We use cookies on our site to analyze traffic, enhance your experience, and provide you with tailored content.

For more information visit our privacy policy.

Erlöschen unserer Rechte Musterklauseln

Erlöschen unserer RechteUnsere Rechte zur Vertragsänderung, zum Rücktritt und zur Kündi- gung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn Sie oder Ihr Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
Erlöschen unserer RechteUnsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpas- sung nach B - 5.3 erlöschen, wenn wir diese nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kenntnis von der Gefahrerhöhung ausüben oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Erlöschen unserer RechteUnsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 18.4 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Gefahrerhöhung Kenntnis erlangt haben, ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Erlöschen unserer RechteUnsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsänderung nach Ziffer 7.3 erlöschen, wenn wir diese nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kenntnis von der Ge- fahrerhöhung ausüben oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Erlöschen unserer RechteUnsere Rechte zum Rücktritt (Ziffer 6.2), zur Kündigung (Ziffer 6.3) und zur Ver- tragsänderung (Ziffer 6.4) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertrags- schluss. Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn Sie oder Ihre Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
Erlöschen unserer RechteUnsere Rechte nach Ziffer 8.2 bis 8.4 erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Die Frist
Erlöschen unserer RechteUnsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie oder Ihr Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben/hat. B 4.1 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung B 4.1.1 Form, zuständige Stelle Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versiche- rungsvertrag betreffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen, sind in Textform (z. B. E­Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist. Erklärungen und Anzeigen sollen an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständige bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen. B 4.1.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer uns nicht angezeigten Namensänderung.

Related to Erlöschen unserer Rechte

  • Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.