Kautionshinterlegung. Wird der Versicherte infolge eines gedeckten Schadensfalls in Untersuchungshaft genommen, Strecken wir die von den ausländischen Behörden für die Freilassung des Versicherten geforderte strafrechtliche Kaution bis zu einem Höchstbetrag von 12.500 EUR pro Schadensfall vor. Der Versicherte erfüllt alle Formvorschriften, die gegebenenfalls von ihm verlangt werden, um die Freigabe des Kautionsbetrags zu erreichen. Sobald die strafrechtliche Kaution von der zuständigen Behörde freigegeben ist und sofern sie nicht zu uns kraft dieses Vertrags obliegenden Kosten zweckbestimmt wird, erstattet der Versicherte uns die vorgestreckte Summe unverzüglich zurück.
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Samples: Jagd Dritthaftpflichtversicherung, Dritthaftpflichtversicherung
Kautionshinterlegung. Wird der Versicherte infolge eines gedeckten Schadensfalls Schadenfalls in Untersuchungshaft genommen, Strecken strecken wir die von den ausländischen Behörden für die Freilassung des Versicherten geforderte strafrechtliche Kaution bis zu einem Höchstbetrag von 12.500 EUR pro Schadensfall Schadenfall vor. Der Versicherte erfüllt alle Formvorschriften, die gegebenenfalls von ihm verlangt werden, um die Freigabe des Kautionsbetrags zu erreichen. Sobald die strafrechtliche Kaution von der zuständigen Behörde freigegeben ist und sofern sie nicht zu uns kraft dieses Vertrags obliegenden Kosten zweckbestimmt wird, erstattet der Versicherte uns die vorgestreckte Summe unverzüglich zurück.
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Kautionshinterlegung. Wird der Versicherte infolge eines gedeckten Schadensfalls in Untersuchungshaft genommen, Strecken strecken wir die von den ausländischen Behörden für die Freilassung des Versicherten geforderte strafrechtliche Kaution bis zu einem Höchstbetrag von 12.500 25.000 EUR pro Schadensfall vor. Der Versicherte erfüllt alle Formvorschriften, die gegebenenfalls von ihm verlangt werden, um die Freigabe des Kautionsbetrags zu erreichen. Sobald die strafrechtliche Kaution von der zuständigen Behörde freigegeben ist und sofern sie nicht zu uns kraft dieses Vertrags obliegenden Kosten zweckbestimmt wird, erstattet der Versicherte uns die vorgestreckte Summe unverzüglich zurück.
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