Common use of Kommunikationswege und -sprache Clause in Contracts

Kommunikationswege und -sprache. Maßgebliche Sprache für das jeweilige Vertragsverhältnis und die Kommu- nikation mit dem Kunden ist deutsch. Alle für den Kunden bestimmten Do- kumente und Informationen (wie z. B. standardisierte Kosteninformation) von der ebase werden in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation bzw. die Mitteilungen von der ebase können per Einstellung der Mitteilungen zum Abruf (d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck bzw. zur Speicherung) in den Online-Postkorb im Online-Banking und/oder per elek- tronischer Nachrichtenübermittlung (E-Mail) und/oder – sofern gesetzlich zulässig – unter xxx.xxxxx.xxx und/oder auf einer dem Kunden mitgeteil- ten anderen Website in deutscher Sprache erfolgen. Urkunden und sonstige Nachweise sind der ebase in deutscher Sprache vorzulegen; fremdsprachige Dokumente sind auf Verlangen der ebase in deutscher Übersetzung vorzulegen. Die ebase hat das Recht, sämtliche Informationen, die ebase als Wertpapier- dienstleistungsunternehmen gemäß den Vorschriften des Wertpapierhandels- gesetzes sowie der Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisati- onsverordnung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen bzw. übermitteln muss, dem Kunden ausschließlich auf einem elektronischen Kom- munikationsweg, z. B. durch Einstellung in den Online-Postkorb zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und/oder zur Speicherung, per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier gemäß dem Punkt „Vereinbarung zur Nutzung weiterer elektronischer Medien zur Informati- onserteilung und dem Punkt „Vereinbarung zur Nutzung des Online-Postkorbs“ der mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen für das Online-Banking zur Verfügung zu stellen. Sofern der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung eine E-Mail-Adresse angibt, ist davon auszugehen, dass eine Bereitstellung von Informationen in einer anderen Form als der Papierform für den Kunden ange- messen ist. Soweit der Kunde die Mitteilungen/Dokumente/Informationen nicht bereits nachweislich vorher abgerufen hat, gelten die Mitteilungen/Dokumente/ Informationen am Tag nach der Bereitstellung im Online-Postkorb als zugegan- gen. Des Weiteren hat die ebase das Recht, allgemeine Informationen, die nicht persönlich an den Kunden gerichtet sind, unter xxx.xxxxx.xxx zur Verfügung zu stellen. Dies können u. a. Vertragsbedingungen (wie z. B. Allgemeine Ge- schäftsbedingungen der ebase, Bedingungen, Sonderbedingungen, Preis- und Leistungsverzeichnisse) sowie Änderungen derselben, Informationen über die ebase, ihre Dienstleistungen, Informationen über den Schutz von Kundengel- dern, Informationen über Finanzinstrumente in Form von Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekte, Halb-/Jahresberichte) sowie Informationen über die Kosten und Nebenkosten (nachfolgend insgesamt „allgemeine Informationen“ genannt) sein. Die Adresse der Website und die Stelle, an der die neuesten allgemeinen Informationen auf dieser Website zu finden sind, werden dem Kunden auf dem elektronischen Kommunikationsweg, z. B. durch Einstellung zum Abruf in den Online-Postkorb, mitgeteilt. Mit der Mitteilung, an welcher Stelle die allgemeinen Informationen zu finden sind, gelten die allgemeinen Informationen als zuge- gangen.

