Common use of Kontaktlos-Funktion Clause in Contracts

Kontaktlos-Funktion. Kreditkarten mit dem „Kontaktlos“ Symbol ermöglichen dem Karteninha- ber kontaktlose bargeldlose Zahlungen und Bargeldbehebungen an gekenn- zeichneten Akzeptanzstellen. An POS-Kassen, die mit dem auf der Kreditkarte angeführten „Kontaktlos“ Symbol gekennzeichnet sind, ist der Karteninhaber auch berechtigt, mit der Kreditkarte ohne Einstecken der Kreditkarte, ohne Unterschriftsleistung und ohne Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte zur POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von VU im In- und Ausland bis zu einem Betrag von EUR 50,- pro Einzeltransaktion, insgesamt maximal EUR 125,- in Folge, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Das Kre- ditinstitut ist zur einseitigen Erhöhung bzw. Senkung des Betrages berech- tigt, wenn objektive Gründe dies rechtfertigen. An POS-Kassen, die mit dem auf der Kreditkarte angeführten „Kontaktlos“ Symbol gekennzeichnet sind, ist der Karteninhaber auch berechtigt, mit der Kreditkarte ohne Einstecken der Kreditkarte, ohne Unterschriftsleis- tung und mit Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte zur POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von VU im In- und Ausland ab einem Betrag von EUR 50,- pro Einzeltransaktion, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Das Kreditinstitut ist zur einseitigen Erhöhung bzw. Senkungdes Betrages berechtigt, wenn objektive Gründe dies rechtfertigen. Der Karteninhaber weist bei Zahlungen bis zu einem Betrag von EUR 50,- pro Einzeltransaktion durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte zur POS-Kas- se des VU das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das jeweilige VU zu zahlen. Das Kreditinstitut ist zur einseitigen Erhöhung bzw. Senkung des Betrages berechtigt, wenn objektive Gründe dies rechtferti- gen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Aus Sicherheitsgründen ist die Summe der Beträge, die mit direkt aufein- ander folgenden Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes bezahlt werden können, auf insgesamt EUR 125,- beschränkt. Nach Erreichen dieser Beschränkung muss der Karteninhaber eine Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem Code vornehmen, um weitere Zahlungen durchführen zu können. Vor dem erstmaligen Einsatz der Kreditkarte für Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes muss diese zumindest einmal zur Zahlung an der POS-Kasse oder zur Bargeldbehebung am Geldausgabeautomat unter Ein- gabe des persönlichen Codes verwendet worden sein. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Kreditkarte ohne Einstecken der Kreditkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönlichen Codes, auch über einem Betrag von EUR 50,- pro Einzeltransaktion, durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte zu unbeaufsichtigten POS-Terminals Verkehrsnutzungsentgelte oder Parkgebühren im In- und Ausland kontakt- los und bargeldlos zu bezahlen. Der Karteninhaber weist bei der Zahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten POS-Terminals durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte zum POS-Terminal des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rech- nungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Kreditkarte zum unbeaufsichtigten POS-Terminal kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Kreditkarte ohne deren Vorlage wiederkehrende Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes über das Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes bis zu dem vereinbarten Verfü- gungsrahmen bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsun- ternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zah- lungsvorgängen mit demselben Betrag mit demselben Zahlungsempfänger durch Bekanntgabe der Kartendaten beim ersten Zahlungsvorgang das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die nachfolgenden Zahlungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Verfügungsrahmens an das jeweilige Vertrags- unternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von de- ren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity Check™- Ver- fahrens. Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu kön- nen, muss der Karteninhaber am Mastercard® Identity Check™- Verfahren teilnehmen, und die Konfiguration des Computersystems, das der Karten- inhaber verwendet, muss die technischen Voraussetzungen (wie z. B. das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber während des Bezahlvorganges darüber in Kenntnis set- zen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte und mit dem Kreditinstitut vereinbarte Freigabemethode (Oberbank Security App bzw. Security App SignPod) herangezogen wird, um die Bezahlung zu au- torisieren. Der Karteninhaber kann über die Oberbank Security App bzw. Security App SignPod vom Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninha- ber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben Betrag mit demselben Zahlungsemp- fänger das Kreditinstitut bei Verwendung der Oberbank Security App bzw. Security App SignPod beim ersten Zahlungsvorgang unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die nachfolgenden Zah- lungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Verfügungsrahmens an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Bei der Vereinbarung von wiederkehrenden Zahlungen mit Glücksspielun- ternehmen hat der Karteninhaber die Möglichkeit, sich allfällige Spielgewin- ne (z.B. aus Lotterien) über seine Kreditkarte auf sein Konto gutschreiben zu lassen. Der Karteninhaber ist berechtigt, dem Vertragsunternehmen seine Kartendaten zur Verfügung zu stellen, um dem Glücksspielunternehmen Gutschriften auf seine Karte zu ermöglichen. Im Fall der Abgabe einer Anweisungserklärung, bei der der genaue Betrag zum Zeitpunkt, zu dem der Karteninhaber seine Zustimmung zur Ausfüh- rung des Zahlungsvorgangs erteilt, nicht bekannt ist, wird der Geldbetrag blockiert, zu dem der Karteninhaber zugestimmt hat. Das Kreditinstitut gibt den blockierten Geldbetrag unverzüglich nach Eingang der Informati- on über den genauen Betrag des Zahlungsvorgangs frei, spätestens jedoch nach Eingang des Zahlungsauftrags. Der Karteninhaber haftet für die Bezahlung des vom Vertragsunternehmen beim Kreditinstitut eingereichten Betrages. Der Karteninhaber hat dann einen Anspruch auf Erstattung, wenn der einge- reichte Betrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Kartenvertra- ges und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise hätte erwarten können. Auf Verlangen des Kreditinstitutes hat der Karteninhaber diese Sachum- stände darzulegen. Der Anspruch auf Erstattung ist vom Karteninhaber ge- genüber dem Kreditinstitut innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines Xxxxxx mit dem betreffenden Geldbetrag bei sonsti- gem Ausschluss des Anspruchs auf Erstattung geltend zu machen. Der Karteninhaber hat keinen Anspruch auf Erstattung, wenn - er die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs dem Kredit- institut direkt erteilt hat und - ihm die Informationen über den anstehenden Zahlungsvorgang in der vereinbarten Form mindestens 4 Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Vertragsunternehmen mitgeteilt oder zu- gänglich gemacht wurden. Nach jeder erfolgreichen Autorisierung einer Transaktion mit der Kredit- karte erhält der Karteninhaber eine SMS mit den Transaktionsdaten. Die Beauftragung für die „Info-SMS“ erfolgt auf dem Kartenauftrag oder einer allfälligen Zusatzvereinbarung (Formular). Der Karteninhaber kann dieses Formular bei der Oberbank beziehen. Der Karteninhaber hat eine gültige Mobiltelefonnummer anzugeben, an die die „Info-SMS“ versendet wird. Bei Änderung seiner Mobiltelefonnummer ist diese dem Kreditinstitut umge- hend bekannt zu geben. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kar- teninhaber kann jederzeit die Stornierung des SMS-Service schriftlich be- auftragen. Wird die Kreditkarte gelöscht, endet automatisch gleichzeitig auch das SMS-Service.

