Kindergartenbeitrag Musterklauseln

Kindergartenbeitrag. Die Höhe des Beitrags ergibt sich aus der jeweiligen gebuchten Betreuungszeit (siehe Buchungs- vertrag). Die Buchungszeit wird für jedes Kindergartenjahr im Buchungsvertrag neu vereinbart. Eine Erhöhung der Betreuungszeit ist jederzeit zum Monatsanfang möglich. Dafür ist ein neuer Bu- chungsvertrag mit Angabe des Änderungsdatums auszufüllen. Eine Reduzierung der Betreuungszeit ist schriftlich zu begründen und muss von der Kindergartenleitung und Vorstand genehmigt werden. Die Zahlung ist per Dauerauftrag monatlich im voraus spätestens bis zum 5. des Monats 12-mal jährlich zu leisten. Zusätzlich zum Kindergartenbeitrag kann Spiele- oder Portfoliogeld anfallen, das vom Kindergar- tenteam einmal jährlich eingesammelt und verwaltet wird. Bei Zahlungsverzug ist der Kindergarten berechtigt Verzugszinsen/ Bearbeitungsgebühren zu erheben bzw. es tritt § 16 in Kraft. Zur finanziellen Absicherung unserer Personalkosten wird bei Anmeldung eine Kaution von € 50,00 erhoben. Die Kaution wird per Lastschrift eingezogen und bei Austritt auf Wunsch wieder ausbezahlt. IBAN : ............................................................................................................................................ BIC-Code:........................................................................................................................... Bank:............................................................................................................................................................................ Kontoinhaber : …....................................................................................................................................................... .................................................den.................................................................................................................................... (Ort) (Datum) (Unterschrift der/s Kontoinhaber/s)
Kindergartenbeitrag. Das Kindergartenjahr beginnt mit dem jeweiligen Schuljahr. Pro Familie ist ein einmaliges Einstiegsgeld von €270,- zu bezahlen, dieses Geld wird nicht zurückbezahlt. Sobald dieses Einstiegsgeld am Konto des Vereins Waldkiebitze eingelangt ist und die Betreuungsvereinbarung bei der Leiterin abgegeben oder ihr zugeschickt wurde, gilt der Kindergartenplatz als fix reserviert. Die Eltern verpflichten sich den Kindergartenbeitrag monatlich jeweils 12x im Jahr jeweils am Anfang des Monats per Einzugsermächtigung zu bezahlen. Grundbeitrag ohne Essen von 7.00 bis 14.00: 5 Tage €270,- 4 Tage: €216,- Mittagessen (Menüservice Mohr) pro Essen: € 3,69 /zzgl. MWSt. Nachmittagsbetreuung: €5,- pro Nachmittag; dieser Tarif gilt nur für Kinder die den Kindergarten in der Regel am Vormittag besuchen und zusätzlich Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen. (Die Kinder müssen für die Nachmittage bis spätestens Xxxxxxx der Vorwoche für die betreffende Woche angemeldet werden) Vereinsbeitrag pro Jahr/pro Familie: € 50,- Bastel- Material- und Portfoliobeitrag pro Semester: € 30,- Unfallversicherung pro Jahr/pro Kind: € 6,20 Mittagessen (Menüservice Mohr) pro Essen: € 3,69 zzgl. MWSt. Die Verpflichtung zur Zahlung des Kindergartenbeitrags besteht immer für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung, sofern der Vertrag nicht vorzeitig gemäß Punkt 8 (Kündigung) aufgelöst wurde. Bei Zahlungsschwierigkeiten muss umgehend mit dem Verein Kontakt aufgenommen werden, um allenfalls gemeinsam eine Zahlungsvereinbarung treffen zu können. Erhöhte Monatsbeiträge auf Basis freiwilliger Selbsteinschätzung sind jederzeit willkommen. 1 NM: 23,- 2 NM: 47,- 3 NM: 70,- 4 NM: 94,- 5 NM: 117,- 1 NM: 31,- 2 NM: 62,- 3 NM: 93,- 4 NM: 116,- 5 NM: 156,- Nachmittag von 12-17 Uhr: (zuzüglich Mittagessen 3,69,- zzgl. MwSt.) 1 NM: 39,- 2 NM: 78,- 3 NM: 117,- 4 NM: 156,- 5 NM: 195,
Kindergartenbeitrag. 7.1 Der Kindergartenbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung des Elternvereins festgelegt. Hierzu ist die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.