Zustandekommen der Vereinbarung Musterklauseln

Zustandekommen der Vereinbarung. Die Vereinbarung zwischen der CONCAT und dem Teilnehmer kommt dadurch zustande, dass die CONCAT das in dem ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsformular des Teilnehmers enthaltene Angebot zum Vertragsschluss schriftlich annimmt oder dem Teilnehmer die Leistung tatsächlich bereitstellt. Wenn der Teilnehmer das Antragsformular über seinen Computer oder ein mobiles Gerät elektronisch ausfüllt, stimmt der Teilnehmer zu, dass das Zustandekommen der Vereinbarung keine Schriftform erfordert.
Zustandekommen der Vereinbarung. Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und KoSyMa kommt zustande durch einen Auftrag, welcher der Kunde einem Whole-Sales-Partner der KoSyMa erteilt, der Whole-Sales-Partner an die KoSyMa übermittelt und durch die tatsächliche Bereitstellung der Leistung. Die Bereitstellung der Leistung erfolgt mit der Zuteilung einer gültigen Contract-ID für den Kunden und dem Anschluss an den Dienst.
Zustandekommen der Vereinbarung. Die Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und TELEMED kommt zustande durch eine Erklärung des Teilnehmers unter Verwendung des hierfür vorgesehenen und vom Teilnehmer ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsformulars und deren Annahme, die durch Übersendung der Zugangsinformationen und durch eine schriftliche Bestätigung von TELEMED erfolgt.
Zustandekommen der Vereinbarung. Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und der PsyPrax GmbH kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch die tatsächliche Bereitstellung der Leistung mit Bezug auf das vom Kunden an die PsyPrax GmbH übersandte Bestellformular zustande. Wenn der Kunde das Bestellformular elektronisch ausfüllt und übermittelt, stimmt der Kunde zu, dass das Zustandekommen der Vereinbarung keine Schriftform erfordert. Mit der Bestellung vermittelt PSYPRAX dem Kunden den Anschluss an den VPN-Zugangsdienst der KoSyMa GmbH. Für die Nutzung des Dienstes schließt der Kunde einen Vertrag mit der KoSyMa GmbH, welcher durch den Anschluss an den Dienst (Bereitstellung der Leistung) zustande kommt und den AGBs der KoSyMa GmbH unterliegt.
Zustandekommen der Vereinbarung. 1.1. Die Neuro-Socks GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 0/0 xx 0000 Xxxxxxxxxxxxxxx vertreibt als alleiniger Partner für die Länder im D-A-CH Verband, der Voxxlife Company mit Sitz in 0000 Xxxx Xxxx, Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxx Kanada die Wellness Produkte Neurosocks und Einlegesohlen im Direktvertrieb über selbstständige Business-Partner an Endkunden. Der Business-Partner ist nicht berechtigt an Wiederverkäufer, insbesondere klassischen Ladengeschäften oder deren Zwischenhändler die Produkte der Neuro-Socks GmbH zu verkaufen. Die Neuro-Socks GmbH behält sich das Recht vor Premiumpartnerschaften mit z.B. Rehakliniken/zentren, Fachhändler für Therapieprodukte, Institutionen, Verbände o.ä. einzugehen.
Zustandekommen der Vereinbarung. 5.1 Eine Vereinbarung kommt ausschließlich zustande, wenn und nachdem XXXXXX einen Auftrag bzw. eine Bestellung schriftlich bestätigt hat, oder wenn PRIMEX einen Auftrag bzw. eine Teillieferung vollständig oder teilweise erfüllt hat. 5.2 Eventuelle nach der Auftragsbestätigung getroffene Abmachungen, Zusagen, Ergänzungen und/oder Änderungen der Vereinbarung sind nur bindend, wenn diese von den Parteien schriftlich vereinbart werden. 5.3 PRIMEX ist berechtigt, vor Abschluss der Vereinbarung vom Auftraggeber einen Beweis zu verlangen, dass dieser sowohl die Zahlungs- als auch die sonstigen Verpflichtungen erfüllen wird. 5.4 PRIMEX ist befugt, sofern PRIMEX dies für erforderlich oder wünschenswert erachtet, bei der Ausführung der an PRIMEX erteilten Aufträge Dritte einzuschalten und dabei die Kosten an Auftraggeber weiter zu berechnen. PRIMEX wird diesbezüglich vorab Rücksprache mit dem Auftraggeber halten.
Zustandekommen der Vereinbarung. Die Nutzungsvereinbarung kommt dadurch zustande, dass der Kunde ein unterzeichnetes Exemplar dieses Formulars an die FBB übermittelt. Nach Vorliegen dieses Auftrages wird die FBB die notwendi- gen Schritte zur Produktbereitstellung/Auslieferung veranlassen. Die Bereitstellung erfolgt anhand einer Mail an den benannten Nutzer mit den notwendigen Angaben, um die Anwendung einrichten zu können.
Zustandekommen der Vereinbarung. Die vorliegende Vereinbarung kommt durch die Akzeptanz des Lizenznehmers nach Installation (soweit zutreffend) und vor Beginn der Nutzung der Software zustande. Sie wird, vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in anderen Vereinbarungen der Parteien oder mit Dritten, auf unbestimmte Zeit geschlossen. Hiervon unberührt bleibt eine zeitliche, räumliche oder persönliche Beschränkung der Nutzungsberechtigung aufgrund des Hauptvertrages. Ist der Lizenznehmer mit den nachfolgenden Bedingungen nicht einverstanden, hat er eine Nutzung zu unterlassen. Die Bedingungen gelten – soweit nicht abweichend geregelt – auch für zukünftige Versionen der Software, ohne dass erneut auf die vorliegenden Bestimmungen Bezug genommen werden müsste. Die jeweils aktuelle Fassung der vorliegenden Bestimmungen kann der Lizenznehmer jeweils dort einsehen, herunterladen und ausdrucken, wo er die Software oder den Zugang zur Software erstmalig erhalten hat.
Zustandekommen der Vereinbarung. Die Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und MediConsult kommt zustande durch eine Erklärung des Teilnehmers unter Verwendung des hierfür vorgesehenen und vom Teilnehmer ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsformulars und deren Annahme, die durch Übersendung der Zugangsinformationen und durch eine schriftliche Bestätigung von MediConsult erfolgt.
Zustandekommen der Vereinbarung. Die Vereinbarung zwischen dem Kunden und ERGOSOFT kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch die tatsächliche Bereitstellung der Leistung mit Bezug auf das vom Kunden an ERGOSOFT übersandte Bestellformular zustande. Wenn der Kunde das Bestellformular elektronisch ausfüllt und übermittelt, stimmt der Kunde zu, dass das Zustandekommen der Vereinbarung keine Schriftform erfordert. Mit der Bestellung vermittelt ERGOSOFT dem Kunden den Anschluss an den VPN-Zugangsdienst der KoSyMa GmbH. Für die Nutzung des Dienstes schließt der Kunde einen Vertrag mit der KoSyMa GmbH, welcher durch den An- schluss an den Dienst (Bereitstellung der Leistung) zustande kommt und den AGBs der KoSyMa GmbH unterliegt.