Keller Musterklauseln

Keller. Leitungen Dies sind die Leitungen, die sich im Boden und in der Wand befinden bis zur Grundstücksgrenze. Mit Leitungen meinen wir die Gasleitung, die Wasserleitung und das Abwassersystem. Die Hauptwasserleitung und Hauptgasleitung werden nicht dazu gerechnet. Dachrinnen und Abflussrohre von Dächern gehören hier auch nicht zu. Grundstücksgrenze Hecken, Pflanzen und Bäume, die als Grundstücksgrenzen dienen, sind nicht enthalten. Diese werden zum Garten gerechnet. Ihr Garten Unter Garten verstehen wir: Pflasterung, Kunstrasen, Pavillon, Baumhaus, Voliere, Terrassendielen, Pergola, verankerter Whirlpool, eingegrabener oder verankerter Teich, eingegrabener oder verankerter Pool, Gartenbeleuchtung, Pflanzen, eine permanente Außenküche in Ihrem Haus und auf Ihrer Dachterrasse. Mit verankert meinen wir niet- und nagelfest im Boden befestigt beziehungsweise an Ihrem Ferienhaus. Ist in Ihrer Police vermerkt, dass Sie Hausrat versichert haben? Dann ist Ihre Gartendekoration, Gartenmöbel (Garten- oder Lounge-Set, Sonnenschirm, separate Außenküche (Grill nicht inbegriffen), Partyzelt, Spielgeräte), Gartengeräte und Wäsche versichert. Ihr nicht verankerter Whirlpool, Teich und Pool sind ebenfalls versichert. Solarplatten Solarplatten sind versichert. Ladesäule für Elektroautos Dies ist eine Ladesäule für Elektroautos, die sich auf dem Grundstück des Ferienhauses befindet. Fenster Unter Fenstern verstehen wir: alle Fenster in Ihrem Ferienhaus, die Licht durchlassen sollen, einschließlich Duschwände und Duschtüren, Oberlichter, Lichtplatten von Wintergärten, Überdachungen und Grundstücksgrenzen. Anbau/Nebengebäude Ein Anbau oder Nebengebäude ist versichert, wenn dies auf Ihrer Versicherungspolice vermerkt ist. Unter einem Anbau oder Nebengebäude verstehen wir Wintergärten, Vordächer und Schuppen, die nicht aus Zelttuch hergestellt sind und Podeste. Der Anbau beziehungsweise das Nebengebäude muss an dem entsprechenden Ferienhaus angebaut sein oder sich neben dem Ferienhaus befinden. Markise/Vorzelt Ist Ihr Ferienhaus ein Mobilheim? Dann ist Ihre Markise oder Ihr Vorzelt versichert, wenn diese auf Ihrer Versicherungspolice angegeben ist. Unter Markise oder Vorzelt verstehen wir die Markise oder Vorzelt, das am Mobilheim befestigt ist. Sie sind in den Niederlanden versichert. Der feste Standort von Ihrem Ferienhaus muss in den Niederlanden sein. Ihr Ferienhaus ist auch versichert, wenn diese vorübergehend an einem Abstellplatz in den Niederlanden gelagert wird. Ist Ihr Ferie...
Keller. Die Gründung des Kellers erfolgt als Flachgründung gemäß statischer Berechnung, inklusive Fundamenterder aus V2A Edelstahl nach VDE-Vorschrift unterhalb der Bodenplatte verlegt, ein weiteres verzinktes Stahlband als Potentialausgleich wird innerhalb der Bodenplatte mit der Bewehrung + dem Edelstahlbanderder fest verbunden. Die entsprechende Rohbauhöhe erfolgt nach Zeichnung, die Sockelhöhe beträgt ca. 0,65 m und die Wände erhalten in diesem Bereich einen Sockelputz. Der Keller wird in WU-Beton (WU = Wasserundurchlässig) erstellt, maßgeblich dafür ist die „WU-Richtlinie“ des DAfStb [11/2003] (Deutscher Ausschuss für Stahlbeton) vom November 2003. Die Beschreibung XX- Xxxxxx gilt nur bis zur Unterkante aller Bauteilöffnungen. Lichtschächte sind nicht vereinbart und können nach Vorliegen des Bodengutachtens gesondert angeboten und abgerechnet werden.
Keller. Die Kellerräume erhalten neben der Tür eine Brennstelle mit Schalter und darunter liegender Steckdose als Aufputzinstallation. Separate Steckdose für Waschmaschine, wenn nicht in der Küche. 2 Brennstellen in Ausschaltung 2 Steckdosen
Keller. Jeder Raum, dessen Boden sich mehr als 50 cm unter der Ebene des Haupteingangs zu den Wohnräumen des Gebäudes, zu dem es gehört, befindet, mit Ausnahme der Kellerräume, die dauerhaft als Wohnräume oder zur Ausübung eines Berufes eingerichtet wurden.
