Common use of Klagen gegen uns Clause in Contracts

Klagen gegen uns. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns be- stimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder unserer für den Versicherungsvertrag zuständi- gen Niederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung oder Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder, in Erman- gelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.

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Samples: www.vpv.de, www.vpv.de, www.vpv.de

Klagen gegen uns. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns be- stimmt bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder unserer für den Versicherungsvertrag zuständi- gen Versiche- rungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ferner Sind Sie eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung oder Klageer- hebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen gewöhnli- chen Aufenthalt haben. Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder, in Erman- gelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.

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Samples: www.aiesec-student-insurance.com, www.dr-walter.com, www.reiseversicherung-vergleich.info

Klagen gegen uns. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns be- stimmt bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem dem Sitz von uns oder unserer für den Versicherungsvertrag zuständi- gen zuständigen Niederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung oder Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder, in Erman- gelung Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.

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Samples: panda-tierversicherung.com, www.panda-tierversicherung.com

Klagen gegen uns. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns be- stimmt bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder einer unserer für den Versicherungsvertrag zuständi- gen zuständigen Niederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung oder Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder, in Erman- gelung eines solchen, oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins AuslandAus- land, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.

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Samples: besserberater.de, dog-protect.de

Klagen gegen uns. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns be- stimmt bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder unserer unser für den Versicherungsvertrag zuständi- gen Versi- cherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung oder Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder, in Erman- gelung Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.

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Samples: www.tchibo.de

Klagen gegen uns. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns be- stimmt bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder einer unserer für den Versicherungsvertrag zuständi- gen zuständigen Niederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung oder Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Vertrags- schluss Ihren Wohnsitz oder, in Erman- gelung eines solchen, oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.

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Samples: www.gothaer.de

Klagen gegen uns. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns be- stimmt bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder unserer für den Versicherungsvertrag zuständi- gen zustän- digen Niederlassung. Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Klage- erhebung Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung oder Ihren Wohnsitz oderWohnsitz, in Ermangelung eines solchen, solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung, Ihren Wohnsitz oder, in Erman- gelung Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.

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Samples: www.mecklenburgische.de