Konformität. a. Der VACO-Lieferant führt die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen an eine ordentliche Arbeit aus. Der Abnehmer oder Auftraggeber ist angehalten, unmittelbar nach erfolgter Lieferung zu prüfen, ob der VACO-Lieferant der Vereinbarung hinreichend nachgekommen ist und ihn innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens, jedoch spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach erfolgter Lieferung, schriftlich darüber zu informieren, dass von einer hinreichenden Erfüllung keine Rede sein kann (Ausschlussfrist). Falls eine Mitteilung innerhalb dieser Frist aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist, gilt die Frist von höchstens zehn Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden können. Eine Beanstandung verleiht dem Abnehmer oder Auftraggeber nicht das Recht, die Zahlung auszusetzen. Beim Auswuchten von Reifen bzw. Radkombinationen und/oder dem Ausrichten eines Fahrzeugs steht unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten fest, ob dieser Auftrag korrekt ausgeführt worden ist; diese Aufträge gelten als korrekt ausgeführt, wenn dem VACO-Lieferanten die Beanstandung nicht spätestens innerhalb von drei Tagen nach erfolgter Übergabe des Fahrzeugs an den Abnehmer übermittelt worden ist (Ausschlussfrist). b. Bei fristgerecht eingereichten Beanstandungen, wie in Artikel 8 unter a bezeichnet, räumt der Abnehmer oder Auftraggeber dem VACO-Lieferanten die Gelegenheit ein, den Grund für die Beanstandung zu ermitteln. Bei einer berechtigten Beanstandung räumt der Abnehmer oder Auftraggeber dem VACO-Lieferanten eine angemessene Frist zur Reparatur oder zum Austausch der gelieferten Ware bzw. der ausgeführten Arbeiten ein. c. Die Vereinbarung gilt zwischen den Parteien auch dann als hinreichend erfüllt, wenn es der Abnehmer oder Auftraggeber nicht geschafft hat, die Untersuchung oder Mitteilung, die in Artikel 8 unter a bezeichnet wird, fristgerecht auszuführen. Falls der Abnehmer den korrekten Empfang der Waren bei der Anlieferung durch seine Unterschrift bestätigt hat, verfällt sein Recht auf Beanstandung in Bezug auf die Menge und sichtbare Schäden an den in Empfang genommenen Waren. Aus offensichtlichen Satz-, Druck- oder Schreibfehlern in Katalogen oder Preislisten können keine Rechte abgeleitet werden. d. Der VACO-Lieferant garantiert sowohl die Tüchtigkeit der von ihm gelieferten Waren in Verhältnis zum aufgerufenen Preis als auch die Qualität der Dienstleistung, außer wenn: • der Abnehmer oder Auftraggeber die Anweisungen oder Vorschriften des VACO- Lieferanten oder dessen Zulieferers nicht befolgt hat; • von einer abweichenden als der normalen Nutzung die Rede ist; • die Mängel infolge des normalen Verschleißes oder der normalen Nutzung aufgetreten sind; • die Montage, Reparatur oder Änderung an der Ware im Auftrag des Abnehmers oder Auftraggebers durch Dritte erfolgt; • eine Verwaltungsvorschrift die Art oder Qualität der verwendeten Materialien regelt; • der Abnehmer oder Auftraggeber dem VACO-Lieferanten Materialien oder Waren zur Bearbeitung übermittelt; • Materialien, Waren und Arbeitsweisen auf ausdrückliche Anweisung des Abnehmers oder Auftraggebers verwendet bzw. angewandt werden. e. Sollte der VACO-Lieferant Waren ersetzen, so gehen die ersetzten Waren in sein Eigentum über. Falls der Abnehmer die Waren bereits in Betrieb genommen hat, ist der VACO-Lieferant berechtigt, dem Abnehmer eine Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Diese Gebühr bezieht sich auf den Zeitraum, in dem die Ware vom Abnehmer oder einem Dritten benutzt wurde und steht in dem gleichen Verhältnis zum Kaufpreis wie der Nutzungszeitraum im Verhältnis zur normalen Lebensdauer steht.
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Konformität. a. a) Der VACO-Lieferant führt die Vereinbarung wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und sowie gemäß den Anforderungen an eine ordentliche guter fachlicher Arbeit ausausführen. Der Abnehmer oder Auftraggeber ist angehaltenverpflichtet, unmittelbar unverzüglich nach erfolgter der Lieferung zu prüfen, ob der VACO-Lieferant der Vereinbarung hinreichend nachgekommen ist den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat und ihn dem VACO-Lieferanten innerhalb eines einer angemessenen Zeitrahmens, jedoch Frist und spätestens innerhalb von 10 zehn Werktagen nach erfolgter Lieferungab Lieferdatum eine schriftliche Mitteilung zu machen, schriftlich darüber zu informieren, dass von einer hinreichenden Erfüllung keine Rede sein kann wenn der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde (Ausschlussfrist). Falls Ist eine Mitteilung innerhalb dieser Frist aus nachvollziehbaren Gründen billigerweise nicht möglich istmöglich, so gilt die eine äußerste Frist von höchstens zehn Werktagen ab dem ZeitpunktMoment, an dem der Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden können. Eine Beanstandung verleiht dem Abnehmer oder Auftraggeber nicht das Recht, die Zahlung auszusetzen. Beim Auswuchten von Reifen bzw. Radkombinationen und/oder dem Ausrichten eines Fahrzeugs steht unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten fest, ob dieser Auftrag korrekt ausgeführt worden ist; diese Aufträge gelten als korrekt ausgeführt, wenn dem VACO-Lieferanten die Beanstandung nicht spätestens innerhalb von drei Tagen nach erfolgter Übergabe des Fahrzeugs an .
b) Reklamationen berechtigen den Abnehmer übermittelt worden ist (Ausschlussfrist)nicht zur Aussetzung der Zahlung.
b. Bei fristgerecht c) Im Falle von rechtzeitig eingereichten Beanstandungen, wie in Reklamationen im Sinne von Artikel 8 unter 7 Buchstabe a bezeichnet, räumt gibt der Abnehmer oder Auftraggeber dem VACO-Lieferanten die Gelegenheit einzu prüfen, den Grund für ob die Beanstandung zu ermittelnReklamation berechtigt ist. Bei einer berechtigten Beanstandung räumt Ist die Reklamation berechtigt, so gewährt der Abnehmer oder Auftraggeber dem VACO-VACO- Lieferanten eine angemessene Frist zur Reparatur oder zum Austausch der Ersatz des gelieferten Ware Produkts bzw. der ausgeführten Arbeiten einerbrachten Dienstleistung.
c. Die Vereinbarung gilt d) Der Vertrag zwischen den Parteien auch dann gilt als hinreichend ordnungsgemäß erfüllt, wenn es der Abnehmer oder Auftraggeber nicht geschafft es versäumt hat, die Untersuchung Prüfung oder Mitteilung, die in Mitteilung im Sinne von Artikel 8 unter a bezeichnet wird, fristgerecht auszuführen7a rechtzeitig vorzunehmen. Falls Hat der Abnehmer den korrekten Empfang der Waren bei der Anlieferung durch seine Lieferung den einwandfreien Empfang mit seiner Unterschrift bestätigt hatbestätigt, verfällt so erlischt damit sein Recht auf Beanstandung Reklamationsrecht in Bezug auf die Menge und auf sichtbare Schäden an den in Empfang genommenen Warender entgegengenommenen Produkte. Aus offensichtlichen Satz-Offenkundige Setz-, Druck- oder Schreibfehlern Schreibfehler in Katalogen oder Preislisten können Preisverzeichnissen begründen keine Rechte abgeleitet werdenRechtsansprüche.