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Samples: www.oberbank.at, www.oberbank.at

Kontaktlos-Funktion. Kreditkarten Karten mit dem „Kontaktlos“ Symbol ermöglichen dem Karteninha- ber kontaktlose Karteninhaber kon- taktlose bargeldlose Zahlungen und Bargeldbehebungen an gekenn- zeichneten gekennzeichne- ten Akzeptanzstellen. An POS-Kassen, die mit dem auf der Kreditkarte Karte angeführten „Kontaktlos“ Symbol gekennzeichnet sind, ist der Karteninhaber auch berechtigt, mit der Kreditkarte Karte ohne Einstecken der KreditkarteKarte, ohne Unterschriftsleistung und ohne Eingabe Ein- gabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte Karte zur POS-POS- Kasse Lieferungen und Leistungen von VU im In- und Ausland bis zu einem Betrag von EUR 50,- 25,– pro Einzeltransaktion, insgesamt maximal EUR 125,- 125,– in Folge, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Das Kre- ditinstitut ist zur einseitigen Erhöhung bzw. Senkung des Betrages berech- tigt, wenn objektive Gründe dies rechtfertigen. An POS-Kassen, die mit dem auf der Kreditkarte Karte angeführten „Kontaktlos“ Symbol Sym- bol gekennzeichnet sind, ist der Karteninhaber auch berechtigt, mit der Kreditkarte Kar- te ohne Einstecken der KreditkarteKarte, ohne Unterschriftsleis- tung Unterschriftsleistung und mit Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte Karte zur POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von VU im In- und Ausland ab einem Betrag von EUR 50,- 25,– pro Einzeltransaktion, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Das Kreditinstitut ist zur einseitigen Erhöhung bzw. Senkungdes Betrages berechtigt, wenn objektive Gründe dies rechtfertigen. Der Karteninhaber weist bei Zahlungen bis zu einem Betrag von EUR 50,- 25,– pro Einzeltransaktion durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte Karte zur POS-Kas- se Kasse des VU das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das jeweilige jewei- lige VU zu zahlen. Das Kreditinstitut ist zur einseitigen Erhöhung bzw. Senkung des Betrages berechtigt, wenn objektive Gründe dies rechtferti- gen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Aus Sicherheitsgründen ist die Summe der Beträge, die mit direkt aufein- ander folgenden Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes bezahlt werden können, auf insgesamt EUR 125,- 125,– beschränkt. Nach Erreichen dieser Beschränkung muss der Karteninhaber eine Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem Code vornehmendurchführen, um weitere Zahlungen durchführen zu können. Vor dem erstmaligen Einsatz der Kreditkarte Karte für Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes muss diese zumindest einmal zur Zahlung an der POS-POS- Kasse oder zur Bargeldbehebung am Geldausgabeautomat unter Ein- gabe Eingabe des persönlichen Codes verwendet worden sein. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Kreditkarte ohne Einstecken der Kreditkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönlichen Codes, auch über einem Betrag von EUR 50,- pro Einzeltransaktion, durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte zu unbeaufsichtigten POS-Terminals Verkehrsnutzungsentgelte oder Parkgebühren im In- und Ausland kontakt- los und bargeldlos zu bezahlen. Der Karteninhaber weist bei der Zahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten POS-Terminals durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte zum POS-Terminal des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rech- nungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Kreditkarte zum unbeaufsichtigten POS-Terminal kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Kreditkarte ohne deren Vorlage wiederkehrende Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes über das Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes bis zu dem vereinbarten Verfü- gungsrahmen bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsun- ternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zah- lungsvorgängen mit demselben Betrag mit demselben Zahlungsempfänger durch Bekanntgabe der Kartendaten beim ersten Zahlungsvorgang das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die nachfolgenden Zahlungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Verfügungsrahmens an das jeweilige Vertrags- unternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von de- ren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity Check™- Ver- fahrens. Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu kön- nen, muss der Karteninhaber am Mastercard® Identity Check™- Verfahren teilnehmen, und die Konfiguration des Computersystems, das der Karten- inhaber verwendet, muss die technischen Voraussetzungen (wie z. B. das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber während des Bezahlvorganges darüber in Kenntnis set- zen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte und mit dem Kreditinstitut vereinbarte Freigabemethode (Oberbank Security App bzw. Security App SignPod) herangezogen wird, um die Bezahlung zu au- torisieren. Der Karteninhaber kann über die Oberbank Security App bzw. Security App SignPod vom Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninha- ber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben Betrag mit demselben Zahlungsemp- fänger das Kreditinstitut bei Verwendung der Oberbank Security App bzw. Security App SignPod beim ersten Zahlungsvorgang unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die nachfolgenden Zah- lungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Verfügungsrahmens an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Bei der Vereinbarung von wiederkehrenden Zahlungen mit Glücksspielun- ternehmen hat der Karteninhaber die Möglichkeit, sich allfällige Spielgewin- ne (z.B. aus Lotterien) über seine Kreditkarte auf sein Konto gutschreiben zu lassen. Der Karteninhaber ist berechtigt, dem Vertragsunternehmen seine Kartendaten zur Verfügung zu stellen, um dem Glücksspielunternehmen Gutschriften auf seine Karte zu ermöglichen. Im Fall der Abgabe einer Anweisungserklärung, bei der der genaue Betrag zum Zeitpunkt, zu dem der Karteninhaber seine Zustimmung zur Ausfüh- rung des Zahlungsvorgangs erteilt, nicht bekannt ist, wird der Geldbetrag blockiert, zu dem der Karteninhaber zugestimmt hat. Das Kreditinstitut gibt den blockierten Geldbetrag unverzüglich nach Eingang der Informati- on über den genauen Betrag des Zahlungsvorgangs frei, spätestens jedoch nach Eingang des Zahlungsauftrags. Der Karteninhaber haftet für die Bezahlung des vom Vertragsunternehmen beim Kreditinstitut eingereichten Betrages. Der Karteninhaber hat dann einen Anspruch auf Erstattung, wenn der einge- reichte Betrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Kartenvertra- ges und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise hätte erwarten können. Auf Verlangen des Kreditinstitutes hat der Karteninhaber diese Sachum- stände darzulegen. Der Anspruch auf Erstattung ist vom Karteninhaber ge- genüber dem Kreditinstitut innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines Xxxxxx mit dem betreffenden Geldbetrag bei sonsti- gem Ausschluss des Anspruchs auf Erstattung geltend zu machen. Der Karteninhaber hat keinen Anspruch auf Erstattung, wenn - er die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs dem Kredit- institut direkt erteilt hat und - ihm die Informationen über den anstehenden Zahlungsvorgang in der vereinbarten Form mindestens 4 Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Vertragsunternehmen mitgeteilt oder zu- gänglich gemacht wurden. Nach jeder erfolgreichen Autorisierung einer Transaktion mit der Kredit- karte erhält der Karteninhaber eine SMS mit den Transaktionsdaten. Die Beauftragung für die „Info-SMS“ erfolgt auf dem Kartenauftrag oder einer allfälligen Zusatzvereinbarung (Formular). Der Karteninhaber kann dieses Formular bei der Oberbank beziehen. Der Karteninhaber hat eine gültige Mobiltelefonnummer anzugeben, an die die „Info-SMS“ versendet wird. Bei Änderung seiner Mobiltelefonnummer ist diese dem Kreditinstitut umge- hend bekannt zu geben. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kar- teninhaber kann jederzeit die Stornierung des SMS-Service schriftlich be- auftragen. Wird die Kreditkarte gelöscht, endet automatisch gleichzeitig auch das SMS-Service.

