Distribution Musterklauseln

Distribution. Die dem Kunden durch OVHcloud zur Verfügung gestellten Dedicated Server verfügen über keinerlei vorinstallierte Distribution (kein Betriebssystem). Es obliegt allein dem Kunden, die erforderlichen Rechte für die Nutzung einer gewünschten Distribution auf seinem Dedicated Server vom Herausgeber, einem berechtigten Dritten oder von OVHcloud zu erwerben und die entsprechenden Lizenzgebühren zu zahlen. OVHcloud bietet dem Kunden auf seiner Website eine Auswahl verschiedener Distributionen. Die mit dem Dienst kompatiblen Versionen der verschiedenen Distributionen sind auf der Website von OVHcloud ebenso wie im Verwaltungsinterface des Kunden aufgeführt und können sich ebenso wie die Liste der durch OVHcloud angebotenen kompatiblen Versionen entsprechend den verfügbaren Reihen des Dienstes verändern. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Installation der gewählten Distribution auf seinem Dedicated Server. OVHcloud gewährleistet die Interoperabilität des Dienstes mit den kompatiblen Versionen der Distributionen. Gleichwohl kann OVHcloud keinesfalls haftbar gemacht werden für die Funktionsfähigkeit besagter Distributionen, die insbesondere Fehler, Mängel oder Störungen des Dienstes verursachen können. Dem Kunden obliegt ebenfalls die Durchführung von Wartungsarbeiten und Aktualisierungen der auf seinem Dedicated Server installierten Distribution. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für deren korrekte Durchführung; OVHcloud haftet in keinem Fall für diese Operationen des Kunden (Wartung, Aktualisierung usw.) und insbesondere nicht für Verstöße gegen geltende Nutzungs- und/oder Lizenzbestimmungen oder für Fehlfunktionen des Dedicated Server infolge von durch den Kunden durchgeführten Operationen. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Durchführung von Aktualisierungen oder Versions-Updates der auf seinem Dedicated Server installierten Distribution die Kompatibilität der Änderung oder der neuen Version mit dem Dienst zu überprüfen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontinuität seiner Daten sicherzustellen. OVHcloud behält sich vor, Änderungen am Dienst vorzunehmen und insbesondere vom Kunden die Durchführung von Aktualisierungen und Versions-Updates der Distribution zu verlangen, um die Sicherheit des Dienstes und der Infrastrukturen zu gewährleisten. Falls eine durch OVHcloud vorgenommene Änderung am Dienst eine solche Aktualisierung oder ein Versions-Update erforderlich macht, wird dem Kunden vorbehaltlich dringender ...
Distribution. (a) Method of distribution: Non-syndicated (b) If syndicated, names and addresses of Managers and underwriting commitments: Not Applicable (c) Date of Subscription Agreement: Not Applicable (d) Stabilising Manager(s) (if any): Not Applicable (e) If non-syndicated, name and address of relevant Dealer: UniCredit Bank AG Xxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxx (x) Total commission and concession: Up to 2.78 per cent. of the Aggregate Nominal Amount (including 1.00 per cent front end load) (g) U.S. Selling Restrictions: Reg. S Compliance Category 2; TEFRA D (h) Non-exempt Offer: An offer of the Notes may be made by UniCredit Bank AG (the Initial Authorised Offeror) (together with any financial intermediaries granted General Consent, being persons to whom the issuer has given consent, the Authorised Offerors) other than pursuant to Article 3(2) of the Prospectus Directive in Austria, Germany and Luxembourg (the Public Offer Jurisdictions) during the period from 9 January 2014 until 7 February 2014 (at 14:00 CET) (the Offer Period). See further Paragraph 8 below. (i) General Consent: (j) Other conditions to consent: Applicable The conditions to the Issuer's and the Guarantor's consent referred to in item (h) above (in addition to the conditions referred to in the Summary Note) are that such consent (a) is only valid during the Offer Period; and (b) only extends to the use of this Base Prospectus to make Non- exempt Offers of the relevant Tranche of Notes in Austria, Germany, or Luxembourg.
Distribution. Die Software und die hierdurch gewährte Lizenz darf nicht kopiert, geteilt, verbreitet, weiterverkauft, zum Weiterverkauf angeboten, transferiert oder unterlizensiert werden, weder ganz noch teilweise. Eine Kopie ausschließlich zu Archivierungszwecken ist hiervon ausgenommen. Für Informationen zur Weiterverbreitung von der Software, kontaktieren Sie bitte Xxxxxx Xxxxxxxxx Development.
Distribution. The Facility Agent shall, without prejudice to other provisions of this Agreement, distribute without delay the appropriate share of principal, interest and other payments owed pursuant to this Agreement to the relevant individual Lenders in their respective Lender's Shares, as they are received by the Facility Agent. ARTICLE 15 ILLEGALITY lf any change in or introduction of any law, regulation or treaty, or any change in the official interpretation or application thereof (hereinafter referred to as "Legal Changes"), shall make it unlawful or contrary to any regulation for any Lender to make available or fund or maintain its Lender's Commitment or its participation in any outstanding Advance or to give effect to its obligations as contemplated hereby, the following provisions shall apply: 15.1 Such Lender may terminate the totality of its Lender's Commitment and its participation in the outstanding Advance by notice to the Facility Agent effective as from the date of which performance becomes unlawful or contrary to any regulation or, as far as this is legally possible pursuant to the Legal Changes, at the end of the applicable Interest Periods such notice stating exactly which contractual obligations became illegal, the date on which such illegality will arise and which Legal Changes have given rise to the illegality. The Facility Agent shall without undue delay upon receipt of such notice of termination inform all other Lenders, the Borrower and C&L. 15.2 The Borrower shall repay or prepay (as the case may be) such Lender's participation in the outstanding Advance plus accrued interest and any other sums outstanding pursuant to this Agreement, at the end of the applicable Interest Period or in the event termination is effective pursuant to Article 15.1 before the end of an Interest Period at such earlier date (unless the Borrower is notified of termination after such earlier date in which case payment shall be made within three (3) Business Days of the Borrower's receipt of such notice). Upon effective termination all obligations of the terminating Lender pursuant to this Agreement shall end and the sum total of the Loan Facility shall be reduced by the amount of the terminated Lender's Commitment. 15.3 If any Lender (through the Facility Agent) gives notice to the Borrower pursuant to Article 15.1 requiring prepayment, then, but without prejudice to the obligations of the Borrower to effect such prepayment pursuant to Article 15.2, the Borrower, the Fac...
