskonto Verrech- nungskonto belasten oder gut- schreibengutschreiben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Geltend- machung Geltendmachung eines vertraglichen Aufhebungsrechts für den Fall der Bildung nicht marktgerechter Preise im außerbörslichen Geschäft (Mistrade). Danach können die Parteien ein Geschäft aufhebenaufhe- ben, wenn ein Mistrade vorliegt und eine der Parteien die Aufhebung gegenüber der anderen Partei fristgemäß verlangt. Die Einzelhei- ten Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Mistrade-Vereinbarung, die der Kunde unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx aufrufen und einse- hen einsehen kann.

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Kauf und Verkauf. Die Bank wird Aufträge des Kunden als Kommissionärin im eige- nen eigenen Namen für Rechnung des Kunden ausführen. Die Bank kann auch einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissi- onärZwischenkommissionär) mit der Ausführung des Auftrages beauftragen. Derzeit arbeitet die Bank mit der pro aurum KG GmbH mit Sitz in der Xxxxxx- Xxxxxx-Wild-Straße 12 in 00000 Xxxxxxx zusammen. Soweit die Bank in Zukunft den physischen Edelmetallhandel auch mit anderen Vertragspartnern anbietet, wird sie den Kunden darüber im Voraus informieren. Ein Handel von Edelmetallprodukten ist nur in den vom Handels- partner Handelspartner angebotenen Produkten und zu den jeweils im System angezeigten Preisen möglich. Durch die Order (Auftrag) beauftragt der Kunde die Bank, das entsprechende entspre- chende Kommissionsgeschäft durchzuführen. Alle Kauf- aufträge Kaufaufträge werden als sog. »Immediate-or-Cancel-Order« im Online- Online-System der Bank oder telefonisch durch einen Kundenbetreuer entgegengenommen. Ein Handel ist nur zu den in der Online-Ordermaske angezeigten Bewertungskursen Bewer- tungskursen möglich. Aufträge können nur tagesgültig und limitiert eingegeben werden und werden i.d.R. entweder sofort ausgeführt, teilausgeführt oder gestrichen. Eine entsprechende Anzeige erfolgt im Frontend-System. Das Geschäft selbst kommt mit der Auftragsbestätigung Auftragsbestäti- gung durch die Bank gegenüber dem Kun- den Kunden zustande (Zeitpunkt des Vertragsschlusses). Der Erwerb von Edelmetallen über die Bank ist ausschließlich über den mit der Bank kooperierenden Edelmetallhändler möglich. Ein Börsenpreis Börsen- preis liegt dem Geschäft nicht zugrunde. Edelmetallbestände werden innerhalb des persönlichen Konto-/ Depotzugangs Konto-/Depot- zugangs anhand einer WKN/ISIN und einer entsprechen- den entsprechenden eindeutigen Bezeichnung zur Anzeige gebracht. Die Anzeige umfasst sowohl den aktuellen Bewertungskurs, die Wertentwick- lung Wertentwicklung als auch die jeweilige Stückzahl der Münzen bzw. Barren und den Gesamtwert des EdelmetallbestandesEdelme- tallbestandes. Orders können während der Handelstage von pro aurum in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu dem jeweils im System ange- zeigten Bewertungskurs angezeigten Bewer- tungskurs erteilt werden. Außerhalb dieser Han- delszeiten Handelszeiten kann eine Order gar nicht erteilt werden. Bei den angezeigten Bewertungskursen handelt es sich um soge- nannte sogenannte »Near-Time«-Anzeigen. Dies kann in Einzelfällen dazu füh- renführen, dass eine Ausführung zu dem vom Kunden eingegebenen Limit nicht möglich ist. In diesem Fall ist eine Neueingabe der Order erforderlich. Da Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften als »Imme- diate- Immediate- or-Cancel-Order« eingegeben werden, können sie vom Kun- den Kunden nicht gestrichen oder geändert werden. Die Bank ist berechtigt, von der Weiterleitung eines Auftrages abzusehenabzuse- hen, soweit das Guthaben des Kunden oder ein nutzbarer Kredit oder eine Beleihungslinie zur Ausführung nicht ausreichen. Gleichermaßen kann der Handelspartner die Ausführung eines Auftrages ablehnen, soweit z.B. die georderten Bestände beim Ausführungsplatz physisch nicht vorhanden sind oder eine Kurs- stellung Kursstellung nicht erfolgt. Führt die Bank den Auftrag ganz oder teil- weise teilweise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich unverzüg- lich mittels einer Streichungsbestätigung unterrichten. Die Bank leitet die Aufträge des Kunden als Kommissionärin weiter. Die Geschäfte werden über die pro aurum KGGmbH, München, ausgeführt (Ausführungsplatz). Die Ausführungsgeschäfte unter- liegen unterliegen den am Ausführungsort Aus- führungsort geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen). Xxxxxx ein Ausführungsge- schäft Ausführungsgeschäft zustande gekommen ist, wird die Bank dem Kunden den zu zahlenden Betrag auf dem Verrechnungskonto Verrech- nungskonto belasten oder gut- schreibengutschreiben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Geltend- machung Geltendmachung eines vertraglichen Aufhebungsrechts Au ebungsrechts für den Fall der Bildung nicht marktgerechter Preise im außerbörslichen Geschäft (Mistrade). Danach können die Parteien ein Geschäft aufhebenau e- ben, wenn ein Mistrade vorliegt und eine der Parteien die Aufhebung Au ebung gegenüber der anderen Partei fristgemäß verlangt. Die Einzelhei- ten Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Mistrade-Vereinbarung, die der Kunde unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx aufrufen und einse- hen einsehen kann.

