Kindertagesstätten. (1) Die Trägerschaft der Kindertagesstätten ist in der Verbandsgemeinde Altenkirchen von den Orts- gemeinden auf die Verbandsgemeinde übertragen. Die Verbandsgemeinde Altenkirchen betreibt zwölf Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft, die alle als Ganztagseinrichtungen geführt werden. Darüber hinaus befinden sich in Altenkirchen die evangelische Kindertagesstätte „Arche“ sowie die katholische Kindertagesstätte „St. Jakobus“ und in Weyerbusch der Förderkindergarten der Lebens- hilfe e. V. Die Verbandsgemeinde Altenkirchen beteiligt sich an den Personal- und Sachkosten der kirchlichen Einrichtungen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Kindertagesstätten. Der Versicherer bietet Unterstützung und die Vermittlung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, nach Bedarf auch mit speziellen pädagogischen Angeboten.
Kindertagesstätten. Der Versicherer bietet Unterstützung und die Vermittlung von Kindern in Kindertageseinrich- tungen, nach Bedarf auch mit speziellen päda- gogischen Angeboten.
Kindertagesstätten. Bis zur endgültigen Entscheidung über den Neubau eines Kindergartens in Jülich wurde über- gangsweise ein Provisorium mit einer Containeranlage errichtet und in Betrieb genommen. Eine vergleichbare Situation ergab sich in der Gemeinde Nörvenich, wo für den Verein Kreismäuse
Kindertagesstätten. Die kreisangehörigen Gemeinden schaffen in ihrem Gebiet eine ausreichende Zahl von Kindergartenplätzen. Zur Erfüllung des aufgrund § 12 Abs. 1 Nieder- sächsisches Kindertagesstättengesetz in Verbindung mit § 24 Abs. 1 SGB VIII gegen den Landkreis gegebenen Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz stimmen die kreisangehörigen Gemeinden die Planung ihres Kindergartenan- gebotes mit dem Landkreis ab. Der Landkreis erhebt die erforderlichen Daten für die Bedarfsermittlung. Der Landkreis gewährt für Investitionen zur Schaffung und Erweiterung von Kindertagesstätten Fördermittel im Rahmen der jeweils gültigen Beschlußlage des Kreistages. Die Bereitstellung von Tagespflegestellen gemäß § 12 Abs. 4 des Niedersäch- sischen Kindertagesstättengesetzes obliegt den Gemeinden.
Kindertagesstätten. Wir bieten Unterstützung und die Vermittlung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, nach Be- darf auch mit speziellen pädagogischen Angebo- ten.
Kindertagesstätten. Wir bieten Unterstützung und die Vermittlung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, nach Bedarf auch mit speziellen pädagogischen Angeboten.
Kindertagesstätten. Mit Stand 12/2016 existierten in der Bezirksregion Britz 1.787 Plätze in Kinderta- gesstätten und 33 Plätze in der Kindertagespflege. Die Versorgungsquote betrug damit 61,5 Prozent der 2.957 Kinder im Alter von 0 bis 7 Jahren in der Bezirksre- gion (Berlin 64 Prozent), die Auslastung bei den Plätzen in der Kindertagesstätte lag bei 96,4 Prozent und bei den Plätzen der Kindertagespflege bei 100 Prozent. Die Bezirksregion wurde im Bedarfsatlas (Stand: Februar 2017) der Förderkatego- rie 3+ (geringe Platzreserven (65 Kita-Plätze) bei steigender Bevölkerung) zuge- ordnet. Aktuell wird davon ausgegangen, dass nach Platzausbau (174 Plätze bis Ende 2019) im Jahr 2020 ein rechnerisches Defizit von rund 120 Plätzen besteht. Die Erweiterung der Flüchtlingsunterkunft Haarlemer Straße und die im Randbe- reich der Bezirksregion gelegene neue Flüchtlingsunterkunft Xxxx-Xxxx-Xxxxxx 000 können zu einem Zusatzbedarf von bis zu 250 Betreuungsplätzen führen. Hieraus resultiert, dass in der Bezirksregion dringend weitere Betreuungsplätze geschaffen werden müssen, um die wohnortnahe Betreuungssituation zu verbessern.
Kindertagesstätten. (1) Die in den ehemaligen Gebietskörperschaften Bomlitz und Walsrode vorhandenen Kindertagesstätten mit kommunalem oder privatem Betrieb sollen bedarfsgerecht erhalten bleiben.
Kindertagesstätten. Die Kindertagesstätten sind wichtige Einrichtungen, in der Kinder im Vorschulalter u.a. soziale Kompetenzen erwerben, körperliche Motorik weiterentwickeln und sich auf die Grundschule vorbereiten können. Es steht für die beiden Kooperationspartner außer Frage, dass diese Einrichtungen für alle Kinder im betreffenden Alter offenstehen, aber auch für die Eltern sowie für die Kommune bezahlbar sein müssen. Beide Kooperationspartner sind sich darüber einig, dass Eltern in vertretbarem Rahmen an den Kosten beteiligt werden und Planungssicherheit haben müssen. Für diese Art der Betreuung befürworten die beiden Kooperationspartner einen gesunden Mix aus freier Trägerschaft und Stadt. Beide Kooperationspartner sind sich auch darüber einig, dass nur die freien Xxxxxx gefördert werden, die Weiterstädter Kinder betreuen.