d. e) Der VACO-Lieferant garantiert sowohl die Tüchtigkeit Qualität der von ihm gelieferten Waren in Produkte im Verhältnis zum aufgerufenen Preis zur Höhe des Preises, als auch die Qualität der Dienstleistung. Eine Ausnahme gilt, außer wenn: • - der Abnehmer vom VACO-Lieferanten oder Auftraggeber die dessen Zulieferer erteilte Anweisungen oder Vorschriften des VACO- Lieferanten oder dessen Zulieferers nicht befolgt beachtet hat; • - bei der Handhabung des Produkts von einer abweichenden als der normalen Nutzung die Rede istVerwendung abgewichen wurde; • die - Mängel infolge des normalen Verschleißes auf normale Abnutzung oder der normalen Nutzung aufgetreten normale Verwendung zurückzuführen sind; • die Montage, Reparatur oder Änderung an der Ware - das Produkt im Auftrag des Abnehmers von Dritten montiert, repariert oder Auftraggebers durch Dritte erfolgtgeändert wird; • eine Verwaltungsvorschrift - die Art oder die Qualität der verwendeten Materialien regeltvon einer behördlichen Vorschrift bestimmt wird; • - der Abnehmer oder Auftraggeber dem VACO-Lieferanten Materialien oder Waren Gegenstände zur Bearbeitung übermitteltzur Verfügung stellt; • - Materialien, Waren Gegenstände und Arbeitsweisen auf ausdrückliche Arbeitsverfahren entsprechend der ausdrücklichen Anweisung des Abnehmers oder Auftraggebers verwendet bzw. angewandt werdeneingesetzt wurden.
e. Sollte f) Ersetzt der VACO-Lieferant Waren ersetzenProdukte aufgrund von Artikel 7c oder 7e, so gehen die ersetzten Waren Produkte in sein Eigentum über. Falls Hat der Abnehmer die Waren Produkte bereits in Betrieb genommen hatGebrauch genommen, so ist der VACO-Lieferant berechtigt, dem Abnehmer eine Nutzungsgebühr Nutzungsentschädigung in Rechnung zu stellen. Diese Gebühr Entschädigung bezieht sich auf den Zeitraum, in dem die Ware das Produkt vom Abnehmer oder einem Dritten benutzt wurde wurde, und steht in dem gleichen Verhältnis zum Kaufpreis im selben Verhältnis wie der Nutzungszeitraum im Verhältnis zur normalen Lebensdauer stehtLebensdauer.
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Konformität. a. a) Der VACO-Lieferant führt die Vereinbarung wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und sowie gemäß den Anforderungen an eine ordentliche guter fachlicher Arbeit ausausführen. Der Abnehmer oder Auftraggeber ist angehaltenverpflichtet, unmittelbar unverzüglich nach erfolgter der Lieferung zu prüfen, ob der VACO-Lieferant der Vereinbarung hinreichend nachgekommen ist den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat und ihn dem VACO-Lieferanten innerhalb eines einer angemessenen Zeitrahmens, jedoch Frist und spätestens innerhalb von 10 zehn Werktagen nach erfolgter Lieferungab Lieferdatum eine schriftliche Mitteilung zu machen, schriftlich darüber zu informieren, dass von einer hinreichenden Erfüllung keine Rede sein kann wenn der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde (Ausschlussfrist). Falls Ist eine Mitteilung innerhalb dieser Frist aus nachvollziehbaren Gründen billigerweise nicht möglich istmöglich, so gilt die eine äußerste Frist von höchstens zehn Werktagen ab dem ZeitpunktMoment, an dem der Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden können. Eine Beanstandung verleiht dem Abnehmer oder Auftraggeber nicht das Recht, die Zahlung auszusetzen. Beim Auswuchten von Reifen bzw. Radkombinationen und/oder dem Ausrichten eines Fahrzeugs steht unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten fest, ob dieser Auftrag korrekt ausgeführt worden ist; diese Aufträge gelten als korrekt ausgeführt, wenn dem VACO-Lieferanten die Beanstandung nicht spätestens innerhalb von drei Tagen nach erfolgter Übergabe des Fahrzeugs an .
b) Reklamationen berechtigen den Abnehmer übermittelt worden ist (Ausschlussfrist)nicht zur Aussetzung der Zahlung.
