Konsortialvorhaben Musterklauseln

Konsortialvorhaben. Konsortialvorhaben sind Vorhaben, die von mehreren Förderungswerbenden (Konsortium) beantragt und durchgeführt werden. Der Förderungsvertrag ist mit sämtlichen Förderungs- werbenden im Konsortium abzuschließen. Die Koordination gegenüber der FFG erfolgt durch einen im Förderungsvertrag genannten Konsortialführenden. Die Gewährung einer Förderung an ein Konsortium ist davon abhängig zu machen, dass alle beteiligten Förderungswerbenden die Solidarhaftung gemäß 3.1.3, begrenzt mit der Höhe ihrer Förderung, für die Rückzahlung der Förderung im Fall des Eintritts eines Rückzahlungsgrundes übernehmen. Voraussetzung für den Abschluss des Förderungsvertrages ist der Abschluss und Nachweis eines Konsortial- vertrages. Ist der Nachweis eines Konsortialvertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses des För- derungsvertrages nicht möglich, hat dieser spätestens bis zur ersten Auszahlung zu erfolgen. 4 itt jeder Partner eines Vorhabens auf.