Konditionen/Preise Musterklauseln

Konditionen/Preise. Die Bestellung zusätzlicher Bankbelege in Papierform oder elektronischer Form ist kostenpflichtig. Die Preise für diese von der Bank zu erbringenden Leistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Änderungen bzw. An­ passungen dieser Preise werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt, so z. B. auf der Website der Bank. Ohne schriftlichen Widerspruch gelten Änderungen auf jeden Fall mit der nächsten Nutzung der E­Banking­Dienstleistungen als genehmigt.
Konditionen/Preise. 2.1 Die Preise sind in EURO ohne gesetzliche Umsatzsteuer und ausschließlich aller Steuern, Gebühren, Abgaben und Zölle, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhoben werden. Kosten für vom Kunden gewünschte Individualisierungen und/oder Zusatzoptionen werden gesondert in Rechnung gestellt. 2.2 Die Preise entsprechen der Kostenlage bei Auftragsbestätigung. Erfolgt die Bereitstellung bzw. Leistungserbringung später als zwei Monate nach Vertragsabschluss, behält sich netcos eine eventuelle Preisangleichung vor. 2.3 Eine aktuelle Preisliste wird auf Anfrage übermittelt.
Konditionen/Preise. Die Preise für die von der Bank zu erbringenden Leistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Änderungen bzw. Anpassungen dieser Preise werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Zusätzliche Dienstleistungen, die der Benutzer selbst von SIX Paynet AG bezieht, werden direkt von dieser in Rechnung gestellt.
Konditionen/Preise. (1) Die angegebenen Preise verstehen sich bis zum Vertragsschluss freibleibend und unverbindlich und unterliegen Beschränkungen gemäß den jeweiligen Angebotsbeschreibungen. (2) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise und beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%. (3) Der Vertrag wird gemäß des aktuellen Angebotes abgerechnet, Preiserhöhungen während der Vertrags- XXXXXXXXXXXXXX Xxxxxxxxxxxx XxxX Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0 GESCHÄFTSFÜHRER: Xxxxxx Xxxx HANDELSREGISTER: HRB 733080 GERICHTSSTAND: Ulm FON: +49 (0)7542 - 987 986 5 MAIL: xxxx@xxxxxxxxxxxxxx.xxx WEB: xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxx
Konditionen/Preise. 5.1 Der in der Bestellung von Libri auf der Basis der Konditi- onsvereinbarung in Verbindung mit den Angaben in den vom Lieferanten übermittelten Metadaten (für deren Richtigkeit, insbesondere Übereinstimmung mit dem BuchPrG, der Liefe- rant einsteht) angegebene Preis ist bindend. Soweit Waren nicht der Buchpreisbindung unterliegen, sind die vereinbar- ten Einkaufspreise von Libri Festpreise; sie verstehen sich als Netto-Einkaufspreise nach Abzug aller vereinbarten Rabatte. 5.2 Tritt Libri mit dem Lieferanten auf dessen Wunsch in Neuverhandlungen über die in der Konditionsvereinbarung ausgewiesenen Preise bzw. Rabatte auf den gebundenen Ladenpreis mit dem Ziel einer Erhöhung der von Libri zu zahlenden Preise bzw. der Reduzierung der vom Lieferanten gewährten Rabatte ein, und kommt es darüber nicht zu einer Einigung, behält sich Libri das Recht vor, alle Lagerbestände zu remittieren. Im Falle der Remission hat der Lieferant Libri den Kaufpreis für die betroffenen Waren ohne Abzug von Bearbeitungsgebühren zu erstatten bzw. gutzuschreiben und die Transportkosten zu tragen. 5.3 Die durch eventuelle Preisänderungen (insbesondere im Falle der Herabsetzung des gebundenen Ladenpreises) bei Libri anfallenden Lagerwertverluste werden zum Stichtag der Preisänderung an Libri voll erstattet, sofern Libri nicht von seinem Remissionsrecht Gebrauch macht (siehe Ziff. 4.1); Xxxxxxxx gilt, wenn Libri seinen Kunden aus diesem Grund einen Lagerwertausgleich zahlt.
Konditionen/Preise. (1) Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive Umsatzsteuer. Zusätzliche, das heißt nicht in der Bestellübersicht bzw. dem Bestellformular ausgewiesene Kosten fallen durch die Bestellung nicht an. (2) Fordert der Kunde nach seiner Bestellung zusätzliche Leistungen bei XXXXXXXX individuell an, werden ihm diese gemäß der jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet.

Related to Konditionen/Preise

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.