Common use of Kombi-Wochenkarte Clause in Contracts

Kombi-Wochenkarte. Zur Nutzung der Kombi-Wochenkarte sind alle Fahrgäste berechtigt. Die Kombi-Wochenkarte gilt ab dem Kauf (1. Tag) und endet mit Ablauf des 7. Tages um 24:00 Uhr. Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Stadtnetz des NVS und im Liniennetz der NAHBUS. Die Kombi-Wochenkarte ist nur gültig mit in Druckbuchstaben eingetragenem Namen. Bei Kontrollen ist die Zeitkarte auf Verlangen zusammen mit einer Original-Lichtbild-Legitimation vorzulegen.

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Kombi-Wochenkarte. Zur Nutzung der Kombi-Wochenkarte sind alle Fahrgäste berechtigt. Die Kombi-Wochenkarte gilt ab dem Kauf (1. Tag) und endet mit Ablauf des 7. Tages um 24:00 Uhr. Sie berechtigt zu beliebig vielen Fahrten im Stadtnetz des NVS Linienbereich Görslow, Godern, Xxxxx Xxxxxxxxx und Pinnow der VLP und im Liniennetz der NAHBUSStadtnetz des NVS. Die Kombi-Wochenkarte ist nur gültig mit in Druckbuchstaben eingetragenem Namen. Bei Kontrollen ist die Zeitkarte auf Verlangen zusammen mit einer Original-Lichtbild-Legitimation vorzulegen.

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