Open Source. 28.1 Eine Verwendung von Open Source Software im Rahmen der Vertragsleistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
28.2 Verwendet der Auftragnehmer Open Source Software ohne vorhe- rige schriftliche Zustimmung durch die ESG, hat der Auftragneh- mer auf Wunsch der ESG alles Zumutbare zu tun, um die Open Source Software durch eine gleichwertige proprietäre Software zu ersetzen.
28.3 Der Auftragnehmer stellt ESG der Höhe nach unbegrenzt von allen Ansprüchen Dritter und damit verbundene Kosten wegen der Verwendung von Open Source Software ohne vorherige schriftli- che Zustimmung durch die ESG frei.
Open Source. Soweit die Leistungen von Connetation auf Open Source Lizenzen aufbauen, welche zwingend voraussetzen, dass darauf aufbauende Werke ebenfalls Open Source sind, ist Connetation berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke ohne Rückfrage als Open Source zu veröffentlichen. Druck. Soweit die Leistungen von Connetation die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von Connetation entsprechen. Der Auftraggeber hat technisch bedingte und branchenübliche Abweichungen bei der Farbe und dem Material zu akzeptieren, soweit keine exakten Vorgaben vereinbart wurden. Im Fall der Vereinbarung exakter Vorgaben sind die für die Erreichung dieser Vorgaben notwendigen Mehrkosten vom Auftraggeber zu ersetzen. Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierigeren Arbeiten bis zu 10 % gestattet und werden anteilig unter Zugrundelegung des Fortdruckes verrechnet. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung“) maßgebend. Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur nach Vereinbarung vorgelegt. Connetation ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung Korrekturabzüge vorzulegen. Sind Korrekturabzüge vom Aufraggeber freigegeben, gelten darin enthaltene Fehler als akzeptiert und verzichtet der Auftraggeber darauf, daraus Ansprüche des Auftraggebers gegen Connetation abgeleitet werden.
Open Source. Soweit die Leistungen von Alpha 148 auf Open Source Lizenzen aufbauen, welche zwingend voraussetzen, dass darauf aufbauende Werke ebenfalls Open Source sind, ist Alpha 148 berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke ohne Rückfrage als Open Source zu veröffentlichen.
Open Source. Für Open-Source-Programme gelten abweichende Regelungen. Hier fin- den die jeweils zugehörigen Lizenzbestimmungen Anwendung.
Open Source. Soweit die Leistungen von ITAURUS auf Open Source Lizenzen aufbauen, welche zwingend voraussetzen, dass darauf aufbauende Werke ebenfalls Open Source sind, ist ITAURUS berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke ohne Rückfrage als Open Source zu veröffentlichen.
Open Source. Soweit die Leistungen von Data-Way auf Open Source Lizenzen aufbauen, welche zwingend voraussetzen, dass darauf aufbauende Werke ebenfalls Open Source sind, ist Data-Way berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke ohne Rückfrage als Open Source zu veröffentlichen.
Open Source. 28.1 Eine Verwendung von Open Source Software im Rahmen der Ver- tragsleistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
28.2 Verwendet der Auftragnehmer Open Source Software ohne vorheri- ge schriftliche Zustimmung durch die Cognizant Mobility, hat der Auftrag- nehmer auf Wunsch der Cognizant Mobility alles Zumutbare zu tun, um die Open Source Software durch eine gleichwertige proprietäre Software zu ersetzen.
28.3 Der Auftragnehmer stellt Cognizant Mobility der Höhe nach unbe- grenzt von allen Ansprüchen Dritter und damit verbundene Kosten wegen der Verwendung von Open Source Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die Cognizant Mobility frei.
Open Source. Im Rahmen der Vertragsleistungen ist die Verwendung von Open Source Software, die unter einer Copyleft-Lizenz steht, also einer Lizenz, die vorsieht, dass abgeleitete oder verlinkte Werke unter derselben oder einer ähnlichen Lizenz veröffentlicht werden müssen, ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Eine solche Zustimmung ist davon abhängig, dass, der Auftragnehmer Uns unverzüglich (i) schriftlich mitteilt, welche Open Source Software verwendet werden soll, (ii) schriftlich mitteilt, welche Lizenzbedingungen für die jeweilige Open Source Software anwendbar sind und uns diese in Kopie zu übergibt, (iii) sicherstellt, dass durch die verwendete Open Source Software kein sogenannter Copyleft-Effekt ausgelöst wird, aufgrund dessen sich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Open Source Software auf andere Software als die jeweilige Open Source Software erstrecken, und (iv) sicherstellt, dass der Einsatz der Open Source Software die vertrags- bzw. bestimmungsgemäße Nutzung der Vertragsleistungen von Uns nicht beschränkt. Die bereits bei Vertragsschluss genehmigte Open Source Software ist in der Anlage „Open Source“ aufgeführt. Möchte der AN solche Open Source Software im Rahmen der Vertragsleistungen nutzen, ist abweichend von Ziffer 18, Satz 2 eine Mitteilung und Übergabe der Lizenzbedingungen nicht erforderlich. Der AN ist verpflichtet Uns gemäß Ziffer 16.2 und Ziffer 16.3 von allen Ansprüchen Dritter und damit verbundenen Kosten freizustellen.
Open Source. In Bezug auf eine Open-Source-Lizenz findet ausschließlich die betreffende Open-Source-Lizenz Anwendung.
Open Source. 27.1 Eine Verwendung von Open Source Software im Rahmen der Vertragsleistungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet.
27.2 Verwendet der Auftragnehmer Open Source Software ohne vorhe- rige schriftliche Zustimmung durch die CYOSS, hat der Auftrag- nehmer auf Wunsch der CYOSS alles Zumutbare zu tun, um die Open Source Software durch eine gleichwertige proprietäre Soft- ware zu ersetzen.
27.3 Der Auftragnehmer stellt CYOSS der Höhe nach unbegrenzt von allen Ansprüchen Dritter und damit verbundene Kosten wegen der Verwendung von Open Source Software ohne vorherige schriftli- che Zustimmung durch die CYOSS frei.