Kommunikationswege und -sprache Musterklauseln

Kommunikationswege und -sprache. Maßgebliche Sprache für das jeweilige Vertragsverhältnis und die Kommu- nikation mit dem Kunden ist deutsch. Alle für den Kunden bestimmten Do- kumente und Informationen (wie z. B. standardisierte Kosteninformation) von der ebase werden in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation bzw. die Mitteilungen von der ebase können per Einstellung der Mitteilungen zum Abruf (d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck bzw. zur Speicherung) in den Online-Postkorb im Online-Banking und/oder per elek- tronischer Nachrichtenübermittlung (E-Mail) und/oder – sofern gesetzlich zulässig – unter xxx.xxxxx.xxx und/oder auf einer dem Kunden mitgeteil- ten anderen Website in deutscher Sprache erfolgen. Urkunden und sonstige Nachweise sind der ebase in deutscher Sprache vorzulegen; fremdsprachige Dokumente sind auf Verlangen der ebase in deutscher Übersetzung vorzulegen. Die ebase hat das Recht, sämtliche Informationen, die ebase als Wertpapier- dienstleistungsunternehmen gemäß den Vorschriften des Wertpapierhandels- gesetzes sowie der Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisati- onsverordnung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen bzw. übermitteln muss, dem Kunden ausschließlich auf einem elektronischen Kom- munikationsweg, z. B. durch Einstellung in den Online-Postkorb zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und/oder zur Speicherung, per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier gemäß dem Punkt „Vereinbarung zur Nutzung weiterer elektronischer Medien zur Informati- onserteilung und dem Punkt „Vereinbarung zur Nutzung des Online-Postkorbs“ der mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen für das Online-Banking zur Verfügung zu stellen. Sofern der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung eine E-Mail-Adresse angibt, ist davon auszugehen, dass eine Bereitstellung von Informationen in einer anderen Form als der Papierform für den Kunden ange- messen ist. Soweit der Kunde die Mitteilungen/Dokumente/Informationen nicht bereits nachweislich vorher abgerufen hat, gelten die Mitteilungen/Dokumente/ Informationen am Tag nach der Bereitstellung im Online-Postkorb als zugegan- gen. Des Weiteren hat die ebase das Recht, allgemeine Informationen, die nicht persönlich an den Kunden gerichtet sind, unter xxx.xxxxx.xxx zur Verfügung zu stellen. Dies können u. a. Vertragsbedingungen (wie z. B. Allgemeine Ge- schäftsbedingungen der ebase, Bedingungen, Sonderbedingungen, Preis- und Leistungsverzeichnisse) sowie Änderunge...
Kommunikationswege und -sprache. Maßgebliche Sprache für das jeweilige Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden ist Deutsch. Alle für den Kunden be- stimmten Dokumente und Informationen von der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „ebase“ genannt) werden in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation bzw. das Reporting/ Mitteilungen von der ebase können je nach Anlass schriftlich, telefonisch, per Telefax, per elektronischer Nachrichtenübermittlung (E-Mail) und/oder per Einstellung der Reportings/Mitteilungen im Online-Postkorb in ebase Online in deutscher Sprache erfolgen. Für die Auftragserteilung gelten die Regelungen in den Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen der ebase“ genannt), die weiteren jeweiligen produktbezogenen Be- dingungen/Sonderbedingungen für Privatanleger, die jeweiligen Aus- führungsgrundsätze sowie die Preis- und Leistungsverzeichnisse in der jeweils aktuell gültigen Fassung, die bei Vertragsabschluss bzw. bei Bedarf oder bei der Erteilung eines Auftrags mit dem Kunden ver- einbart sind. Urkunden und sonstige Nachweise sind der ebase in deutscher Sprache vorzulegen; fremdsprachige Dokumente sind auf Verlangen der ebase in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Kommunikationswege und -sprache. Maßgebliche Sprache für das jeweilige Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden ist Deutsch. Alle für den Kunden be- stimmten Dokumente und Informationen von der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „ebase“ genannt) werden in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation bzw. das Reporting/ Mitteilungen von der ebase können je nach Anlass schriftlich, tele- fonisch, per Telefax und/oder per elektronischer Nachrichtenüber- mittlung (E-Mail) in deutscher Sprache erfolgen. Für die Auftragsertei- lung gelten die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger, den Bedingungen für das Investment Depot für Privatanleger bei der Euro- pean Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „Bedingungen für das Investment Depot“ genannt), den Bedingungen für das Managed Depot für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „Bedingungen für das Managed Depot“ genannt), den Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger, den Bedingungen für das Online-Banking für Depots und Konten für Privatanleger bei der Euro- pean Bank for Financial Services GmbH, den Bedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger, den Sonderbedingungen für Konten bei der European Bank for Finan- cial Services GmbH für Privatanleger, den Bedingungen für das Invest- ment Depot mit Konto flex für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend „Bedingungen für das Invest- ment Depot mit Konto flex“ genannt), den Bedingungen für den Zah- lungsverkehr, den Bedingungen für geduldete Überziehungen, ggf. weitere Bedingungen/Sonderbedingungen für Privatanleger sowie den Preis- und Leistungsverzeichnissen in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Urkunden und sonstige Nachweise sind der ebase in deut- scher Sprache vorzulegen; fremdsprachige Dokumente sind auf Ver- langen der ebase in deutscher Übersetzung vorzulegen.
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.