Distribution. (1) Die dem Kunden durch NEXTCOM RZ zur Verfügung gestellten Dedicated Server verfügen über keinerlei vorinstallierte Distribution (kein Betriebssystem). Es obliegt allein dem Kunden, die erforderlichen Rechte für die Nutzung einer gewünschten Distribution auf seinem Dedicated Server vom Hersteller, einem berechtigten Dritten oder von NEXTCOM RZ zu erwerben und die entsprechenden Lizenzgebühren zu zahlen. Der Kunde trägt auch die alleinige Verantwortung für die Installation einer Distribution auf seinem Dedicated Server. (2) Auf Anfrage und gemäß gesonderter Vereinbarung wird NEXTCOM RZ jedoch abweichend von (1) für den Kunden tätig. (3) Dem Kunden obliegt ebenfalls die Durchführung von Wartungsarbeiten und Aktualisierungen der auf seinem Dedicated Server installierten Distribution. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und Haftung für deren korrekte Durchführung; NEXTCOM RZ haftet in keinem Fall für diese Handlungen des Kunden (Wartung, Aktualisierung usw.) und insbesondere nicht für Verstöße gegen geltende Nutzungs- und/oder Lizenzbestimmungen oder für Fehlfunktionen des Dedicated Server infolge von durch den Kunden durchgeführten Handlungen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, vor der Durchführung von Aktualisierungen oder Versions-Updates der auf seinem Dedicated Server installierten Distribution die Kompatibilität der Änderung oder der neuen Version mit dem Dienst zu überprüfen und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Kontinuität seiner Daten sicherzustellen. (5) NEXTCOM RZ behält sich vor, Änderungen am Dienst vorzunehmen und insbesondere vom Kunden die Durchführung von Aktualisierungen und Versions-Updates der Distribution zu verlangen, um die Sicherheit des Dienstes und der Infrastrukturen zu gewährleisten. Falls eine durch NEXTCOM RZ vorgenommene Änderung am Dienst eine solche Aktualisierung oder ein Versions- Update erforderlich macht, wird dem Kunden vorbehaltlich dringender Falle wie Sicherheitsrisiken, die eine sofortige Umsetzung erfordern können, eine angemessene Frist für die Durchführung gewährt. Wenn die Aktualisierung oder das Versions-Update der Distribution auf Anforderung von NEXTCOM RZ nicht durchgeführt wird, behält sich NEXTCOM RZ vor, die Verbindung des Dienstes des Kunden zum Internet zu sperren. (6) Zudem behält sich NEXTCOM RZ vor, selbst jegliche Aktualisierungen und/oder Versions-Updates durchzuführen, um die Sicherheit seiner Infrastrukturen zu gewährleisten.
Distribution. Method of distribution: Non-syndicated If syndicated, names and addresses of Managers and underwriting commitments: Not Applicable Date of Subscription Agreement: Not Applicable Stabilisation Manager(s) (if any): Not Applicable If non-syndicated, name and address of relevant Dealer: UniCredit Bank AG Xxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxx Total commission and concession: Up to 1.60 per cent. of the Aggregate Nominal Amount (including 0.50 per cent front end load) U.S. Selling Restrictions: Reg. S Compliance Category /2; TEFRA D Non-exempt Offer where there is no exemption from the obligation under the Prospectus Directive to publish a prospectus: Applicable Public/Non-exempt Offer Jurisdictions: An offer of the Notes may be made by UniCredit Bank AG (the Initial Authorised Offeror) (together with any financial intermediaries granted General Consent, being persons to whom the issuer has given consent, the Authorised Offerors) other than pursuant to Article 3(2) of the Prospectus Directive in Germany, Austria and Luxembourg (the Public Offer Jurisdictions). See further Paragraph 8 below. Offer Period: Period from 23 February 2015 until 27 February 2015 (at 11:00 CET). Financial intermediaries granted specific consent to use the Base Prospectus in accordance with the Conditions in it: Not Applicable General Consent: Other Authorised Offeror Terms conditions to consent: Applicable Not Applicable.
Distribution. Der Bezug der «Tageskarte Gemeinde» ist ausschliesslich den Einwohnergemeinden der Schweiz vorbehalten. Ort- bzw. Burger- oder Kirchgemeinden sind vom Bezug der «Tageskarte Gemeinde» ausgeschlossen. Ausnahme: In den folgenden 3 Fällen kann eine Drittstelle mit der Distribution beauftragt werden: • Kleinsteinwohnergemeinden mit sehr kurzen Öffnungszeiten (Öffnungszeiten von weniger als 12 Stunden pro Woche) • Doppelgemeinden (ein Teil der Doppelgemeinde besitzt kein Verwaltungsgebäude mehr) • Stadtgemeinden (z. B. Zürich, Bern oder Basel) Die Auslagerung der vordatierten Tageskarten gemäss den oben genannten 3 Fällen setzt zwin- gend eine vorangehende Bewilligung der SBB AG voraus. Schriftliche Anfragen sind an folgende Adresse zu senden. Folgende Drittstellen * dürfen mit der Distribution der Tageskarte Gemeinde nicht beauftragt werden: • Bahnhöfe, Dienststellen des öffentlichen Verkehrs, Avec-Shops, • Reisebüros und Touroperators • Poststellen • Universitäten, alle möglichen Schulformen (Hoch-, Privat, usw.) • Grossfirmen und Spitäler * Aufzählung der Drittstellen ist nicht abschliessend. Die «Tageskarte Gemeinde» darf nur an in der Gemeinde wohnhafte Einwohnerinnen und Einwoh- ner abgegeben werden. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Einwohnerinnen und Einwohner kleiner Gemeinden (Stufe E bis 2000 Einwohner), die auch weiterhin die Tageskarte der nächstgelegenen Gemeinde beziehen können. Für weitere Fragen steht das SBB Contact Center, Tel. 0000 00 00 00 zur Verfügung.
Distribution 

