KAUSA-Servicestelle Musterklauseln

KAUSA-Servicestelle. Beschreibung: KAUSA fördert Ausbildungen in Unternehmen mit Inhaberinnen und Inha- bern mit Migrationshintergrund und organisiert ein Netzwerk der beteiligten Institutionen. KAUSA-Servicestellen beraten Selbstständige zum Einstieg in die Ausbildung und begleiten sie bei Bedarf bei der Durchführung. Darüber hinaus unterstützt KAUSA die Ausbildungsbe- teiligung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel ist es dabei, mehr junge Menschen mit Migrationshintergrund für die duale Ausbildung zu gewinnen. Zudem soll bei Unternehmen die Bereitschaft zur Integration der jungen Menschen mit Migrationshinter- grund und von Neuzugewanderten gesteigert werden. Beteiligung: Das BMBF fördert im Land Niedersachsen die KAUSA-Servicestelle Region Han- nover vom 1. Mai 2019 bis 30. Juni 2021 mit insgesamt rund 300.000 Euro, die KAUSA-
KAUSA-Servicestelle. Beschreibung: KAUSA fördert Ausbildungen in Unternehmen mit Inhaberinnen und Inhabern mit Migrationshintergrund und organisiert ein Netzwerk der beteiligten Institutionen. Sie beraten Selbstständige zum Einstieg in die Ausbildung und begleiten sie bei Bedarf bei der Durchführung. Darüber hinaus unterstützt KAUSA die Ausbildungsbeteiligung von jungen Menschen mit Migra- tionshintergrund. Ziel ist es dabei, mehr junge Menschen mit Migrationshintergrund für die duale Ausbildung zu gewinnen. Zudem soll bei Unternehmen die Bereitschaft zur Integration der jun- gen Menschen mit Migrationshintergrund und Neuzugewanderten gesteigert werden.
KAUSA-Servicestelle. Beschreibung: Das BMBF-Förderprogramm KAUSA fördert Ausbildungen in Unternehmen mit Inhaberinnen und Inhabern mit Migrationshintergrund und organisiert ein Netzwerk der beteiligten Institutionen. Sie beraten Selbstständige zum Einstieg in die Ausbildung und be- gleiten sie bei Bedarf bei der Durchführung. Darüber hinaus unterstützt KAUSA die Ausbil- dungsbeteiligung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel ist es dabei, mehr junge Menschen mit Migrationshintergrund für die duale Ausbildung zu gewinnen. Zudem soll bei Unternehmen die Bereitschaft zur Integration der jungen Menschen mit Migrationshinter- grund und neu Zugewanderten gesteigert werden. Beteiligung: Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel stellt das BMBF zur Förderung von Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung nach Vorlage eines be- willigungsfähigen Antrags Mittel für eine landesweite KAUSA-Servicestelle zur Verfügung. Gemeinsames Ziel ist dabei, die Beratung und Unterstützung zur Gewinnung und Integration ausländischer junger Menschen in eine Regelstruktur zu überführen. Beteiligung: Die inhaltliche Projektbegleitung erfolgt durch die Ministerien für Arbeit, Soziales und Integration und für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung in Zusammenarbeit mit den WiSo-Partnern. Hierzu ist eine Förderung aus Mitteln des Landes-ESF sowie Mitteln der WiSo-Partner/Xxxxxx in Höhe von 1,1 Mio. Euro für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis Beschreibung: In vier RÜMSA-Bündnissen wurde der Bedarf an einer intensiveren Einbindung der Eltern in den Berufsorientierungsprozess ihrer Kinder identifiziert, weitere Projekte sind geplant. Die geförderten Projekte binden neben den Schülerinnen und Schülern durch woh- nortnahe Informations- und Fortbildungsveranstaltungen nach Feierabend und an den Wo- chenenden auch die Eltern der Kinder ein. Den Eltern werden die Chancen vor Ort und Kerni- nformationen zum Berufsorientierungsprozess ihrer Kinder transparent gemacht. Die Eltern werden in ihrer Rolle als wichtigste Berufswahlberaterinnen und Berufswahlberater ihrer Kin- der gestärkt. Beteiligung: In die Maßnahmegestaltung sind die Akteurinnen und Akteure der RÜMSA- Bündnisse eingebunden. Die Finanzierung erfolgt durch die Agenturen für Arbeit (SGB III) und den Landes-ESF.
KAUSA-Servicestelle. Beschreibung: KAUSA fördert Ausbildungen in Unternehmen mit Inhaberinnen und Inha- bern mit Migrationshintergrund und organisiert ein Netzwerk der beteiligten Institutionen. Sie beraten Selbstständige zum Einstieg in die Ausbildung und begleiten sie bei Bedarf bei der Durchführung. Darüber hinaus unterstützt KAUSA die Ausbildungsbeteiligung von jun- gen Menschen mit Migrationshintergrund. Ziel ist es dabei, mehr junge Menschen mit Migra- tionshintergrund für die duale Ausbildung zu gewinnen. Zudem soll bei Unternehmen die Bereitschaft zur Integration der jungen Menschen mit Migrationshintergrund und von Neu- zugewanderten gesteigert werden. Beteiligung: Das BMBF fördert bisher die KAUSA-Servicestelle Brandenburg mit rund 1,4 Mio. Euro (Laufzeit: 01.08.2017–30.06.2021). Zur Fortführung und Weiterentwicklung der KAUSA-Servicestelle stellt das BMBF im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bei Vor- liegen eines bewilligungsfähigen Projektantrags Mittel für die KAUSA-Servicestelle Bran- denburg bei ARBEIT UND LEBEN – DGB/VHS, Landesarbeitsgemeinschaft Berlin e. V. und bbw Akademie für Betriebswirtschaftliche Weiterbildung GmbH zur Verfügung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.