Pädagogisches Konzept Musterklauseln

Pädagogisches Konzept. Die Betreuungspersonen in Tagesfamilien kennen das pädagogische Konzept und arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen nach dessen Inhalten.
Pädagogisches Konzept. Die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder erfolgt auf Grundlage der für die Kindertagesstätten geltenden gesetzlichen Regelungen wie Bundessozialhilfegesetz (BSHG), Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) , Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG), Bildungskonzeption für 0- bis 10- jährige Kinder in M-V und der pädagogischen Konzeption des Naturkindergartens. Mit dem Abschluss dieser Betreuungsvereinbarung erkennen die Sorgeberechtigten die Konzeption des Naturkindergartens Lassaner Winkel und die Natur-Regeln als Grundlage des pädagogischen Handelns an.
Pädagogisches Konzept. Grundlage der pädagogischen Arbeit der Mittagsbetreuung ist das pädagogische Konzept. Dieses wird regelmäßig überprüft und in geeigneter Weise veröffentlicht.
Pädagogisches Konzept. Pädagogisches Konzept einschließlich einer Darstellung der Erforderlichkeit und des
Pädagogisches Konzept. 6.1. Der Xxxxxx verpflichtet sich darauf zu achten, dass die einzelne Kindergruppe entsprechend der Vereinbarung mit der Stadt Wien (Beilage ./2), im Rahmen ihrer pädagogischen Arbeit die Prinzipien und Grundsätze des Wiener Bildungsplanes einhalten und umsetzen. 6.2. Die Kindergruppe entscheidet im Rahmen dieser Vorgabe selbst über die pädagogischen Schwerpunkte in der jeweiligen Kindergruppe und wählt dementsprechend unter Einhaltung von 5.3. das Betreuungspersonal aus.
Pädagogisches Konzept. Die Ganztagsschule hat ein umfassendes Ganztagsschulkonzept, das integrativer Teil des Schulprogrammes nach § 32 Abs. 2 NSchG ist.
Pädagogisches Konzept. Als Grundlage für die Arbeit in der Tageseinrichtung gelten die gesetzlichen Grundlagen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sowie das auf Wunsch als Anlage ausgehändigte pädagogische Konzept. Sie finden das pädagogische Konzept außerdem unter den Downloads auf unserer Webseite xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx. Mit Abschluss des Vertrages erklären der/die Personensorgeberechtigte/n ihr Einverständnis mit dem Inhalt des pädagogischen Konzepts. Eine Weiterentwicklung der konzeptionellen Vorstellung bleibt vorbehalten. Änderungen werden bekannt gemacht.
Pädagogisches Konzept. Die Schule hat ein qualifiziertes pädagogisches Ganztagskonzept im Rahmen des erweiterten Ganztages entwickelt. Bestandteil dieses Konzeptes ist die Durchführung von Entspannungsstunden, Betreuungsstunden, Trainingsraumstunden und Aufsichtszeiten in der Mittagspause durch hierfür qualifizierte Mitarbeiter/innen eines außerschulischen Trägers. Dieses Konzept wird durch die Schule und den Maßnahmeträger weiterentwickelt. Das Konzept ist Bestandteil des Schulprogramms und Bestandteil dieser Vereinbarung. Die Schule trägt im Rahmen der schulgesetzlichen Bestimmungen die Verantwortung für die Durchführung der Bildungs-und Erziehungsarbeit in der Schule, somit auch die Verantwortung für die Umsetzung des pädagogischen Gesamtkonzeptes in der Schule. Der Maßnahmeträger legt einmal jährlich -bis zum 01.12. -das in Zusammenarbeit mit der Schule weiterentwickelte Konzept dem Schulträger vor. Das Konzept ist eine Grundlage für den jeweils zu stellenden Zuwendungsantrag. Der Schulträger behält sich ein Einspruchsrecht vor, soweit die Umsetzung des Konzeptes nicht im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten liegt. Im Einvernehmen mit der Schulleitung stellt der Maßnahmeträger das für die · Umsetzung des Betreuungsangebotes erforderliche fachlich geeignete Personal ein. Im Verhinderungs-und / oder Krankheitsfall ist es Aufgabe des Maßnahmeträgers, für eine qualifizierte Vertretung zu sorgen, die die erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Für