Related to Distribution

  • Marketing Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).

  • Payment Mangels anderer Vereinbarung oder günstigerer Konditionen des Verkäufers erfolgen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. 1. Unless otherwise agreed the following terms of payment shall apply: Payment shall be made either within 14 days with 3 p.c. discount or within 30 days without discount. Should the seller’s conditions for payment be more favourable, they shall prevail.

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

  • Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder einmaliger Beitrag 9.1 Der erste oder einmalige Beitrag ist rechtzeitig, d. h. innerhalb von 14 Tagen nach der Aufforderung des Versicherers, zu zahlen, damit der Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt beginnt. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. 9.2 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat. 9.3 Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Support Der Kontaktweg des Supports für SAP Qualtrics Digital CX ist xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/. Wenn SAP den Kontaktweg ändert, weist SAP auf xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxxxxxx/ darauf hin. Alle sonstigen Aspekte im Hinblick auf den Support werden gemäß den Support-Richtlinien von SAP für Cloud Services bereitgestellt.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Behandlung und Auflösung des Interessenkonflikts Der Rahmen des Einsatzes von Sektorprodukten wird durch die jeweiligen Interessen der Fonds und die Vereinbarkeit mit den Anlagezielen und der Anlagestrategie der Fonds sowie den geltenden Veranlagungsbestimmungen und Veranlagungsgrenzen vorgegeben. Im Rahmen des Investmentprozesses sind zusätzliche, an den Anlegerinteressen orientierte Kriterien formuliert, die erfüllt sein müssen, damit ein Investment in eine Raiffeisen-Emission in Betracht kommt. Rücknahmen: Anteilsinhaber eines Fonds wünschen in marktengen Phasen eine Rücknahme ihrer Fondsanteile. Die im Fonds beinhalteten Wertpapiere weisen einen unterschiedlichen Grad an Liquidität auf bzw. können teilweise lediglich mit Kursabschlägen veräußert werden.

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

  • Transport Bei größeren Einlieferungen organisieren wir für Sie zum schnellstmöglichen Termin einen günstigen und fachgerechten Kunsttransport.