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Kauf und Verkauf. Die Bank wird Aufträge des Kunden als Kommissionärin im eige- nen Namen für Rechnung des Kunden ausführen. Die Bank kann auch einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissi- onär) mit der Ausführung des Auftrages beauftragen. Derzeit arbeitet die Bank mit der pro aurum KG mit Sitz in der Xxxxxx- Wild-Straße 12 in 00000 Xxxxxxx zusammen. Soweit die Bank in Zukunft den physischen Edelmetallhandel auch mit anderen Vertragspartnern anbietet, wird sie den Kunden darüber im Voraus informieren. Ein Handel von Edelmetallprodukten ist nur in den vom Handels- partner angebotenen Produkten und zu den jeweils im System angezeigten Preisen möglich. Durch die Order (Auftrag) beauftragt der Kunde die Bank, das entsprechende Kommissionsgeschäft durchzuführen. Alle Kauf- aufträge werden als sog. »Immediate-or-Cancel-Order« im Online- System der Bank oder telefonisch durch einen Kundenbetreuer entgegengenommen. Ein Handel ist nur zu den in der Online-Ordermaske angezeigten Bewertungskursen möglich. Aufträge können nur tagesgültig und limitiert eingegeben werden und werden i.d.R. entweder sofort ausgeführt, teilausgeführt oder gestrichen. Eine entsprechende Anzeige erfolgt im Frontend-System. Das Geschäft selbst kommt mit der Auftragsbestätigung durch die Bank gegenüber dem Kun- den zustande (Zeitpunkt des Vertragsschlusses). Der Erwerb von Edelmetallen über die Bank ist ausschließlich über den mit der Bank kooperierenden Edelmetallhändler möglich. Ein Börsenpreis liegt dem Geschäft nicht zugrunde. Edelmetallbestände werden innerhalb des persönlichen Konto-/ Depotzugangs anhand einer WKN/ISIN und einer entsprechen- den eindeutigen Bezeichnung zur Anzeige gebracht. Die Anzeige umfasst sowohl den aktuellen Bewertungskurs, die Wertentwick- lung als auch die jeweilige Stückzahl der Münzen bzw. Barren und den Gesamtwert des Edelmetallbestandes. Orders können während der Handelstage von pro aurum in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 20:00 Uhr zu dem jeweils im System ange- zeigten Bewertungskurs erteilt werden. Außerhalb dieser Han- delszeiten kann eine Order gar nicht erteilt werden. Bei den angezeigten Bewertungskursen handelt es sich um soge- nannte »Near-Time«-Anzeigen. Dies kann in Einzelfällen dazu füh- ren, dass eine Ausführung zu dem vom Kunden eingegebenen Limit nicht möglich ist. In diesem Fall ist eine Neueingabe der Order erforderlich. Da Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften als »Imme- diate- or-Cancel-Order« eingegeben werden, können sie vom Kun- den nicht gestrichen oder geändert werden. Die Bank ist berechtigt, von der Weiterleitung eines Auftrages abzusehen, soweit das Guthaben des Kunden oder ein nutzbarer Kredit oder eine Beleihungslinie zur Ausführung nicht ausreichen. Gleichermaßen kann der Handelspartner die Ausführung eines Auftrages ablehnen, soweit z.B. die georderten Bestände beim Ausführungsplatz physisch nicht vorhanden sind oder eine Kurs- stellung nicht erfolgt. Führt die Bank den Auftrag ganz oder teil- weise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich mittels einer Streichungsbestätigung unterrichten. Die Bank leitet die Aufträge des Kunden als Kommissionärin weiter. Die Geschäfte werden über die pro aurum KG, München, ausgeführt (Ausführungsplatz). Die Ausführungsgeschäfte unter- liegen den am Ausführungsort geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen). Xxxxxx ein Ausführungsge- schäft zustande gekommen ist, wird die Bank dem Kunden den zu zahlenden Betrag auf dem Verrechnungskonto belasten oder gut- schreiben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Geltend- machung eines vertraglichen Aufhebungsrechts für den Fall der Bildung nicht marktgerechter Preise im außerbörslichen Geschäft (Mistrade). Danach können die Parteien ein Geschäft aufheben, wenn ein Mistrade vorliegt und eine der Parteien die Aufhebung gegenüber der anderen Partei fristgemäß verlangt. Die Einzelhei- ten hierzu ergeben sich aus der Mistrade-Vereinbarung, die der Kunde unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx aufrufen und einse- hen kann.

