Komponenten Musterklauseln

Komponenten. OVHcloud stellt dem Kunden im Rahmen des Dienstes verschiedene Komponenten zur Verfügung, die Open Source oder auch proprietär sein können. Alle dem Kunden im Rahmen des Dienstes von OVHcloud zur Verfügung gestellten Komponenten sind das alleinige Eigentum von OVHcloud oder von Dritten, die OVHcloud deren Nutzung gewährt haben. OVHcloud tritt das Nutzungsrecht dieser zur Verfügung gestellten Komponenten an den Kunden ausschließlich für die Nutzung im Sinne seiner Geschäftstätigkeit ab. Wie auf der OVHcloud-Website beschrieben, sind manche Komponenten nur für bestimmte Modelle der Managed Private Registry verfügbar. Der Kunde verfügt insbesondere über eine Komponente, mit der er Sicherheitslücken (mithilfe der Liste an Sicherheitslücken) erkennen kann. XXXxxxxx vergibt für die Nutzung dieser Komponente keine Garantien und übernimmt keine Verantwortung, sollte diese Komponente eine Sicherheitslücke nicht erkennen. XXXxxxxx beschränkt sich darauf, den Kunden im Falle von erkannten Sicherheitslücken zu benachrichtigen. Die durchzuführenden Korrekturmaßnahmen liegen in der Verantwortung des Kunden. Wie in der OVHcloud- Dokumentation beschrieben, ist die Komponente mit einer Auswahl an lizenzpflichtigen Listen vorkonfiguriert. Die von OVHcloud im Rahmen des Dienstes zur Verfügung gestellten Komponenten sind gemäß den geltenden Vertragsbedingungen zu verwenden, einschließlich gegebenenfalls den Produktbedingungen Dritter.
Komponenten. Die Helpdesk Leistungen von SISA beinhalten Support für: • SISA Applikationssoftware inkl. Softwareupdates • Hardware und Kommunikationsinfrastruktur • Unterstützung und Updates bei der SISA Rechenzentr- umsinfrastruktur
Komponenten. (1) Sind alle Bestandteile der Software inkl. Dokumentation.
Komponenten. Gravimetrie 70,10 € 2.1.126 Teilmengenbestimmung, ab 4 Komponenten ab 4 Komponenten Gravimetrie 102,40 €
Komponenten. Alle mechanischen und elektrischen Komponenten, die im Rahmen dieser Versicherung versichert sind und zur ursprünglichen Spezifikation des Xxxxxx gehören, mit Ausnahme der unten aufgeführten Kompo- nenten: - Serviceartikel: Normalerweise austauschbare Komponenten oder Verbrauchsmaterialien mit be- grenzter Lebensdauer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Sicherungen, Batterien, Disketten, Schallplatten, Bänder, Stifte, Patronen und Software, Staubsaugerbeutel, Riemen, Bürsten und Werk- zeuge, Glühbirnen und Leuchtstoffröhren, Fernbedienungen, Tintenpatronen für Heimcomputerdru- cker, Spielsteuerungen, Mäuse - Kosmetische Artikel: einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Lampenabdeckungen, Knöpfe, Tas- ten, Lackierungen, Kunststoff- oder Metallgehäuse, Zierleisten, Abzeichen oder andere Insignien Unvorhergesehene Umstände, die es dem Versicherer oder Ihnen unmöglich machen, vertragliche Pflich- ten zu erfüllen.
Komponenten. Anzeigegerät: Ein handelsübliches Elektronikprodukt, dessen Anzeigeschirm und zugehörige Elektronik in einem ein- zigen Gehäuse oder innerhalb des Computergehäuses (z.B. Notebook-Computer oder integrierte Computer) unterge- bracht sind und das die von einem Computer ausgegebenen Informationen über eine oder mehrere Eingabeschnittstellen wie VGA, DVI und/oder IEEE 1394 darstellen kann. Beispiele von Anzeigetechnologien sind die Kathodenstrahlröhre (CRT) und die Flüssigkristallanzeige (LCD).
Komponenten. 33 Leistungsinhalt, -zeitpunkt, -änderung 1. Inhalt und Umfang der von CGM zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den beschafften Produkten und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für diese Produkte veröffentlichten gültigen Leistungsbeschreibung sowie den AGB und anwendbarer BesGB. 2. Die Erbringung der Leistungen durch CGM setzt in der Praxis, Einrichtung oder Klinik des Kunden bestimmte räumliche Gegebenheiten und den Einsatz weiterer geeigneter Geräte und Software voraus; Einzelheiten dazu sind in den Produktbeschreibungen geregelt. 3. CGM teilt dem Kunden den voraussichtlichen Zeitpunkt der Leistungserbringung mit. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Leistungszeitpunkt. 4. Kann der Kunde bis zu dem angekündigten Liefer- und Leistungszeitpunkt die notwendigen Voraussetzungen nicht herstellen oder herstellen lassen, ohne dass dies CGM zu vertreten hat, und scheitert deshalb die TI-Anbindung, kommt der Kunde in Annahmeverzug mit der Folge, dass CGM berechtigt ist, die vereinbarten Produktlieferungen und Dienstleistungen oder Pauschalen abzurechnen, selbst wenn der Kunde die TI-Komponenten und Dienstleistungen nicht nutzen kann.
Komponenten. ¹ API: Eine API (Application Programming Interface) ist eine Software Komponente, die von Programmierern benutzt wird. Sie stellt Produkt-spezifische Funktionen für die programmatische Verarbeitung zur Verfügung. ² Shell Tool: Ein Shell Tool ist eine Software Komponente, die über die Befehlszeile aufgerufen wird. Sie stellt Produkt- spezifische Funktionen für die programmatische Verarbeitung zur Verfügung und wird durch Experten benutzt, um Verarbeitungsprozesse auszuführen oder mittels Shell-Scripts zu automatisie-ren.

