Kirchliche Schulen Musterklauseln

Kirchliche Schulen. (1) Die Kirche hat das Recht, Schulen in kirchlicher Trägerschaft (Privatschulen) auf konfessioneller Grundlage einzurichten und zu betreiben.
Kirchliche Schulen. Weil das staatliche Schulsystem in einer miserablen Verfassung ist, haben sich unsere Partnerbezirke entschlossen, kirchliche Schulen aufzubauen. Diese sind so erfolgreich und gut besucht, dass vorhandene Gebäude schnell zu klein sind. Wir haben zugesagt, diese wichtigen Projekte zur Förderung der Kameruner Jugend zu unterstützen. Delegationsbesuche Süd-Nord: „Partnerschaftsprojekt hat Lachen gebracht, wo es vorher nur Weinen gab“. Die Kamerun-Delegation überreicht eine Partnerschafts-Stoffbahn im Tübinger Stephanus- Gemeindezentrum. Grüße, Dank und Geschenke hat eine achtköpfige Delegation aus den Kameruner Partner- Kirchenbezirken East Mungo South und West Presbytery am Montag, den 11. Juli 2011 bei der Sitzung der Bezirkssynode des Evangelischen Kirchenbezirks Tübingen im Stephanus- Gemeindezentrum überbracht. Die drei Frauen und fünf Männer waren am selben Tag zu ihrem dreiwöchigen Delegationsbesuch in Tübingen eingetroffen. Einen weiteren Besuch erlebten wir zum DEKT in Stuttgart 2015. „East Mungo South Presbytery – Evangelischer Kirchenbezirk Tübingen – On a journey together“ („gemeinsam auf dem Weg“), dieses Bekenntnis hatten die Kameruner 2011 auf eine Stoffbahn drucken lassen, die sie als Gastgeschenk überreichten. Einige Delegationsmitglieder trugen an ihrem ersten Besuchstag in Tübingen sogar Gewänder aus diesem Stoff. „Wir sind in Kamerun und Tübingen gemeinsam auf dem Weg“, erklärte die Kirchengemeinderatsvorsitzende Xxxxxxx Xxxxx aus Douala: „Diese Reise soll unsere Partnerschaft weiter festigen.“ Bildrechte und Kontakt: Xxxx Xxxxxxxxx Xxxx Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Tel. 07121/677511 I xxxxxxx@x-xxxxxx.xx Kirchenbezirk Konstanz – District Nkambe, Donga-Mantung Presbytery Seit mehr als 20 Jahren besteht zwischen dem Evang. Kirchenbezirk Konstanz und dem presbyterianischen Kirchenbezirk Donga-Mantung im Nordwesten von Kamerun eine Partnerschaft. Donga-Mantung ist ein sehr gebirgiger Landstrich. Hohe Berge wechseln mit Hochmooren, aber auch tiefen Tälern - von angenehm kühlen Bergdörfern auf ca. 2.600 m Höhe bis in schwül-heiße Flusstäler auf ca. 500 m. Einmal im Jahr wird ein offizieller Bezirks-Kamerun- Sonntag gefeiert, in dem füreinander gebetet wird und die Kollekten für Donga-Mantung bestimmt sind. Wechselseitig finden Besuche statt. Die gespendeten Gelder werden in Absprache mit den Partnern vor Ort eingesetzt. Vorrangig wurden Spenden verwendet für Schulbildung und Gesundheit. Größtes Projekt bisher war der Bau eines Gesund...

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.