b. Bei fristgerecht c) Im Falle von rechtzeitig eingereichten Beanstandungen, wie in Reklamationen im Sinne von Artikel 8 unter 7 Buchstabe a bezeichnet, räumt gibt der Abnehmer oder Auftraggeber dem VACO-Lieferanten die Gelegenheit einzu prüfen, den Grund für ob die Beanstandung zu ermittelnReklamation berechtigt ist. Bei einer berechtigten Beanstandung räumt Ist die Reklamation berechtigt, so gewährt der Abnehmer oder Auftraggeber dem VACO-Lieferanten eine angemessene Frist zur Reparatur oder zum Austausch der Ersatz des gelieferten Ware Produkts bzw. der ausgeführten Arbeiten einerbrachten Dienstleistung.
c. Die Vereinbarung gilt d) Der Vertrag zwischen den Parteien auch dann gilt als hinreichend ordnungsgemäß erfüllt, wenn es der Abnehmer oder Auftraggeber nicht geschafft es versäumt hat, die Untersuchung Prüfung oder Mitteilung, die in Mitteilung im Sinne von Artikel 8 unter a bezeichnet wird, fristgerecht auszuführen7a rechtzeitig vorzunehmen. Falls Hat der Abnehmer den korrekten Empfang der Waren bei der Anlieferung durch seine Lieferung den einwandfreien Empfang mit seiner Unterschrift bestätigt hatbestätigt, verfällt so erlischt damit sein Recht auf Beanstandung Reklamationsrecht in Bezug auf die Menge und auf sichtbare Schäden an den in Empfang genommenen Warender entgegengenommenen Produkte. Aus offensichtlichen Satz-Offenkundige Setz-, Druck- oder Schreibfehlern Schreibfehler in Katalogen oder Preislisten können Preisverzeichnissen begründen keine Rechte abgeleitet werdenRechtsansprüche.
d. e) Der VACO-Lieferant garantiert sowohl die Tüchtigkeit Qualität der von ihm gelieferten Waren in Produkte im Verhältnis zum aufgerufenen Preis zur Höhe des Preises, als auch die Qualität der Dienstleistung. Eine Ausnahme gilt, außer wenn: • - der Abnehmer vom VACO-Lieferanten oder Auftraggeber die dessen Zulieferer erteilte Anweisungen oder Vorschriften des VACO- Lieferanten oder dessen Zulieferers nicht befolgt beachtet hat; • - bei der Handhabung des Produkts von einer abweichenden als der normalen Nutzung die Rede istVerwendung abgewichen wurde; • die - Mängel infolge des normalen Verschleißes auf normale Abnutzung oder der normalen Nutzung aufgetreten normale Verwendung zurückzuführen sind; • die Montage, Reparatur oder Änderung an der Ware - das Produkt im Auftrag des Abnehmers von Dritten montiert, repariert oder Auftraggebers durch Dritte erfolgtgeändert wird; • eine Verwaltungsvorschrift - die Art oder die Qualität der verwendeten Materialien regeltvon einer behördlichen Vorschrift bestimmt wird; • - der Abnehmer oder Auftraggeber dem VACO-Lieferanten Materialien oder Waren Gegenstände zur Bearbeitung übermitteltzur Verfügung stellt; • - Materialien, Waren Gegenstände und Arbeitsweisen auf ausdrückliche Arbeitsverfahren entsprechend der ausdrücklichen Anweisung des Abnehmers oder Auftraggebers verwendet bzw. angewandt werdeneingesetzt wurden.
e. Sollte f) Ersetzt der VACO-Lieferant Waren ersetzenProdukte aufgrund von Artikel 7c oder 7e, so gehen die ersetzten Waren Produkte in sein Eigentum über. Falls Hat der Abnehmer die Waren Produkte bereits in Betrieb genommen hatGebrauch genommen, so ist der VACO-Lieferant berechtigt, dem Abnehmer eine Nutzungsgebühr Nutzungsentschädigung in Rechnung zu stellen. Diese Gebühr Entschädigung bezieht sich auf den Zeitraum, in dem die Ware das Produkt vom Abnehmer oder einem Dritten benutzt wurde wurde, und steht in dem gleichen Verhältnis zum Kaufpreis im selben Verhältnis wie der Nutzungszeitraum im Verhältnis zur normalen Lebensdauer stehtLebensdauer.