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Kauf und Verkauf. Die Bank wird Aufträge des Kunden als Kommissionärin im eige- nen eigenen Namen für Rechnung des Kunden ausführen. Die Bank kann auch einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissi- onärZwischenkommissionär) mit der Ausführung des Auftrages beauftragen. Derzeit arbeitet die Bank mit der pro aurum KG GmbH mit Sitz in der Xxxxxx- Xxxxxx-Wild-Straße 12 in 00000 Xxxxxxx zusammen. Soweit die Bank in Zukunft den physischen Edelmetallhandel auch mit anderen Vertragspartnern anbietet, wird sie den Kunden darüber im Voraus informieren. Ein Handel von Edelmetallprodukten ist nur in den vom Handels- partner Handelspartner angebotenen Produkten und zu den jeweils im System angezeigten Preisen möglich. Durch die Order (Auftrag) beauftragt der Kunde die Bank, das entsprechende entspre- chende Kommissionsgeschäft durchzuführen. Alle Kauf- aufträge Kaufaufträge werden als sog. »Immediate-or-Cancel-Order« im Online- Online-System der Bank oder telefonisch durch einen Kundenbetreuer entgegengenommen. Ein Handel ist nur zu den in der Online-Ordermaske angezeigten Bewertungskursen Bewer- tungskursen möglich. Aufträge können nur tagesgültig und limitiert eingegeben werden und werden i.d.R. entweder sofort ausgeführt, teilausgeführt oder gestrichen. Eine entsprechende Anzeige erfolgt im Frontend-System. Das Geschäft selbst kommt mit der Auftragsbestätigung Auftragsbestäti- gung durch die Bank gegenüber dem Kun- den Kunden zustande (Zeitpunkt des Vertragsschlusses). Der Erwerb von Edelmetallen über die Bank ist ausschließlich über den mit der Bank kooperierenden Edelmetallhändler möglich. Ein Börsenpreis Börsen- preis liegt dem Geschäft nicht zugrunde. Edelmetallbestände werden innerhalb des persönlichen Konto-/ Depotzugangs Konto-/Depot- zugangs anhand einer WKN/ISIN und einer entsprechen- den entsprechenden eindeutigen Bezeichnung zur Anzeige gebracht. Die Anzeige umfasst sowohl den aktuellen Bewertungskurs, die Wertentwick- lung Wertentwicklung als auch die jeweilige Stückzahl der Münzen bzw. Barren und den Gesamtwert des EdelmetallbestandesEdelme- tallbestandes. 5089 08/2019 CB.80.061_16 Gültig ab 14.09.2019 Orders können während der Handelstage von pro aurum in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu dem jeweils im System ange- zeigten Bewertungskurs angezeigten Bewer- tungskurs erteilt werden. Außerhalb dieser Han- delszeiten Handelszeiten kann eine Order gar nicht erteilt werden. Bei den angezeigten Bewertungskursen handelt es sich um soge- nannte sogenannte »Near-Time«-Anzeigen. Dies kann in Einzelfällen dazu füh- renführen, dass eine Ausführung zu dem vom Kunden eingegebenen Limit nicht möglich ist. In diesem Fall ist eine Neueingabe der Order erforderlich. Da Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften als »Imme- diate- Immediate- or-Cancel-Order« eingegeben werden, können sie vom Kun- den Kunden nicht gestrichen oder geändert werden. Die Bank ist berechtigt, von der Weiterleitung eines Auftrages abzusehenabzuse- hen, soweit das Guthaben des Kunden oder ein nutzbarer Kredit oder eine Beleihungslinie zur Ausführung nicht ausreichen. Gleichermaßen kann der Handelspartner die Ausführung eines Auftrages ablehnen, soweit z.B. die georderten Bestände beim Ausführungsplatz physisch nicht vorhanden sind oder eine Kurs- stellung Kursstellung nicht erfolgt. Führt die Bank den Auftrag ganz oder teil- weise teilweise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich unverzüg- lich mittels einer Streichungsbestätigung unterrichten. Die Bank leitet die Aufträge des Kunden als Kommissionärin weiter. Die Geschäfte werden über die pro aurum KGGmbH, München, ausgeführt (Ausführungsplatz). Die Ausführungsgeschäfte unter- liegen unterliegen den am Ausführungsort Aus- führungsort geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen). Xxxxxx ein Ausführungsge- schäft Ausführungsgeschäft zustande gekommen ist, wird die Bank dem Kunden den zu zahlenden Betrag auf dem Verrechnungskonto Verrech- nungskonto belasten oder gut- schreibengutschreiben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Geltend- machung Geltendmachung eines vertraglichen Aufhebungsrechts für den Fall der Bildung nicht marktgerechter Preise im außerbörslichen Geschäft (Mistrade). Danach können die Parteien ein Geschäft aufhebenaufhe- ben, wenn ein Mistrade vorliegt und eine der Parteien die Aufhebung gegenüber der anderen Partei fristgemäß verlangt. Die Einzelhei- ten Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Mistrade-Vereinbarung, die der Kunde unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx aufrufen und einse- hen einsehen kann.

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