die Betreuungsangebote gilt dies für die längerfristige Erkrankung / Verhinderung eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin. Als "längerfristig" gilt eine Zeitspanne von mehr als 2 Wochen, die der Maßnahmeträger nutzt, um ein Ersatzangebot zu organisieren. Im Schuljahr 2014/2015 sind mindestens drei pädagogische Mitarbeiter/innen im Umfang von mindestens 57 Wochenstunden (je 60 Minuten) sowie eine Mitarbeiter/in im Umfang von 10 Wochenstunden erforderlich Sofern sich bezüglich des Personaleinsatzes strittige Fragen zwischen den Kooperationspartnern ergeben, die sich im direkten Gespräch zwischen den Betroffenen nicht klären lassen, sind diese auf der Grundlage der in § 7 Abs. 4 Satz 2 und 3 dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen einer Klärung zuzuführen. Dem Maßnahmeträger obliegt die Dienst-und Fachaufsicht über das von ihm angestellte bzw. zur Durchführung gestellte Personal. Gegenüber dem von dem Maßnahmeträger eingesetzten Personal hat die Schulleitung ein Weisungsrecht bezüglich der inhaltlichen Au...
Pädagogisches Konzept. 6.1 Die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschafts- fähigen Persönlichkeit ist das übergreifende Ziel frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung. Dieser Auftrag an die Kindertagesstätten wird im Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in den §§ 2 und 3 aufgegriffen und der eigene Bildungs- und Erziehungsauftrag ausdrücklich genannt. Der Bieter hat der Gemeinde, zusammen mit dem Angebot und den weiteren geforderten Unter- lagen und Nachweisen, ein pädagogisches Konzept vorzulegen, das dieser gesetzli- chen Normierung entspricht und den „Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen“ berücksichtigt. Dieser wurde mit Blick auf die 3- bis 6-jährigen Kinder verfasst und ist unter der folgenden Adresse abrufbar: xxxx://xxx.xx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx_xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx ngsplan-fuer-bildung-und-erziehung-86998.html Die grundsätzlichen Ausführungen des Orientierungsplans für die Altersstufe der 3- bis 6-jährigen Kinder wurden um die Handlungsempfehlungen "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" ergänzt. Die weiteren Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" konkretisieren den Lernbereich "Sprache und Sprechen" als ein wichtiges Feld im Bereich der elementaren Bildung. Beide Handlungsempfehlungen sind ebenfalls unter folgender Adresse abrufbar: xxxx://xxx.xx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx_xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxx erungsplan-fuer-bildung-und-erziehung-86998.html 6.2 Das pädagogische Konzept sollte insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:
Pädagogisches Konzept. Die Leitidee des Waldkindergartens kann als „Autonomiepädagogik“ bezeichnet werden. Uns als BetreuerInnen im Waldkindergarten geht es vor allem darum achtsame Begleiter und Partner der Heranwachsenden in ihrem Prozess der Selbstfindung und Potentialentfaltung zu sein. Der Waldkindergarten möchte den Kindern einen Raum bieten, der es ihnen ermöglicht, fern von Leistungsdruck, Konsumorientierung, Reizüberflutung, … nach ihrem eigenen Rhythmus und ihren eigenen Entwicklungsschritten aufzuwachsen, zu experimentieren, forschen, Natur zu erleben,…; Wir orientieren uns an naturpädagogischen, autonomiepädagogischen und reformpädagogischen Konzepten und Inhalten (ein ausführliches Konzept können wir Ihnen bei Interesse zukommen lassen). A) Organisatorische Vereinbarung: enthält die organisatorischen Aufgaben, Verbindlichkeiten und Rechte der Eltern und des Waldkindergartens. B) Inhaltliche Vereinbarung: bezieht sich auf das Pädagogische Konzept, das an den Informationstagen (Elternabende, Elterngespräche, ..., etc.) ausführlich dargestellt wird und den Eltern in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt wird.