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Konformität. a. Der VACO-Lieferant führt die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen an eine ordentliche Arbeit aus. Der Abnehmer oder Auftraggeber ist angehalten, unmittelbar nach erfolgter Lieferung zu prüfen, ob der VACO-Lieferant der Vereinbarung hinreichend nachgekommen ist und ihn innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens, jedoch spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach erfolgter Lieferung, schriftlich darüber zu informieren, dass von einer hinreichenden Erfüllung keine Rede sein kann (Ausschlussfrist). Falls eine Mitteilung innerhalb dieser Frist aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist, gilt die Frist von höchstens zehn Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden können. Eine Beanstandung verleiht dem Abnehmer oder Auftraggeber nicht das Recht, die Zahlung auszusetzen. Beim Auswuchten von Reifen bzw. Radkombinationen und/oder dem Ausrichten eines Fahrzeugs steht unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten fest, ob dieser Auftrag korrekt ausgeführt worden ist; diese Aufträge gelten als korrekt ausgeführt, wenn dem VACO-Lieferanten die Beanstandung nicht spätestens innerhalb von drei Tagen nach erfolgter Übergabe des Fahrzeugs an den Abnehmer übermittelt worden ist (Ausschlussfrist).
b. Bei fristgerecht eingereichten Beanstandungen, wie in Artikel 8 unter a bezeichnet, räumt der Abnehmer oder Auftraggeber dem VACO-Lieferanten die Gelegenheit ein, den Grund für die Beanstandung zu ermitteln. Bei einer berechtigten Beanstandung räumt der Abnehmer oder Auftraggeber dem VACO-Lieferanten eine angemessene Frist zur Reparatur oder zum Austausch der gelieferten Ware bzw. der ausgeführten Arbeiten ein.
c. Die Vereinbarung gilt zwischen den Parteien auch dann als hinreichend erfüllt, wenn es der Abnehmer oder Auftraggeber nicht geschafft hat, die Untersuchung oder Mitteilung, die in Artikel 8 unter a bezeichnet wird, fristgerecht auszuführen. Falls der Abnehmer den korrekten Empfang der Waren bei der Anlieferung durch seine Unterschrift bestätigt hat, verfällt sein Recht auf Beanstandung in Bezug auf die Menge und sichtbare Schäden an den in Empfang genommenen Waren. Aus offensichtlichen Satz-, Druck- oder Schreibfehlern in Katalogen oder Preislisten können keine Rechte abgeleitet werden.
d. Der VACO-Lieferant garantiert sowohl die Tüchtigkeit der von ihm gelieferten Waren in Verhältnis zum aufgerufenen Preis als auch die Qualität der Dienstleistung, außer wenn: • der Abnehmer oder Auftraggeber die Anweisungen oder Vorschriften des VACO- VACO-Lieferanten oder dessen Zulieferers nicht befolgt hat; • von einer abweichenden als der normalen Nutzung die Rede ist; • die Mängel infolge des normalen Verschleißes oder der normalen Nutzung aufgetreten sind; • die Montage, Reparatur oder Änderung an der Ware im Auftrag des Abnehmers oder Auftraggebers durch Dritte erfolgt; • eine Verwaltungsvorschrift die Art oder Qualität der verwendeten Materialien regelt; • der Abnehmer oder Auftraggeber dem VACO-Lieferanten Materialien oder Waren zur Bearbeitung übermittelt; • Materialien, Waren und Arbeitsweisen auf ausdrückliche Anweisung des Abnehmers oder Auftraggebers verwendet bzw. angewandt werden.
e. Sollte der VACO-Lieferant Waren ersetzen, so gehen die ersetzten Waren in sein Eigentum über. Falls der Abnehmer die Waren bereits in Betrieb genommen hat, ist der VACO-Lieferant berechtigt, dem Abnehmer eine Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Diese Gebühr bezieht sich auf den Zeitraum, in dem die Ware vom Abnehmer oder einem Dritten benutzt wurde und steht in dem gleichen Verhältnis zum Kaufpreis wie der Nutzungszeitraum im Verhältnis zur normalen Lebensdauer steht.
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