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Samples: Vertragsunterlagen Für Das Ebase Bav Depot, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kommunikationswege und -sprache. F 1437.16 – 10/2017 Maßgebliche Sprache für das jeweilige Vertragsverhältnis und die Kommu- nikation Kommunika- tion mit dem Kunden ist deutsch. Alle für den Kunden bestimmten Do- kumente Dokumente und Informationen (wie z. B. standardisierte Kosteninformation) von der ebase werden wer- den in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation bzw. die Mitteilungen von der ebase können per Einstellung der Mitteilungen zum Abruf (d. h. zur Ansichtje nach Vereinbarung mit dem Kunden schriftlich, zum Herunterladen, zum Ausdruck bzw. zur Speicherung) in den Online-Postkorb im Online-Banking und/oder per elek- tronischer Nachrichtenübermittlung (E-Mail) und/oder per Einstellung der Mit- teilungen im Online-Postkorb im Online-Banking und/oder – sofern gesetzlich zulässig – unter xxx.xxxxx.xxx und/oder auf einer dem Kunden mitgeteil- ten mitgeteilten anderen Website in deutscher Sprache erfolgen. Urkunden und sonstige Nachweise Nach- weise sind der ebase in deutscher Sprache vorzulegen; fremdsprachige Dokumente sind auf Verlangen der ebase in deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Sofern die Nutzung elektronischer Medien zur Informationserteilung mit dem Kunden vereinbart ist, hat ebase hat das Recht, sämtliche Informationen, die ebase als Wertpapier- dienstleistungsunternehmen gemäß Wertpapierdienstleistungsunternehmen gem. den Vorschriften des Wertpapierhandels- gesetzes Wert- papierhandelsgesetzes sowie der Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisati- onsverordnung Organisationsverordnung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen bzw. übermitteln muss, dem Kunden ausschließlich auf einem elektronischen Kom- munikationswegelektro- nischen Kommunikationsweg, z. B. durch Einstellung in den per E-Mail, Online-Postkorb zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und/oder zur Speicherung, per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier gemäß dem Punkt „Vereinbarung zur Nutzung weiterer elektronischer Medien zur Informati- onserteilung und dem Punkt „Vereinbarung zur Nutzung des Online-Postkorbs“ der mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen für das Online-Banking zur Verfügung zu stellen. Sofern der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung eine E-Mail-Adresse angibt, ist davon auszugehen, dass eine Bereitstellung von Informationen in einer anderen an- deren Form als der Papierform für den Kunden ange- messen angemessen ist. Soweit der Kunde die Mitteilungen/Dokumente/Informationen nicht bereits nachweislich vorher abgerufen hat, gelten die Mitteilungen/Dokumente/ Informationen am Tag nach der Bereitstellung im Online-Postkorb als zugegan- gen. Des Weiteren hat die ebase das Recht, sofern dies mit dem Kunden vereinbart ist, allgemeine Informationen, die nicht persönlich an den Kunden gerichtet sind, unter xxx.xxxxx.xxx www. xxxxx.xxx zur Verfügung zu stellen. Dies können u. a. Vertragsbedingungen (wie z. B. Allgemeine Ge- schäftsbedingungen Geschäftsbedingungen der ebase, Bedingungen, SonderbedingungenSonder- bedingungen, Preis- und Leistungsverzeichnisse) sowie Änderungen derselbendersel- ben, Informationen über die ebase, ihre Dienstleistungen, Informationen über den Schutz von Kundengel- dernKundengeldern, Informationen über Finanzinstrumente in Form von Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekte, Halb-/Jahresberichte) sowie Informationen Informa- tionen über die Kosten und Nebenkosten (nachfolgend insgesamt „allgemeine Informationen“ genannt) sein. Die Adresse der Website und die Stelle, an der die neuesten neusten allgemeinen Informationen auf dieser Website zu finden sind, werden wer- den dem Kunden auf dem elektronischen Kommunikationsweg, z. B. durch Einstellung zum Abruf in den Online-Postkorb, Kommunikationsweg mitgeteilt. Mit der Mitteilung, an welcher Stelle die allgemeinen Informationen zu finden sind, gelten die allgemeinen Informationen als zuge- gangenzugegangen.