Keller. Der Keller wird als Mauerwerkskeller ausgeführt und gehört grundsätzlich zum beheizten Gebäudevolumen. Außenwände in Kalksandstein mit einer Wandstärke von 30,00 cm, nach statischem Erfordernis. Zur energetischen Verbesserung wird der Keller mit einer Außenwanddämmung ausgeführt. Die Innenwände werden ebenfalls aus Kalksandstein handwerklich gemau- ert in den Stärken 11,5 cm bis 24 cm, nach statischem Erfordernis. Die Roh- baukellerhöhe beträgt ca. 2,375 m, Minderung der Kellerhöhe durch Fuß- bodenaufbau. Die Sockelhöhe des freiliegenden Kellers beträgt ca. 50 cm und endet in Höhe der Oberkante des fertigen Fußbodens im Erdgeschoss. Die Wände erhalten in diesem Bereich eine Wärmedämmung entsprechend dem Energieeinsparnachweis sowie einen Buntsteinputz. Die Heizwärme- verteilung in den Kellerräumen erfolgt komfortabel über eine Fußboden- heizung. Der Keller wird gemäß DIN 18533 W1.1-E gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser abgedichtet. Gegen aufsteigende Feuchtigkeit erhalten die Kelleraußenwände eine horizontale Sperrung. Unter Terrain erhalten die Kelleraußenwände eine Abdichtung gegen Bodenfeuchte mit- tels einer elastischen Bitumen-Dickbeschichtung. Sollte der Keller gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser oder von außen drückendem Wasser abzudichten sein, kann gegen Mehrpreis eine wasserundurchlässige Wanne geplant und gebaut werden. Leerrohre aus Faserzement für die Ver- und Entsorgung werden in Abstim- mung mit den Bauherren auf kürzestem Wege durch die Kellerwand verlegt - ca. 10 cm außen überstehend. Soweit durch die Versorgungsbetriebe ei- xxxx Xxxxxxxxx für Hauseinführungen gefordert werden, sind diese durch den Auftraggeber bereit zu stellen. Die Abdichtung der Abwasserleitung zum Leerrohr in der Kelleraußenwand erfolgt mit einer Pressringdichtung. Ggf. notwendige Lieferung und Einbau von Rückstausicherungen und He- beanlagen sind gegen Mehrpreis möglich. Die Kellerdecke wird als Stahlbetonfertigteildecke C 20/25 (Filigran) in ei- ner Stärke von 18 cm (bis 16 kg Stahlbewehrung pro m²) eingebaut. Die Unterseite ist tapezierfähig glatt und braucht nicht verputzt zu werden. Die sich aus den Fertigteilen ergebenen Stoßfugen werden in der Qualitätsstufe Q2 verspachtelt. Es werden 4 Fenster mit Innenfensterbank gem. der allgemeinen Baube- schreibung in der Größe von 1,01m x 0,635m eingebaut. Die Bungalows erhalten 6 Fenster mit Innenfensterbank. Jedes Kellerfenster erhält einen ACO allround Lichtschacht aus glasfaserverstärktem Polypropy...
Keller. 34.1. Erdarbeiten
Keller. Boden der Keller- und Nebenräume Beton nach Statik, mit geglätteter Oberfläche. Böden in Garagen können auch mit Betonpflaster belegt werden. Ziegelstein-Mauerwerk nach Maßgabe des Bauträgers bzw. Statikers, 24 cm stark, mit aufgebrachter mineralischer Wärmedämmung nach Vorschrift. Die mineralische Dämmung gewehrleistet einen guten Brandschutz und ist im Sinne der Nachhaltigkeit gewählt. Dämmstärke nach ENEV, Spachtelung und Oberputz als Kunstharz- oder Silicatputz.
Keller. Umfassungswände in Stahlbeton, WU-Beton nach statischen Erfordernissen. Wandstärke nach Plan. Bodenplatte und Kelleraußenwände stellen zusammen die Bauwerksabdichtung im Keller/Tiefgarage dar („weiße Wanne“). Ausführung der Kellerfenster als Kunststoff Fenster isolierverglast mit Kunststoff-Lichtschächten und Gitterrostabdeckungen, ohne gesonderte Einbruchsicherung.
Keller. Im Heizungs- bzw. Wärmeübergaberaum wird ein Ausgussbecken mit Kaltwasseranschluss installiert.
Keller. Verstärkte, wasserundurchlässige Bodenplatte mit einer Plattendicke von 25 cm und 35 kg Stahl pro m2, inkl. Fugenbleche umlaufend. Wasserundurchlässiger Stahlbetonkeller in Elementbauweise aus WU Beton C 25/30. Wanddicke 27 cm, Fugenbleche an allen vertikalen Plattenstößen. Die Kernbohrungen und Dichteinsätze für die Entwässerungsleitungen sind enthalten. Die Kernbohrungen und Dichteinsätze für die Hausanschlüsse, sofern diese nicht von den Versorgern hergestellt werden, können gegen Preisausgleich auch von uns realisiert werden.