Sonstige Nachweise Musterklauseln

Sonstige Nachweise. Bitte fügen Sie hier weitere Unterlagen ein, die zum Nachweis Ihrer Eignung bzw. der Produktqualität geeignet sind (keine Pflichtangabe).
Sonstige Nachweise. ☐ Verpflichtungserklärung Scientology Schutzklausel (Vordruck VOL 5h) ☐ Eigenerklärung Mindestlohngesetz (Vordruck VOL 5d) ☐ VHB-VOL NRW VOL06/2010 Sofern Sie die Angebotsunterlagen vom Vergabemarktplatz des Landes NRW heruntergeladen haben und Ihr Angebot schriftlich einreichen wollen, schneiden Sie bitte den untenstehenden Kennzettel aus und bringen diesen von außen auf dem verschlossenen Umschlag des Angebotes an. Der Umschlag darf sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen. ………………………………………………………………………….…bitte ausschneiden Bitte nicht öffnen! Eilt! Bitte unverzüglich weiterleiten an Ende der Frist Xxx vom auszufüllen: Auftraggeber für die Abgabe des Angebots: Angebot zu Eingang am: Datum: IQ NRW TP 03 2019 02 (Vergabenummer) Uhrzeit: Lfd. Nr.: …………………………………………………………………………….bitte ausschneiden VHB NRW Vordruck VOL 5d 04/2017 Eigenerklärung Mindestlohngesetz nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) Nach § 19 Abs. 3 MiLoG fordern öffentliche Auftraggeber beim Gewerbezentralregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2 MiLoG an oder sie verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG nicht vorliegen. Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Absatz 1 MiLoG1 nicht vorliegen. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können und dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für die Bieterin / den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung einholen muss. (Ort, Datum, Unterschrift) 1 § 19 Abs. 1 MiLoG: Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. VHB NRW Vordruck VOL 5b 04/2017 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit Eigenerklärunge...
Sonstige Nachweise. Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers Unterschrift der anleitenden Person (optional) Stempel der Institution (optional) die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung Name zuständiger Arbeitsgemeinschaft: Straße und Hausnummer: Postleitzahl und Ort: Anerkenntniserklärung nach § 124 Absatz 1 Nr. 3 und § 124 Absatz 6 Satz Institutionskennzeichen: (Vor- und Zu-) Name/Firmierung des zuzulassenden bzw. zugelassenen Leistungserbringers: Geburtsdatum (bei natürlichen Personen): Praxissitz: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Ort: Telefon und Faxnummer der Praxis: E-Mail der Praxis: ggf. Name des Berufsverbandes: Hiermit erkenne ich den Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer der Ernährungstherapie maßgeblichen Spitzenorganisa- tionen auf Bundesebene und dem GKV-Spitzenverband über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung einschließlich aller Anlagen in der jeweils gültigen Fassung an. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages werden mir gegenüber ohne wei- tere Anerkenntniserklärung verbindlich. Ich verpflichte mich, den von mir eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bestim- mungen des Vertrages zur Kenntnis zu bringen und deren Beachtung durch sie in geeigneter Weise zu überwachen. Jegliches Fehlverhalten dieser Personen bei der Erfüllung der mir oblie- genden Pflichten habe ich wie eigenes Verschulden zu vertreten. Die zivilrechtlichen Haftungs- bestimmungen bleiben unberührt. Informationen gemäß § 3 Absatz 5 über die von mir eingesetzten Leistungserbringer sowie Angaben gemäß § 11 Absatz 8 des Vertrages nach § 125 Absatz 1 SGB V füge ich anbei.
Sonstige Nachweise. Soweit das jeweils geltende Schutz- und Hygienekonzept, das Bestandteil des Vertrages und dieser AGB ist oder sonstige verbandsseitige und/oder behördliche Vorgaben für den Zutritt in die Eisarena weitergehende Nachweise und/oder Erklärungen verlangen (wie z. B. Angaben zum Aufenthalt in Risikogebieten, Gesundheitszustand/Covid-19-Symptome, „3-G-Regelung“), können die Lausitzer Füchse den Zutritt von der Vorlage entsprechender Nachweise/Erklärungen des Ticketinhabers abhängig machen und verweigern, wenn entsprechende Nachweis/Erklärungen nicht vorgelegt werden können. Über das Erfordernis etwaiger dahingehender zusätzlicher Nachweispflichten werden die Lausitzer Füchse den Ticketinhaber so früh wie möglich informieren. Eine Weitergabe ist im Übrigen nur zulässig, wenn der Ticketinhaber den Ticketkäufer verpflichtet, die Geltung der AGB auch für und gegen sich anzuerkennen, die Einhaltung des geltenden Schutz- und Hygienekonzepts zu bestätigen und sich mit der Weitergabe und Verwendung seiner Daten, insbesondere zum Zwecke der Verfolgung von Infektionsketten, einverstanden zu erklären. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen hat der Ticketerwerber auf Verlangen bei Zutritt ins Stadion nachzuweisen bzw. zu bestätigen, andernfalls kann ihm der Zutritt verweigert werden.
Sonstige Nachweise. Soweit das jeweils geltende Schutz- und Hygienekonzept, das Bestandteil des Vertrages und dieser ATGBS ist oder sonstige verbandsseitige und/ oder behördliche Vorgaben für den Zutritt in die BRITA-Arena weitergehende Nachweise und/ oder Erklärungen ver- langen (wie z. B. üblichen Nachweisen zum 3G/2G/2G+ - Status des Ticketinhabers, je nach insoweit aktuell geltenden Zutrittsvoraussetzungen), kann der SV Wehen Wiesba- den den Zutritt von der Vorlage entsprechender Nachweise/ Erklärungen des Ticketin- habers abhängig machen und verweigern, wenn entsprechende Nachweise/ Erklärun- gen nicht vorgelegt werden können. Über das Erfordernis etwaiger dahingehender zu- sätzlicher Nachweispflichten wird der SV Wehen Wiesbaden den Ticketinhaber so früh wie möglich informieren.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.