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kommunikationswege und -sprache. Maßgebliche Maß gebliche Sprache für fü r das jeweilige Vertragsverhältnis Vertragsverhä ltnis und die Kommu- nikation Kommun- ika tion mit dem Kunden ist deutsch. Alle für fü r den Kunden bestimmten Do- kumente Dokumen- te und Informationen (wie z. B. standardisierte Kosteninformation) von der ebase werden in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation bzw. die Mitteilungen Mitteilun- gen von der ebase können kö nnen je nach Vereinbarung mit dem Kunden schriftlich, per elektronischer Nachrichtenü bermittlung (E-Mail) und/oder per Einstellung der Mitteilungen zum Abruf (d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck bzw. zur Speicherung) in den im Online-Postkorb im Online-Banking und/oder per elek- tronischer Nachrichtenübermittlung (E-Mail) und/oder – sofern gesetzlich zulässig geset-z lich zulä ssig– unter xxx.xxxxx.xxx und/oder auf einer dem Kunden mitgeteil- ten mitge- teilten anderen Website in deutscher Sprache erfolgen. Urkunden und sonstige Nachweise sind der ebase in deutscher Sprache vorzulegen; fremdsprachige Dokumente Do- kumente sind auf Verlangen der ebase in deutscher Übersetzung Ü bersetzung vorzulegen. Die Sofern die Nutzung elektronischer Medien zur Informationserteilung mit dem Kunden vereinbart ist, hat ebase hat das Recht, sämtliche sä mtliche Informationen, die ebase als Wertpapier- dienstleistungsunternehmen gemäß Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemä ß den Vorschriften des Wertpapierhandels- gesetzes We- rt papierhandelsgesetzes sowie der Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisati- onsverordnung Organisationsverordnung auf einem dauerhaften Datenträger Datenträ ger zur Verfügung Verfü gung stellen bzw. übermitteln ü bermitteln muss, dem Kunden ausschließlich ausschließ lich auf einem elektronischen Kom- munikationswegel-ek tronischen Kommunikationsweg, z. B. durch Einstellung in den per E-Mail, Online-Postkorb zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und/oder zur Speicherung, per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger Datenträ ger als Papier gemäß dem Punkt „Vereinbarung zur Nutzung weiterer elektronischer Medien zur Informati- onserteilung und dem Punkt „Vereinbarung zur Nutzung des Online-Postkorbs“ der mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen für das Online-Banking zur Verfügung Verfü gung zu stellen. Sofern der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung Geschä ftsbeziehung eine E-Mail-Adresse angibt, ist davon auszugehen, dass eine Bereitstellung von Informationen in einer anderen Form als der Papierform für fü r den Kunden ange- messen angemessen ist. Soweit der Kunde die Mitteilungen/Dokumente/Informationen nicht bereits nachweislich vorher abgerufen hat, gelten die Mitteilungen/Dokumente/ Informationen am Tag nach der Bereitstellung im Online-Postkorb als zugegan- gen. Des Weiteren hat die ebase das Recht, allgemeine sofern dies mit dem Kunden vereinbart ist, allge- meine Informationen, die nicht persönlich persö nlich an den Kunden gerichtet sind, unter xxx.xxxxx.xxx zur Verfügung Verfü gung zu stellen. Dies können u. a. Vertragsbedingungen kö nnen ua.. Vertragsbedin- gungen (wie z. B. Allgemeine Ge- schäftsbedingungen Geschä ftsbedingungen der ebase, Bedingungen, Sonderbedingungen, Preis- und Leistungsverzeichnisse) sowie Änderungen Ä nderungen derselben, Informationen über die ü ber ebase, ihre Dienstleistungen, Informationen über ü ber den Schutz von Kundengel- dernKundengeldern, Informationen über ü ber Finanzinstrumente in Form von Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekte, Halb-/Jahresberichte) sowie Informationen über Infor- mationen ü ber die Kosten und Nebenkosten (nachfolgend insgesamt „allgemeine „ allgem-ei ne Informationen“ genannt) sein. Die Adresse der Website und die Stelle, an der die neuesten allgemeinen Informationen auf dieser Website zu finden sind, werden dem Kunden auf dem elektronischen Kommunikationsweg, z. B. durch Einstellung zum Abruf in den Online-Postkorb, Kommunikationsweg mitgeteilt. Mit der Mitteilung, an welcher Stelle die allgemeinen Informationen zu finden sind, gelten die allgemeinen Informationen als zuge- gangenzugegangen.

