Kommunikationswege und -sprache Musterklauseln

Kommunikationswege und -sprache. Maßgebliche Sprache für das jeweilige Vertragsverhältnis und die Kommu- nikation mit dem Kunden ist deutsch. Alle für den Kunden bestimmten Do- kumente und Informationen (wie z. B. standardisierte Kosteninformation) von der ebase werden in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation bzw. die Mitteilungen von der ebase können per Einstellung der Mitteilungen zum Abruf (d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck bzw. zur Speicherung) in den Online-Postkorb im Online-Banking und/oder per elek- tronischer Nachrichtenübermittlung (E-Mail) und/oder – sofern gesetzlich zulässig – unter xxx.xxxxx.xxx und/oder auf einer dem Kunden mitgeteil- ten anderen Website in deutscher Sprache erfolgen. Urkunden und sonstige Nachweise sind der ebase in deutscher Sprache vorzulegen; fremdsprachige Dokumente sind auf Verlangen der ebase in deutscher Übersetzung vorzulegen. Die ebase hat das Recht, sämtliche Informationen, die ebase als Wertpapier- dienstleistungsunternehmen gemäß den Vorschriften des Wertpapierhandels- gesetzes sowie der Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisati- onsverordnung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen bzw. übermitteln muss, dem Kunden ausschließlich auf einem elektronischen Kom- munikationsweg, z. B. durch Einstellung in den Online-Postkorb zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und/oder zur Speicherung, per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier gemäß dem Punkt „Vereinbarung zur Nutzung weiterer elektronischer Medien zur Informati- onserteilung und dem Punkt „Vereinbarung zur Nutzung des Online-Postkorbs“ der mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen für das Online-Banking zur Verfügung zu stellen. Sofern der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung eine E-Mail-Adresse angibt, ist davon auszugehen, dass eine Bereitstellung von Informationen in einer anderen Form als der Papierform für den Kunden ange- messen ist. Soweit der Kunde die Mitteilungen/Dokumente/Informationen nicht bereits nachweislich vorher abgerufen hat, gelten die Mitteilungen/Dokumente/ Informationen am Tag nach der Bereitstellung im Online-Postkorb als zugegan- gen. Des Weiteren hat die ebase das Recht, allgemeine Informationen, die nicht persönlich an den Kunden gerichtet sind, unter xxx.xxxxx.xxx zur Verfügung zu stellen. Dies können u. a. Vertragsbedingungen (wie z. B. Allgemeine Ge- schäftsbedingungen der ebase, Bedingungen, Sonderbedingungen, Preis- und Leistungsverzeichnisse) sowie Änderunge...
Kommunikationswege und -sprache. Maßgebliche Sprache für das jeweilige Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden ist Deutsch. Alle für den Kunden be- stimmten Dokumente und Informationen von der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „ebase“ genannt) werden in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation bzw. das Reporting/ Mitteilungen von der ebase können je nach Anlass schriftlich, telefonisch, per Telefax, per elektronischer Nachrichtenübermittlung (E-Mail) und/oder per Einstellung der Reportings/Mitteilungen im Online-Postkorb in ebase Online in deutscher Sprache erfolgen. Für die Auftragserteilung gelten die Regelungen in den Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase“ genannt), die weiteren jeweiligen produktbezogenen Be- dingungen/Sonderbedingungen für Privatanleger, die jeweiligen Aus- führungsgrundsätze sowie die Preis- und Leistungsverzeichnisse in der jeweils aktuell gültigen Fassung, die bei Vertragsabschluss bzw. bei Bedarf oder bei der Erteilung eines Auftrags mit dem Kunden ver- einbart sind. Urkunden und sonstige Nachweise sind der ebase in deutscher Sprache vorzulegen; fremdsprachige Dokumente sind auf Verlangen der ebase in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Kommunikationswege und -sprache. Maßgebliche Sprache für das jeweilige Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden ist Deutsch. Alle für den Kunden be- stimmten Dokumente und Informationen von der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „ebase“ genannt) werden in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation bzw. das Reporting/ Mitteilungen von der ebase können je nach Anlass schriftlich, tele- fonisch, per Telefax und/oder per elektronischer Nachrichtenüber- mittlung (E-Mail) in deutscher Sprache erfolgen. Für die Auftragsertei- lung gelten die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger, den Bedingungen für das Investment Depot für Privatanleger bei der Euro- pean Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „Bedingungen für das Investment Depot“ genannt), den Bedingungen für das Managed Depot für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „Bedingungen für das Managed Depot“ genannt), den Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger, den Bedingungen für das Online-Banking für Depots und Konten für Privatanleger bei der Euro- pean Bank for Financial Services GmbH, den Bedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger, den Sonderbedingungen für Konten bei der European Bank for Finan- cial Services GmbH für Privatanleger, den Bedingungen für das Invest- ment Depot mit Konto flex für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „Bedingungen für das Invest- ment Depot mit Konto flex“ genannt), den Bedingungen für den Zah- lungsverkehr, den Bedingungen für geduldete Überziehungen, ggf. weitere Bedingungen/Sonderbedingungen für Privatanleger sowie den Preis- und Leistungsverzeichnissen in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Urkunden und sonstige Nachweise sind der ebase in deut- scher Sprache vorzulegen; fremdsprachige Dokumente sind auf Ver- langen der ebase in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Kommunikationswege und -sprache 

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  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.