Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz. A.7.1 Was ist versichert? A.7.1.1 Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes bereits auf- grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können. Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. A.7.1.2 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz begründet, leisten wir Ersatz in Geld. A.7.1.3 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
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Samples: KFZ Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung
Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz. A.7.1 A.6.1 Was ist versichert?? Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt
A.7.1.1 A.6.1.1 Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes bereits auf- grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können. Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haftpflichtversicherung Haftpflicht- versicherung gedeckt. A.7.1.2 Begründete und unbegründete Ansprüche A.6.1.2 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz begründet, leisten wir Ersatz in Geld. A.7.1.3 A.6.1.3 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind. Regulierungsvollmacht A.6.1.4 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens oder der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme durch die Behörde oder einem sonstigen Dritten zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kraftfahrtversicherung (Akb)
Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz. A.7.1 A.4.1 Was ist versichert?
A.7.1.1 ? Sie haben mit Ihrem Pkw die Umwelt geschädigt A.4.1.1 Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs Pkw (Betriebsstörung) verursacht worden sind. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes bereits auf- grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können. Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haftpflichtversicherung Haftpflicht gedeckt. A.7.1.2 Begründete und unbegründete Ansprüche A.4.1.2 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz begründet, leisten wir Ersatz in Geld. A.7.1.3 A.4.1.3 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
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Samples: Kraftfahrtversicherung
Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz. A.7.1 Was ist versichert?
A.7.1.1 Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz Umweltscha- densgesetz (USchadG) frei. Voraussetzung ist, die dass die- se durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs Ge- brauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden wor- den sind. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes bereits auf- grund aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden könnenkön- nen. Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. A.7.1.2 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz begründetbe- gründet, leisten wir Ersatz in Geld. A.7.1.3 Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz unbegründetun- begründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegründet unbegrün- det sind.
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Samples: KFZ Versicherung