Related to Komponenten

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Zusammenarbeit Die Kommune und die Stadt arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Aufgabenwahrnehmung zu­ sammenhängen. Auftretende Probleme sollen unverzüglich und einvernehmlich einer Lösung zugeführt werden. Die Kommune wird die Stadt bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbeson­ dere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollstän­ dig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Datenverarbeitung Die personenbezogenen Daten, die wir über Sie und andere Personen verarbeiten, sind abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen. Auch die Art der Kommunikation zwischen uns und die von uns bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen haben Einfluss darauf, wie und ob wir personenbezogene Daten verarbeiten. Es werden verschiedene Arten personenbezogener Daten gespeichert, je nachdem, ob Sie Versicherungsnehmer oder Anspruchsteller sind, Sie bezüglich unserer Dienstleistungen angefragt haben oder Sie aus einer Versicherungsdeckung gemäß einer Versicherungspolice begünstigt sind, die von einem anderen Versicherungsnehmer abgeschlossen wurde (zum Beispiel, wenn Sie versicherte Person einer „D&O Versicherung“ sind). Ebenso speichern wir andere personenbezogene Daten in verschiedener Weise, wenn Sie zum Beispiel ein Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Da wir Versicherungsprodukte, Schadensregulierung, Unterstützung und damit verbundene Dienstleistungen anbieten, umfassen die personenbezogenen Daten, die wir speichern und verarbeiten, abhängig vom Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, unter anderem folgende Arten personenbezogener Daten:

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Angebot Gründe für das Angebot und Zweckbestimmung der Erlöse, sofern diese nicht in der Gewinnerzielung und/oder der Absicherung bestimmter Risiken liegt. Entfällt; die Gründe für das Angebot sind Gewinnerzielung und/oder Absicherung bestimmter Risiken und die Nettoerlöse aus der Begebung von Optionsscheinen, die in diesem Basisprospekt dargestellt werden, werden vom Emittenten für seine allgemeinen Unternehmenszwecke verwendet.