Distribution Musterklauseln

Distribution. Die dem Kunden durch OVHcloud zur Verfügung gestellten Dedicated Server verfügen über keinerlei vorinstallierte Distribution (kein Betriebssystem). Es obliegt allein dem Kunden, die erforderlichen Rechte für die Nutzung einer gewünschten Distribution auf seinem Dedicated Server vom Herausgeber, einem berechtigten Dritten oder von OVHcloud zu erwerben und die entsprechenden Lizenzgebühren zu zahlen. OVHcloud bietet dem Kunden auf seiner Website eine Auswahl verschiedener Distributionen. Die mit dem Dienst kompatiblen Versionen der verschiedenen Distributionen sind auf der Website von OVHcloud ebenso wie im Verwaltungsinterface des Kunden aufgeführt und können sich ebenso wie die Liste der durch OVHcloud angebotenen kompatiblen Versionen entsprechend den verfügbaren Reihen des Dienstes verändern. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Installation der gewählten Distribution auf seinem Dedicated Server. OVHcloud gewährleistet die Interoperabilität des Dienstes mit den kompatiblen Versionen der Distributionen. Gleichwohl kann OVHcloud keinesfalls haftbar gemacht werden für die Funktionsfähigkeit besagter Distributionen, die insbesondere Fehler, Mängel oder Störungen des Dienstes verursachen können. Dem Kunden obliegt ebenfalls die Durchführung von Wartungsarbeiten und Aktualisierungen der auf seinem Dedicated Server installierten Distribution. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für deren korrekte Durchführung; OVHcloud haftet in keinem Fall für diese Operationen des Kunden (Wartung, Aktualisierung usw.) und insbesondere nicht für Verstöße gegen geltende Nutzungs- und/oder Lizenzbestimmungen oder für Fehlfunktionen des Dedicated Server infolge von durch den Kunden durchgeführten Operationen. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Durchführung von Aktualisierungen oder Versions-Updates der auf seinem Dedicated Server installierten Distribution die Kompatibilität der Änderung oder der neuen Version mit dem Dienst zu überprüfen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontinuität seiner Daten sicherzustellen. OVHcloud behält sich vor, Änderungen am Dienst vorzunehmen und insbesondere vom Kunden die Durchführung von Aktualisierungen und Versions-Updates der Distribution zu verlangen, um die Sicherheit des Dienstes und der Infrastrukturen zu gewährleisten. Falls eine durch OVHcloud vorgenommene Änderung am Dienst eine solche Aktualisierung oder ein Versions-Update erforderlich macht, wird dem Kunden vorbehaltlich dringender ...
Distribution. (a) Method of distribution: Non-syndicated
Distribution. Der Bezug der «Tageskarte Gemeinde» ist ausschliesslich den Einwohnergemeinden der Schweiz vorbehalten. Ort- bzw. Burger- oder Kirchgemeinden sind vom Bezug der «Tageskarte Gemeinde» ausgeschlossen. Ausnahme: In den folgenden 3 Fällen kann eine Drittstelle mit der Distribution beauftragt werden: • Kleinsteinwohnergemeinden mit sehr kurzen Öffnungszeiten (Öffnungszeiten von weniger als 12 Stunden pro Woche) • Doppelgemeinden (ein Teil der Doppelgemeinde besitzt kein Verwaltungsgebäude mehr) • Stadtgemeinden (z. B. Zürich, Bern oder Basel) Die Auslagerung der vordatierten Tageskarten gemäss den oben genannten 3 Fällen setzt zwin- gend eine vorangehende Bewilligung der SBB AG voraus. Schriftliche Anfragen sind an folgende Adresse zu senden. Folgende Drittstellen * dürfen mit der Distribution der Tageskarte Gemeinde nicht beauftragt werden: • Bahnhöfe, Dienststellen des öffentlichen Verkehrs, Avec-Shops, • Reisebüros und Touroperators • Poststellen • Universitäten, alle möglichen Schulformen (Hoch-, Privat, usw.) • Grossfirmen und Spitäler * Aufzählung der Drittstellen ist nicht abschliessend. Die «Tageskarte Gemeinde» darf nur an in der Gemeinde wohnhafte Einwohnerinnen und Einwoh- ner abgegeben werden. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Einwohnerinnen und Einwohner kleiner Gemeinden (Stufe E bis 2000 Einwohner), die auch weiterhin die Tageskarte der nächstgelegenen Gemeinde beziehen können. Für weitere Fragen steht das SBB Contact Center, Tel. 0000 00 00 00 zur Verfügung.
Distribution. (1) Die dem Kunden durch NEXTCOM RZ zur Verfügung gestellten Dedicated Server verfügen über keinerlei vorinstallierte Distribution (kein Betriebssystem). Es obliegt allein dem Kunden, die erforderlichen Rechte für die Nutzung einer gewünschten Distribution auf seinem Dedicated Server vom Hersteller, einem berechtigten Dritten oder von NEXTCOM RZ zu erwerben und die entsprechenden Lizenzgebühren zu zahlen. Der Kunde trägt auch die alleinige Verantwortung für die Installation einer Distribution auf seinem Dedicated Server.
Distribution. Die Software und die hierdurch gewährte Lizenz darf nicht kopiert, geteilt, verbreitet, weiterverkauft, zum Weiterverkauf angeboten, transferiert oder unterlizensiert werden, weder ganz noch teilweise. Eine Kopie ausschließlich zu Archivierungszwecken ist hiervon ausgenommen. Für Informationen zur Weiterverbreitung von der Software, kontaktieren Sie bitte Xxxxxx Xxxxxxxxx Development.
Distribution. The Facility Agent shall, without prejudice to other provisions of this Agreement, distribute without delay the appropriate share of principal, interest and other payments owed pursuant to this Agreement to the relevant individual Lenders in their respective Lender's Shares, as they are received by the Facility Agent. ARTICLE 15 ILLEGALITY lf any change in or introduction of any law, regulation or treaty, or any change in the official interpretation or application thereof (hereinafter referred to as "Legal Changes"), shall make it unlawful or contrary to any regulation for any Lender to make available or fund or maintain its Lender's Commitment or its participation in any outstanding Advance or to give effect to its obligations as contemplated hereby, the following provisions shall apply:
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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.