Kein Verzicht; Gültigkeit und Durchsetzbarkeit. Das Versäumnis, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmung. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, ist die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen davon nicht betroffen und diese Bestimmung gilt als umformuliert, um die ursprünglichen Absichten der Vertragsparteien so gut wie möglich in Übereinstimmung mit geltendem Recht widerzuspiegeln. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass elektronische Unterschriften oder die Annahme dieser Vereinbarung über ein von SISW spezifiziertes elektronisches System die gleiche Wirkung haben wie manuelle Unterschriften.
Kein Verzicht; Gültigkeit und Durchsetzbarkeit. Das Versäumnis, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmung. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, ist die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen davon nicht betroffen und diese Bestimmung gilt als geändert, um die ursprünglichen Absichten der Vertragsparteien so gut wie möglich in Übereinstimmung mit geltendem Recht widerzuspiegeln.