Klagen gegen uns. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Ferner ist auch das österreichische Gericht zuständig, in dessen Sprengel du zur Zeit der Klageerhebung deinen Sitz, den Sitz deiner Niederlassung, deinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Hundehaftpflichtversicherung, Haushaltsversicherung