Komponenten Musterklauseln

Komponenten. OVHcloud stellt dem Kunden im Rahmen des Dienstes verschiedene Komponenten zur Verfügung, die Open Source oder auch proprietär sein können. Alle dem Kunden im Rahmen des Dienstes von OVHcloud zur Verfügung gestellten Komponenten sind das alleinige Eigentum von OVHcloud oder von Dritten, die OVHcloud deren Nutzung gewährt haben. OVHcloud tritt das Nutzungsrecht dieser zur Verfügung gestellten Komponenten an den Kunden ausschließlich für die Nutzung im Sinne seiner Geschäftstätigkeit ab. Wie auf der OVHcloud-Website beschrieben, sind manche Komponenten nur für bestimmte Modelle der Managed Private Registry verfügbar. Der Kunde verfügt insbesondere über eine Komponente, mit der er Sicherheitslücken (mithilfe der Liste an Sicherheitslücken) erkennen kann. XXXxxxxx vergibt für die Nutzung dieser Komponente keine Garantien und übernimmt keine Verantwortung, sollte diese Komponente eine Sicherheitslücke nicht erkennen. XXXxxxxx beschränkt sich darauf, den Kunden im Falle von erkannten Sicherheitslücken zu benachrichtigen. Die durchzuführenden Korrekturmaßnahmen liegen in der Verantwortung des Kunden. Wie in der OVHcloud- Dokumentation beschrieben, ist die Komponente mit einer Auswahl an lizenzpflichtigen Listen vorkonfiguriert. Die von OVHcloud im Rahmen des Dienstes zur Verfügung gestellten Komponenten sind gemäß den geltenden Vertragsbedingungen zu verwenden, einschließlich gegebenenfalls den Produktbedingungen Dritter.
Komponenten. Die Helpdesk Leistungen von SISA beinhalten Support für: • SISA Applikationssoftware inkl. Softwareupdates • Hardware und Kommunikationsinfrastruktur • Unterstützung und Updates bei der SISA Rechenzentr- umsinfrastruktur
Komponenten. (1) Sind alle Bestandteile der Software inkl. Dokumentation.
Komponenten. Gravimetrie 70,10 € 2.1.126 Teilmengenbestimmung, ab 4 Komponenten ab 4 Komponenten Gravimetrie 102,40 €
Komponenten. 33 Leistungsinhalt, -zeitpunkt, -änderung § 34 Kommunikation § 35 Nutzungsrechte, Verletzung Rechte Dritter § 36 Dokumentation § 37 Verbot der Übertragung, Übertragung oder Aufgabe einer Klinik oder Einrichtung § 38 Vertragslaufzeit, Kündigung und Preisänderung bei Dauerschuldverhältnissen § 39 Liefergegenstand, begrenzte Nutzbarkeit § 40 Lieferung, Terminvereinbarung, Gefahrübergang, Annahmeverzug § 41 Notwendige Ausstattung, Betrieb § 42 DVO-Installation § 43 Selbstinstallation und Selbstinbetriebnahme § 44 Rechnungsstellung und Sicherungsübereignung § 45 Betrieb § 46 Mängel an TI-Komponenten, Austausch von TI-Komponenten § 47 Außerbetriebnahme und Rückgabepflicht des Konnektors § 48 Liefergegenstand, Kaufpreisberechnung § 49 Einsatz der Software zur Installation und Inbetriebnahme § 50 Gewährleistung und Haftung
Komponenten. ¹ API: Eine API (Application Programming Interface) ist eine Software Komponente, die von Programmierern benutzt wird. Sie stellt Produkt-spezifische Funktionen für die programmatische Verarbeitung zur Verfügung. ² Shell Tool: Ein Shell Tool ist eine Software Komponente, die über die Befehlszeile aufgerufen wird. Sie stellt Produkt- spezifische Funktionen für die programmatische Verarbeitung zur Verfügung und wird durch Experten benutzt, um Verarbeitungsprozesse auszuführen oder mittels Shell-Scripts zu automatisie-ren.
Komponenten. B. Anzeigegerät: Ein handelsübliches Elektronikprodukt, dessen Anzeigeschirm und zugehörige Elektronik in einem ein- zigen Gehäuse oder innerhalb des Computergehäuses (z.B. Notebook-Computer oder integrierte Computer) unterge- bracht sind und das die von einem Computer ausgegebenen Informationen über eine oder mehrere Eingabeschnittstellen wie VGA, DVI und/oder IEEE 1394 darstellen kann. Beispiele von Anzeigetechnologien sind die Kathodenstrahlröhre (CRT) und die Flüssigkristallanzeige (LCD).
Komponenten. Alle mechanischen und elektrischen Komponenten, die im Rahmen dieser Versicherung versichert sind und zur ursprünglichen Spezifikation des Xxxxxx gehören, mit Ausnahme der unten aufgeführten Kompo- nenten: - Serviceartikel: Normalerweise austauschbare Komponenten oder Verbrauchsmaterialien mit be- grenzter Lebensdauer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Sicherungen, Batterien, Disketten, Schallplatten, Bänder, Stifte, Patronen und Software, Staubsaugerbeutel, Riemen, Bürsten und Werk- zeuge, Glühbirnen und Leuchtstoffröhren, Fernbedienungen, Tintenpatronen für Heimcomputerdru- cker, Spielsteuerungen, Mäuse - Kosmetische Artikel: einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Lampenabdeckungen, Knöpfe, Tas- ten, Lackierungen, Kunststoff- oder Metallgehäuse, Zierleisten, Abzeichen oder andere Insignien Unvorhergesehene Umstände, die es dem Versicherer oder Ihnen unmöglich machen, vertragliche Pflich- ten zu erfüllen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.