Konsumentenschutz. 13.1 Für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese Geschäftsbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutz.
Konsumentenschutz. Die GVB sowie die besonderen Bedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Für Auftragge- ber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten die gemeinsamen und besonderen Bedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz.
Konsumentenschutz. 6.1 Hinsichtlich Kunden, die Verbraucher sind, wird auf die Bestimmungen des KSchG, insbesondere das in den §§ 3 und 30a geregelte Rücktrittsrecht, hingewiesen.
6.2 Sofern das KSchG in seiner geltenden Fassung zwingende Bestimmungen vorsieht, die diesen AGB widersprechen sollten, gehen die entsprechenden Bestimmungen jenen dieser AGB vor.
6.3 Insbesondere ist für Verbrauchergeschäfte auch der Gerichtsstand beim Gericht des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des Verbrauchers vereinbart. Diesfalls ist der in Pkt. 8.2 geregelte Gerichtsstand lediglich ein Wahlgerichtsstand.
Konsumentenschutz. Bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1. Ziff. 2 KSchG gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des I. Hauptstückes des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen. Insbesondere gilt folgendes: Der Ausschluss von Schadenersatzansprüchen oder dritter Personen gegenüber dem Verkäufer findet nur dann Anwendung, wenn der Schaden von der Verkäuferin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde
Konsumentenschutz. Deine Rechte entnimmst Du bitte dem §3 des Konsumenten- schutzgesetzes.
Konsumentenschutz. Der Kunde erklärt, dass er die Geschäfte mit NI im Rahmen seiner üblichen Geschäfts- und Handelstätigkeit abschliesst und kein Konsument ist. Falls der Kunde (entweder als Wiederverkäufer oder Bildungseinrichtung) durch NI berechtigt wurde, (ent- geltlich oder unentgeltlich) an Endkunden zu verkaufen oder diesen die Produkte sonst zu- gänglich zu machen (ob beim Kunden oder sonst), die Studenten (oder Hobbyforscher oder Private) sind, hat der Kunde die anwendbaren Vorschriften für den Vertrieb der Produkte an private Endkunden, einschliesslich der Datenschutzgesetze und Konsumentenschutzgesetze zu beachten (einschliesslich, ohne Einschränkung, der allfälligen Pflichten zur ausreichenden vorvertraglichen Unterrichtung und Benutzungsanweisung an die Konsumenten, zur Einhal- tung von Anforderungen für allgemeine Geschäftsbedingungen für Konsumentengeschäfte, zur Gewährung von gesetzlichen Gewährleistungen und Rücktrittsrechte an die Konsumenten usw.). Der Kunde wird NI gegen Ansprüche von Konsumenten wegen Verstössen gegen die anwendbaren Gesetze, insbesondere Konsumenten- und Datenschutzgesetze vollkommen schad- und klaglos halten.
Konsumentenschutz. Der Kunde erklärt, dass er die Geschäfte mit NI im Rahmen seines Unternehmens abschließt und kein Konsument ist. Falls der Kunde (entweder als Wiederverkäufer oder Bildungseinrichtung) durch NI berechtigt wurde (entgeltlich oder unentgeltlich) an Kunden verkauft oder diesen die Produkte sonst zugänglich macht (ob beim Kunden oder sonst) die Studenten (oder Hobbyforscher oder Private) sind, hat der Kunde die anwendbaren Vorschriften für den Vertrieb der Produkte an Konsumenten, einschließlich der Datenschutzgesetze, Konsumentenschutzgesetze zu beachten. Der Kunde wird NI gegen Ansprüche von Konsumenten wegen Verstößen gegen die anwendbaren Gesetze, insbesondere Konsumenten- und Datenschutzgesetze vollkommen schad- und klaglos halten.
Konsumentenschutz. Die AGB sowie die besonderen Bedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Für AG, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese AGB nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz. Hat der AG seine Vertragserklärung nicht in den Geschäftsräumlichkeiten abgegeben, so steht ihm das Recht zu, binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der AG die NST Ebinger mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der AG die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Der AG als Konsument wird auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechtes hingewiesen.
Konsumentenschutz. Die GVB sowie die besonderen Bedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert. Für Auftragge- ber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten die gemeinsamen und besonderen Bedingungen nach Maß- gabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz. Hat der AG seine Vertragserklärung nicht in den von ÖWD benutzten Ge- schäftsräumlichkeiten abgegeben, so steht ihm das Recht zu, binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht aus- zuüben, muss der AG ÖWD mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der AG kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das je- doch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der AG die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs- rechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Der AG als Konsument wird auf das Bestehen eines gesetzlichen Ge- währleistungsrechtes hingewiesen.
Konsumentenschutz. Für Kunden, für die ein Vertragsabschluss aufgrund dieser Bedingungen nicht zum Betrieb Ihres Unternehmens gehört, und für Kunden, die kein Unternehmen betreiben, gelten die Vertragsbestimmungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz, wobei die Nichtigkeit einer Bestimmung die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht berührt. Es gelten folgende Ausnahmen:
6.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand Klagenfurt gelten nur dann als vereinbart, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt hat oder dieser den Ort seiner Beschäftigung bildet.
6.2 Wir sind gegenüber solchen Kunden an unsere Angebote innerhalb der von uns ausdrücklich genannten oder sonst angemessenen Frist gebunden; das normierte Aufrechnungsverbot gilt nicht.
6.3 Soweit nach diesen Bedingungen Schadenersatzansprüche ausgeschlossen werden, gilt für diese Kunden der Schadenersatzausschluss nur im Rahmen einer leichten Fahrlässigkeit.
6.4 Unsere Bedingungen zur Gewährleistung gelten mit der Abänderung, dass dem Kunden die nach dem Gesetz zustehenden Gewährleistungsansprüche zukommen, wobei allerdings als vereinbart gilt, dass wir uns geltend gemachten Ansprüchen auf Wandlung oder Preisminderung dadurch befreien können, idem wir innerhalb einer angemessenen Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauschen oder durch uns binnen einer angemessenen Frist eine Verbesserung vorgenommen oder das Fehlende nachgetragen wird.
6.5 Zudem gilt als vereinbart, dass der Kunde dann, wenn er seine Vertragserklärung nicht in unseren Geschäftsräumlichkeiten oder der von uns sonst zur Geschäftsausübung genützten Räumen oder bei einem von uns betriebenen Messestand abgegeben hat, bis zum Zustandekommen des Vertrages oder binnen einer Woche danach ohne Angaben von Gründen schriftlich den Rücktritt erklären kann. Dies gilt dann nicht, wenn der Kunde selbst die geschäftliche Verbindung mit uns zur Schließung dieses Vertrages angebahnt hat oder dem Vertragsabschluss keine Besprechungen mit uns vorausgegangen sind. Im Falle eines Rücktrittes gilt § 4 Konsumentenschutzgesetz, wonach die bereits erstatten Leistungen zurückzustellen sind und uns ein angemessenes Entgelt für Benützung, Entschädigung, Wertminderung zu bezahlen ist; zudem ist uns ein angemessenes Entgelt für bereits erbrachte Dienstleistungen zu bezahlen