Kohlenwasserstoffe Musterklauseln

Kohlenwasserstoffe. 3.1. Direkt abscheidbar (DIN 38409 Teil 19)
Kohlenwasserstoffe a) direkt abscheidbar (DIN 38409 Teil 19) 50 mg/l DIN 1999 (Teil 1 - 6 beachten)
Kohlenwasserstoffe a) Kohlenwasserstoffindex gesamt 100 mg/l DIN EN ISO 9377-2-H 53 DIN EN 856 (Teil 1, Mai 2002; Teil 2; Oktober 2003) und DIN 1999-100 (Oktober 2003- Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten) beachten Juli 2001 b) Kohlenwasserstoffindex, soweit im Einzelfall eine weitergehende Entfer- nung der Kohlenwasserstoffe erforderlich ist: 20 mg/l DIN EN ISO 9377-2-H 53 Juli 2001 c) absorbierbare organische Halogenverbindungen (AOX) 1 mg/l DIN EN ISO 9562 Feb. 2005 d) Leichtflüchtige halogenierte Kohl- enwasserstoffe (LHKW) als Summe aus Trichlorethen, Tetra- chlorethen, 1,-1-,1-Trichlorethan, Dichlormethan und Trichlorme- than, gerechnet als Chlor (Cl) 0,5 mg/l DIN EN ISO 10301-F4 Aug. 1997
Kohlenwasserstoffe a) direkt abscheidbar 50 mg/l (DIN 38409-H 19, Febr. 1986) DIN 1999 Teil 1 – 6 beachten. Bei den in der Praxis häufig festzustellenden Zulaufkonzent- rationen und richtiger Dimensio- nierung ist der Wert von 50 mg/l bei ordnungsgemäßem Betrieb erreichbar.
Kohlenwasserstoffe a) gesamt 100 mg/l
Kohlenwasserstoffe a) direkt abscheidbar 50 mg/l (DIN 38409-H 19, Febr. 1986) DIN 1999 Teil 1 – 6 beachten. Bei den in der Praxis häufig fest- zustellenden Zulaufkonzentratio- nen und richtiger Dimensionie- rung ist der Wert von 50 mg/l bei ordnungsgemäßem Betrieb er- reichbar.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.