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Keine Musterklauseln

Keine. Die Änderung des Zwecks für die Verarbeitung im Rahmen dieser Vereinbarung kann nur von allen Verantwortlichen gemeinsam vorgenommen werden. Sie ist zu dokumentieren.
Keine. Allgemeines Technische und organisatorische Maßnahmen sowie Zuordnung von Verantwortlichkeiten
Keine. 5 Sonstige Leistungen § 6 Leistungsentgelt
Keine. Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Keine. Überprüfung des nichtärztlichen Personals (vgl. C1)
Keine. U¨ berraschung bei abgelehntem Vertrag. Falls T korrekt ist und Pi nach einer Eingabe sign(Pi; id set; tid; contr; decs) mit decs = sign auf rejected entschieden hat, dann wird ein Gericht V nach einer Eingabe verify(V; Pk; id set; tid; contrV ) nie auf signed entscheiden.

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  • Urheberrecht und Nutzungsrechte 1.1. Jeder an den Designer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 1.2. Sämtliche Arbeiten des Designers, wie insbesondere Entwürfe und Reinzeichnungen sind als persönliche, geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsge- setz geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Repro-duktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. 1.4. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. 1.5. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% dieser Vergütung zu zahlen. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen. 1.6. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begrün- den kein Miturheberrecht. 1.7. Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. 1.8. Der Designer bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrages geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwer- bung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe, Social Media Kanäle, etc. ) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

  • Beanstandungen (1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes (etwa Nichtantritt des Dienstes, Verspätungen, Schlechterfüllung der vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen etc.) beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung in Textform der Betriebsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. (2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn das Unternehmen nach Benachrichtigung in Textform nicht in angemessener Zeit - spätestens innerhalb von sieben Werktagen - für Abhilfe sorgt, soweit diese möglich und für beide Vertragspartner zumutbar ist.

  • Jederzeitiges Kündigungsrecht Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

  • Kontakt So setzen Sie sich mit uns in Verbindung: • Schriftlich auf dem Postweg an unsere Zentrale: PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Rechtsabteilung, 22–24 Xxxxxxxxx Xxxxx, 0000 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxx • Besuchen Sie unsere Kontakt-Seite. Dort können Sie: o Auf "Schreiben Sie uns" klicken, um uns online zu kontaktieren. o Auf "Rufen Sie uns an" klicken, um uns telefonisch zu kontaktieren. • Senden Sie eine E-Mail an xxxxxxx@xxxxxx.xxx. Senden Sie uns rechtliche Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen auf dem Postweg. Sie sind damit einverstanden, dass wir Mitteilungen oder andere Informationen für Sie auf der/den PayPal-Website(s) veröffentlichen (auch Informationen, auf die Sie nur durch Einloggen in Ihr Konto zugreifen können), per E -Mail an die in Ihrem Konto hinterlegte E-Mail-Adresse oder auf dem Postweg an die in Ihrem Konto hinterlegte Postanschrift senden oder Sie anrufen oder Ihnen eine SMS-Nachricht senden. Sie benötigen einen Internetzugang und ein E-Mail-Konto, um Mitteilungen und Informationen zu unseren Diensten zu erhalten. Mit Ausnahme von Änderungen dieser Nutzungsbedingungen gilt eine solche Mitteilung als innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Veröffentlichung auf der/den PayPal-Website(s) oder per E-Mail zugestellt. Wenn die Mitteilung per Post verschickt wurde, betrachten wir sie drei Werktage nach dem Versand als bei Ihnen eingegangen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihr PayPal-Konto zu schließen, wenn Sie Ihre Zustimmung zum Erhalt elektronischer Mitteilungen widerrufen.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde. (2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks

  • Zweckbindung Der Datenimporteur verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang I.B genannten spezifischen Zweck(e), sofern keine weiteren Weisungen des Datenexporteurs bestehen.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Nutzungsrechte 13.1. Modelle, Skizzen, Matrizen, Schablonen, Muster, Zeichnungen, Spezifikationen etc., ebenso vertrauliche Angaben und Konstruktionsdaten, die dem AN vom AG zur Verfügung gestellt oder vom AG voll bezahlt werden, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG für Lieferungen an Dritte verwendet werden. Der AN wird die vertraulichen Angaben und Fertigungsmitteln ausschließlich im Hinblick auf die Lieferungen an den AG und nicht für andere Zwecke verwenden. 13.2. Alle für die Auftragsdurchführung anzufertigenden Modelle, Werkzeuge, Vorrichtungen, Zeichnungen und sonstige Herstellungsbehelfe etc. gehen in das Eigentum des AG über und sind als dieses zu kennzeichnen. Der AN räumt dem AG ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an sämtlichen, zur Verfügung gestellten Dokumenten ein. 13.3. Das geistige Eigentum und Nutzungsrecht des AG an sämtlichen Dokumenten, wie Engineering, Dokumentation, Software, Know-how verbleibt ohne Beschränkung beim AG. Die vom AG an den AN übermittelten Dokumente dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG weder ganz noch teilweise bearbeitet, kopiert, vervielfältigt, in eine andere Sprache übersetzt, verbreitet oder verarbeitet (Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder sonstige Verfahren) werden, sei es elektronisch oder auf andere Weise. 13.4. Der AN hat sicherzustellen, dass die Lieferungen/Leistungen sowie der Herstellungsprozess keine Rechte Dritter (insbesondere Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Markenrechte oder andere Rechte am geistigen Eigentum) verletzen, wobei der AN den AG und dessen Abnehmer hinsichtlich aller Ansprüche Dritter wegen Rechtsverletzungen freistellt. 13.5. Es besteht keine Haftung und/oder Freistellungsverpflichtung seitens des AN soweit der AN die Waren nach vom AG übergebenen Detailzeichnungen oder Modellen vom AG hergestellt hat und nicht weiß oder im Zusammenhang mit den von ihm entwickelten Erzeugnissen nicht wissen muss, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden. Für vom AG an den AN übergebene Zeichnungen, Modelle etc. besteht seitens des AN keine diesbezügliche Prüfpflicht. 13.6. Der AG erwirbt an der sämtlichen vom AN übergebenen Dokumenten, Zeichnungen, Skizzen etc. ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Werknutzungsrecht und ist u. a. berechtigt, die vom AN oder dessen Subunternehmern erhaltene Dokumentation seinen anderen Vertragspartnern zu übergeben sowie uneingeschränkt selbst zu nutzen. 13.7. Führen gemeinsame Aktivitäten der Parteien, insbesondere im Bereich der Entwicklung, zu Produktionsprozessen oder Materialien, die patentfähig sind, werden die Parteien die Bedingungen der Anmeldung und Verwertung dieses Know-hows gesondert vereinbaren. Keinesfalls darf diese Vereinbarung zu einer Erhöhung der Preise für die vertragsgegenständlichen Produkte führen. 13.8. Weitere oder abweichende Vereinbarungen werden in gesonderten Verträgen (zB Werkzeugvertrag) getroffen.

  • Kontoführung Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotkontovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen (z.B. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen) Auf dem in laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrentkonto). Beim Kontokorrentkonto werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbarten Rechnungs- periode – in der Regel zum Ende des Kalenderquartals – miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsab- schluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrages, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Wertstel- lung aufgelistet. Kontoauszüge werden In der jeweils vereinbarten Form (Abruf über Internet, Postversand) übermittelt.