Kennzeichnungsordnung Musterklauseln

Kennzeichnungsordnung. Zugeteilt sind folgende Länder-Buchstaben LV Niedersachsen A, B, C LV Nord D LV Westfalen E, F, G LV Rheinland H, I, J LV Hessen K, L LV Brandenburg 2000 M LV Baden N, O LV Rheinland-Pfalz/Saarland N, O LV Berlin-Brandenburg P LV Dachshundclub Nordbayern – DCN R, RA pp. LV Bayerischer Dachshundklub – BDK S LV Weser-Ems T North American Teckel Club (NATC) U LV Mecklenburg-Vorpommern V LV Dachshundklub Württemberg und Hohenzollern - DWH W, WH LV Thüringen X LV Sachsen-Anhalt Y LV Sachsen Z Innerhalb der Landesverbände sind den Gruppen folgende Buchstaben zugeteilt: Ambergau AA Bad Oldesloe DM Celle AD Flensburg DA Deister BU Hamburg DB Dorfmark CE Holstein DC Einbeck BX Itzehoe DH Gifhorn-Wolfsburg AF Kiel I DD Goslar AH Kiel II DF Göttingen AG Lübeck DE Hameln AI Neumünster DJ Hannover AJ Oldenburg in Holstein DL Harz AL Probsteierhagen DN Harzvorland AM Schleswig DI Helmstedt AN Hildesheim AO Holzminden AP Lüneburg AQ + AY Lüneburger Heide AE + AW Neustadt-Nienburg AR Niederelbe AU Nordheide AV Northeim CC Osterholz CF Xxxxx-Xxxxxxxxx AS Rotenburg-Wümme AZ Soltau-Zentralheide CB Stadthagen/Schaumburg CD Unterweser AC Verden-Walsrode AX Wittingen-Südostheide CA Ascheberg FZ Aachen Dreiländereck JE Beckum FK Bergisch-Gladbach/Köln II HC Bochum EC Blankenheim IU Bochum II GF Bonn HD Bottrop-Osterfeld ED Bonn-Beuel HE Brackwede-Sennestadt GA Brüggen-Bracht JW Burgsteinfurt-Coesfeld EE Brühl JJ Delbrücker Land FW Burscheid JS Dorsten EG Dahlerau HF Dortmund I EF Dinslaken JH Dortmund II FX Duisburg HG Grafenwald FQ Düren JX Gronau-Epe FR Düsseldorf HI Hagen-Stadt EH Embken IT Hagen-Volmetal EI Essen HJ Hamm EJ Essen-Xxxxxxx XX Xxxx-Xxxxxxx EK Essen-Byfang JQ Hattingen FY Geldern JI Hochsauerland EL Grevenbroich IQ Hönnetal-Menden EM Hennef HM Ibbenbüren FV Kerpen JG Iserlohn-Hemer EN Kettwig IR Kindelsberg FS Kleve HP Ladbergen FJ Köln I HQ Lippe EO Köln III HS Lippstadt EP Krefeld HT Lüdenscheid FT Leverkusen-Opladen IA Lünen-Werne FE Meerbusch IW Möhnetal FN Mönchengladbach HV Münster II ER Mülheim HW Olfen-Sandfort FM Niederrhein HY Olpe-Biggesee GI Pulheim JA Osning FL Radevormwald IB Paderborn ES Ratingen I JL Ravensberg ET Ratingen II JR Recklinghausen EU Rhein-Ahr HB Rheine FU Rhein-Berg-Kreis IX Rheine-Nord GH Schleiden JP Schalksmühle GG Siebengebirge IE Schwerte-Westhofen EV Siegburg IF Siegerland EW Siegtal-Xxxxx XX Sintfeld GD Solingen-Ohligs HZ Soest EX Solingen-Weinsbergtal II Sorpesee EY Velbert IJ Stadtlohn EZ Wachtberg JD Südsauerland FA Waldbr...

Related to Kennzeichnungsordnung

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.