Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag der Versicherung gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen die Versicherung zuständi- gen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer die versicherte Person eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung seinen ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen ihren gewöhnli- chen Aufenthalt hat.
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Samples: Reise Und Versicherungsbedingungen, Reise Und Versicherungsbedingungen
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner sei- ner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständigzustän- dig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Reiter Unfall Versicherung, Versicherungsbedingungen
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit Zuständig- keit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Hausratversicherung, Ace Auto Club Europa Membership and Insurance Terms
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche gericht- liche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Musikinstrumenteversicherung
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche PersonPer- son, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz Wohn- sitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt Auf- enthalt hat.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Ausstellungsversicherung
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner sei- ner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung Ermange- lung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Insurance Terms and Bonus Program
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers Ver- sicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen NiederlassungNie- derlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag Ver- sicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz W ohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Verbraucherinformation Zur Sach , Haftpflicht Und Unfallversicherung
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt be- stimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers Versiche- rers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen NiederlassungNiederlas- sung. Ist der Versicherungsnehmer Versicherte eine natürliche Person, dann ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer die versicherte Person zur Zeit der Klageerhebung seinen ihren Wohnsitz oder, oder in Ermangelung eines solchen, seinen sol- chen ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Online Käuferschutzbedingungen
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt be- stimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer Versicherte eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständigzustän- dig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Versicherte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt Auf- enthalt hat.
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Samples: Versicherungsbestätigung Zur Mastercard® Business Gold
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung Klage- erhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Reise Rücktrittskosten Versicherung
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt be- stimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Wassersportkaskoversicherung
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Travel Insurance Agreement
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag Versi- cherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche natürli- che Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Travel Insurance Agreement
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag Versicherungsverhältnis gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit Zustän- digkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Verkehrshaftungsversicherung
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer Ver- sicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag Versicherungs- vertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung Ermange- lung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt Aufenthaltsort hat.
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Samples: Rechtsschutzversicherung
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Ace Auto Club Europa Membership and Insurance Terms
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung Kla- geerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Hausratversicherung
Klagen gegen den Versicherer. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer Versicherte eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer Versicherte zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Insurance Policy