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Samples: Depotvertrag

Kommunikationswege und -sprache. F 1437.17 – 01/2019 Maßgebliche Sprache für das jeweilige Vertragsverhältnis und die Kommu- nikation Kommunika- tion mit dem Kunden ist deutsch. Alle für den Kunden bestimmten Do- kumente Dokumen- te und Informationen (wie z. B. standardisierte Kosteninformation) von der ebase werden in deutscher Sprache verfasst. Die Kommunikation bzw. die Mitteilungen Mitteilun- gen von der ebase können je nach Vereinbarung mit dem Kunden schriftlich, per elektronischer Nachrichtenübermittlung (E-Mail) und/oder per Einstellung der Mitteilungen zum Abruf (d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck bzw. zur Speicherung) in den im Online-Postkorb im Online-Banking und/oder per elek- tronischer Nachrichtenübermittlung (E-Mail) und/oder – sofern gesetzlich gesetz- lich zulässig – unter xxx.xxxxx.xxx und/oder auf einer dem Kunden mitgeteil- ten mitge- teilten anderen Website in deutscher Sprache erfolgen. Urkunden und sonstige Nachweise sind der ebase in deutscher Sprache vorzulegen; fremdsprachige Dokumente Do- kumente sind auf Verlangen der ebase in deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Sofern die Nutzung elektronischer Medien zur Informationserteilung mit dem Kunden vereinbart ist, hat ebase hat das Recht, sämtliche Informationen, die ebase als Wertpapier- dienstleistungsunternehmen Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß den Vorschriften des Wertpapierhandels- gesetzes Wert- papierhandelsgesetzes sowie der Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisati- onsverordnung Organisationsverordnung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen bzw. übermitteln muss, dem Kunden ausschließlich auf einem elektronischen Kom- munikationswegelek- tronischen Kommunikationsweg, z. B. durch Einstellung in den per E-Mail, Online-Postkorb zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und/oder zur Speicherung, per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier gemäß dem Punkt „Vereinbarung zur Nutzung weiterer elektronischer Medien zur Informati- onserteilung und dem Punkt „Vereinbarung zur Nutzung des Online-Postkorbs“ der mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen für das Online-Banking zur Verfügung zu stellen. Sofern der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung eine E-Mail-Adresse angibt, ist davon auszugehen, dass eine Bereitstellung von Informationen in einer anderen Form als der Papierform für den Kunden ange- messen angemessen ist. Soweit der Kunde die Mitteilungen/Dokumente/Informationen nicht bereits nachweislich vorher abgerufen hat, gelten die Mitteilungen/Dokumente/ Informationen am Tag nach der Bereitstellung im Online-Postkorb als zugegan- gen. Des Weiteren hat die ebase das Recht, allgemeine sofern dies mit dem Kunden vereinbart ist, allge- meine Informationen, die nicht persönlich an den Kunden gerichtet sind, unter xxx.xxxxx.xxx zur Verfügung zu stellen. Dies können u. a. Vertragsbedingungen Vertragsbedin- gungen (wie z. B. Allgemeine Ge- schäftsbedingungen Geschäftsbedingungen der ebase, Bedingungen, Sonderbedingungen, Preis- und Leistungsverzeichnisse) sowie Änderungen derselben, Informationen über die ebase, ihre Dienstleistungen, Informationen über den Schutz von Kundengel- dernKundengeldern, Informationen über Finanzinstrumente in Form von Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekte, Halb-/Jahresberichte) sowie Informationen Infor- mationen über die Kosten und Nebenkosten (nachfolgend insgesamt „allgemeine allgemei- ne Informationen“ genannt) sein. Die Adresse der Website und die Stelle, an der die neuesten allgemeinen Informationen auf dieser Website zu finden sind, werden dem Kunden auf dem elektronischen Kommunikationsweg, z. B. durch Einstellung zum Abruf in den Online-Postkorb, Kommunikationsweg mitgeteilt. Mit der Mitteilung, an welcher Stelle die allgemeinen Informationen zu finden sind, gelten die allgemeinen Informationen als zuge- gangenzugegangen.

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Samples: General Terms and Conditions