Konsumentenschutz Musterklauseln

Konsumentenschutz. 14.1. Für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese Geschäftsbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutz.
Konsumentenschutz. Die GVB sowie die besonderen Bedingungen sind grundsätzlich für Rechtsge- schäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten die gemeinsamen und be- sonderen Bedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumenten- schutzgesetz.
Konsumentenschutz. Der Kunde erklärt, dass er die Geschäfte mit NI im Rahmen seines Unternehmens abschließt und kein Konsument ist. Falls der Kunde (entweder als Wiederverkäufer oder Bildungseinrichtung) durch NI berechtigt wurde (entgeltlich oder unentgeltlich) an Kunden verkauft oder diesen die Produkte sonst zugänglich macht (ob beim Kunden oder sonst) die Studenten (oder Hobbyforscher oder Private) sind, hat der Kunde die anwendbaren Vorschriften für den Vertrieb der Produkte an Konsumenten, einschließlich der Datenschutzgesetze, Konsumentenschutzgesetze zu beachten. Der Kunde wird NI gegen Ansprüche von Konsumenten wegen Verstößen gegen die anwendbaren Gesetze, insbesondere Konsumenten- und Datenschutzgesetze vollkommen schad- und klaglos halten.
Konsumentenschutz. Die AGB sowie die besonderen Bedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Für AG, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese AGB nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz. Hat der AG seine Vertragserklärung nicht in den Geschäftsräumlichkeiten abgegeben, so steht ihm das Recht zu, binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der AG die NST Ebinger mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der AG die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Der AG als Konsument wird auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechtes hingewiesen.
Konsumentenschutz. 6.1 Hinsichtlich Kunden, die Verbraucher sind, wird auf die Bestimmungen des KSchG, insbesondere das in den §§ 3 und 30a geregelte Rücktrittsrecht, hingewiesen. 6.2 Sofern das KSchG in seiner geltenden Fassung zwingende Bestimmungen vorsieht, die diesen AGB widersprechen sollten, gehen die entsprechenden Bestimmungen jenen dieser AGB vor. 6.3 Insbesondere ist für Verbrauchergeschäfte auch der Gerichtsstand beim Gericht des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des Verbrauchers vereinbart. Diesfalls ist der in Pkt. 8.2 geregelte Gerichtsstand lediglich ein Wahlgerichtsstand.
Konsumentenschutz. Der Kunde erklärt, dass er die Geschäfte mit NI im Rahmen seiner üblichen Geschäfts- und Handelstätigkeit abschliesst und kein Konsument ist. Falls der Kunde (entweder als Wiederverkäufer oder Bildungseinrichtung) durch NI berechtigt wurde, (ent- geltlich oder unentgeltlich) an Endkunden zu verkaufen oder diesen die Produkte sonst zu- gänglich zu machen (ob beim Kunden oder sonst), die Studenten (oder Hobbyforscher oder Private) sind, hat der Kunde die anwendbaren Vorschriften für den Vertrieb der Produkte an private Endkunden, einschliesslich der Datenschutzgesetze und Konsumentenschutzgesetze zu beachten (einschliesslich, ohne Einschränkung, der allfälligen Pflichten zur ausreichenden vorvertraglichen Unterrichtung und Benutzungsanweisung an die Konsumenten, zur Einhal- tung von Anforderungen für allgemeine Geschäftsbedingungen für Konsumentengeschäfte, zur Gewährung von gesetzlichen Gewährleistungen und Rücktrittsrechte an die Konsumenten usw.). Der Kunde wird NI gegen Ansprüche von Konsumenten wegen Verstössen gegen die anwendbaren Gesetze, insbesondere Konsumenten- und Datenschutzgesetze vollkommen schad- und klaglos halten.
Konsumentenschutz. Wir schließen Verträge grundsätzlich nur mit Unternehmen ab. Sollte im Ausnahmefall unser Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sein, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nur soweit, als sie nicht gegen die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes verstoßen.
Konsumentenschutz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB den Bestimmungen des KSchG widersprechen und rechtlich unwirksam oder nichtig sein, so treten die Regelungen des KSchG an ihre Stelle. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Regelungen vermag nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zu bewirken; an Stelle der nichtigen Vertragsbestimmungen tritt die Regelung des Gesetzes.
Konsumentenschutz. Die GVB sowie die besonderen Bedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Für Auftragge- ber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten die gemeinsamen und besonderen Bedingungen nach Maß- gabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz. Hat der AG seine Vertragserklärung nicht in den von ÖWD benutzten Ge- schäftsräumlichkeiten abgegeben, so steht ihm das Recht zu, binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht aus- zuüben, muss der AG ÖWD mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der AG kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das je- doch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der AG die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs- rechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Der AG als Konsument wird auf das Bestehen eines gesetzlichen Ge- währleistungsrechtes hingewiesen.
Konsumentenschutz. Bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1. Ziff. 2 KSchG gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des I. Hauptstückes des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen. Insbesondere gilt folgendes: Der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen oder dritter Personen gegenüber dem Verkäufer findet nur dann Anwendung, wenn der Schaden von der Verkäuferin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde