Kundenkategorie Musterklauseln

Kundenkategorie. Die ebase behandelt die Kunden als Privatkunden i. S. d. § 67 Abs. 3 WpHG.
Kundenkategorie. Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -neben- dienstleistungen behandelt die Bank grundsätzlich alle Kunden als Privatkunden im Sinne des § 31a WpHG, es sei denn, mit dem Kun- den wurde etwas gesondert hierzu vereinbart.
Kundenkategorie. Die REAX tritt nur in Geschäftsbeziehungen mit professionellen Kunden im Sinne von § 67 Abs. 2 und Abs. 6 WpHG bzw. § 1 Abs. 19 Nr. 32 KAGB ein bzw. unterhält nur Geschäftsbeziehungen mit dieser Kundenkategorie. Geschäftsbeziehungen mit Privatkunden im Sinne von § 67 Abs. 3 WpHG (einschließlich semiprofessionellen Anlegern im Sinne von § 1 Abs. 19 Nr. 33 KAGB) werden nicht begründet oder aufrechterhalten. Wünscht ein Anleger die Behandlung als Privatkunde, wird die Geschäftsbeziehung nicht eröffnet bzw. eine bestehende Geschäftsbeziehung beendet. Das gleiche gilt, wenn ein Kunde nicht mehr die Eigenschaft als professioneller Kunde erfüllt und die REAX hiervon erfährt; auf die Mitwirkungspflichten des Kunden bei Änderung der Umstände, die zur Kundeneinstufung als professioneller Kunde geführt haben, wird hingewiesen. Mit der Qualifizierung als professioneller Kunde gelten bestimmte Schutzvorschriften des WpHG nicht oder nur eingeschränkt. Dies gilt insbesondere für abweichende Faktoren im Rahmen der kundengünstigen Ordervermittlung, der Geeignetheitsprüfung und -erklärung sowie in Bezug auf den Kostenausweis.
Kundenkategorie. Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleis- tungen, die aufgrund des Auftrags eines bevollmächtigten Finanzdienstleis- ters ausgeführt werden, stuft die Bank Kunden generell als Privatkunden im Sinne des § 67 Abs. 3 WpHG ein. Sofern eine abweichende Einstufung ge- wünscht ist, ist das Formular „Einverständniserklärung zur Neueinstufung von Professionellen Kunden“ beizulegen, das unter xxxxx://xxx.xxxxxx- xxxx.xx/Xxxxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxx-Xxxx-000 zu finden ist. Bei Geschäftsverbindungen ohne Finanzdienstleister erfolgt nach Vorlie- gen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß § 67 Abs. 6 WpHG die Einstufung als Professioneller Kunde im Sinne des § 67 Abs. 2 WpHG. Nä- here Angaben hierzu sind dem "Hinweis zur Neueinstufung von Professio- nellen Kunden" zu entnehmen.
Kundenkategorie. Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und –nebendienstleistungen behandelt die Sineus Financial Services GmbH grundsätzlich alle Kunden als Privatkunden im Sinne des § 31a WpHG.
Kundenkategorie. Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen, die aufgrund des Auftrags eines bevollmächtigten Finanzdienstleisters ausgeführt werden, stuft die Bank Kunden generell als Privatkunden im Sinne des § 67 Abs. 3 WpHG ein. Sofern eine abweichende Einstufung gewünscht ist, ist das Formular „Einverständniserklärung zur Neueinstufung von Professionellen Kunden“ beizulegen, das unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xx/Xxxxxx- service/Rechtliche-Dokumente-Baader-Bank-250 zu finden ist. Bei Geschäftsverbindungen ohne Finanzdienstleister erfolgt nach Vorliegen der entspre- chenden Voraussetzungen gemäß § 67 Abs. 6 WpHG die Einstufung als Professioneller Kunde im Sinne des § 67 Abs. 2 WpHG. Nähere Angaben hierzu sind dem "Hinweis zur Neueinstufung von Professionellen Kunden" zu entnehmen.
Kundenkategorie. Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -neben- dienstleistungen behandelt die Bank grundsätzlich alle Kunden als Privatkunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes, es sei denn, mit dem Kunden wurde etwas gesondert hierzu vereinbart.
Kundenkategorie. Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen behandeln wir grundsätzlich alle Kunden als Privatkunden im Sinne des Wertpapierhandels- gesetzes (WpHG). Unterbestimmten Voraussetzungen kann eine Einstufung als professioneller Kunde in Betracht kommen. In diesem Fall sind einzelne Schutzvorschriften des WpHG nicht mehr anwendbar. Eine solche Einstufung kann ohne Mitwirkung des Kunden nicht erfolgen. Privatkunden können beantragen, als professionelle Kunden eingestuft zu werden. Umgekehrt können professionelle Kunden verlangen, als Privatkunde behandelt zu werden. Geborene professionelle Kunden werden als solche behandelt. Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gerne.
Kundenkategorie. Die Varengold behandelt Xxxxxx bei der Erbringung ihrer Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit Wertpapier- und Wertpapiernebendienstleistungen entweder als Privatkunden oder als professionelle Kunden im Sinne des § 31a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), sofern nichts anderes bestimmt ist. Wird der Kunde als professioneller Kunde eingestuft, so wird er hierüber schriftlich informiert.
Kundenkategorie. Für die Zwecke der Erhebung von Entgelten werden Vertragspartner und/oder Subscriber im Rahmen einer Nutzungsart in Kategorien entsprechend ihrer Informationsnutzung oder ihrer Kundeneigenschaft eingeordnet, so genannte Kundenkategorien. Kursdaten sind Kurse, Taxen nebst Volumen.