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Samples: www.oberbank.at

Kontaktlos-Funktion. Kreditkarten mit dem „Kontaktlos“ Symbol ermöglichen dem Karteninha- ber kontaktlose bargeldlose Zahlungen und Bargeldbehebungen an gekenn- zeichneten Akzeptanzstellen. An POS-Kassen, die mit dem auf der Kreditkarte angeführten „Kontaktlos“ Symbol gekennzeichnet sind, ist der Karteninhaber auch berechtigt, mit der Kreditkarte ohne Einstecken der Kreditkarte, ohne Unterschriftsleistung und ohne Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte zur POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von VU im In- und Ausland bis zu einem Betrag von EUR 50,- 50,– pro Einzeltransaktion, insgesamt maximal EUR 125,- 125,– in Folge, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Das Kre- ditinstitut Kreditinstitut ist zur einseitigen Erhöhung bzw. Senkung des Betrages berech- tigtbe- rechtigt, wenn objektive Gründe dies rechtfertigen. An POS-Kassen, die mit dem auf der Kreditkarte angeführten „Kontaktlos“ Symbol gekennzeichnet sind, ist der Karteninhaber auch berechtigt, mit der Kreditkarte ohne Einstecken der Kreditkarte, ohne Unterschriftsleis- tung Unterschriftsleistung und mit Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte Kre- ditkarte zur POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von VU im In- und Ausland Aus- land ab einem Betrag von EUR 50,- 50,– pro Einzeltransaktion, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Das Kreditinstitut ist zur einseitigen Erhöhung bzw. Senkungdes Senkung des Betrages berechtigt, wenn objektive Gründe dies rechtfertigenrechtferti- gen. Der Karteninhaber weist bei Zahlungen bis zu einem Betrag von EUR 50,- 50,– pro Einzeltransaktion durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte zur POS-Kas- se des VU das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das jeweilige VU zu zahlen. Das Kreditinstitut ist zur einseitigen Erhöhung bzw. Senkung des Betrages berechtigt, wenn objektive Gründe dies rechtferti- gen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Aus Sicherheitsgründen ist die Summe der Beträge, die mit direkt aufein- ander folgenden Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes bezahlt werden können, auf insgesamt EUR 125,- 125,– beschränkt. Nach Erreichen dieser Beschränkung muss der Karteninhaber eine Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem Code vornehmen, um weitere Zahlungen durchführen zu können. Vor dem erstmaligen Einsatz der Kreditkarte für Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes muss diese zumindest einmal zur Zahlung an der POS-Kasse oder zur Bargeldbehebung am Geldausgabeautomat unter Ein- gabe des persönlichen Codes verwendet worden sein. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Kreditkarte ohne Einstecken der Kreditkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönlichen Codes, auch über einem Betrag von EUR 50,- 50,– pro Einzeltransaktion, durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte zu unbeaufsichtigten POS-Terminals Verkehrsnutzungsentgelte Ver- kehrsnutzungsentgelte oder Parkgebühren im In- und Ausland kontakt- los kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Der Karteninhaber weist bei der Zahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten POS-POS- Terminals durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte zum POS-Terminal des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rech- nungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Kreditkarte zum unbeaufsichtigten POS-Terminal kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Kreditkarte ohne deren Vorlage wiederkehrende Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes über das Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes bis zu dem vereinbarten Verfü- gungsrahmen bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsun- ternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zah- lungsvorgängen mit demselben Betrag mit demselben Zahlungsempfänger durch Bekanntgabe der Kartendaten beim ersten Zahlungsvorgang das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die nachfolgenden Zahlungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Verfügungsrahmens an das jeweilige Vertrags- unternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von de- ren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity Check™- Ver- fahrensVerfahrens. Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu kön- nenkönnen, muss der Karteninhaber am Mastercard® Identity Check™- Verfahren teilnehmen, und die Konfiguration des Computersystems, das der Karten- inhaber Karteninhaber verwendet, muss die technischen Voraussetzungen (wie z. B. das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut Kredit- institut den Karteninhaber während des Bezahlvorganges darüber in Kenntnis set- zenKennt- nis setzen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte und mit dem Kreditinstitut vereinbarte Freigabemethode (Oberbank Security App bzw. Security App SignPod) herangezogen wird, um die Bezahlung zu au- torisierenautorisieren. Der Karteninhaber kann über die Oberbank Security App bzw. Security App SignPod vom Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninha- ber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben Betrag mit demselben Zahlungsemp- fänger das Kreditinstitut bei Verwendung der Oberbank Security App bzw. Security App SignPod beim ersten Zahlungsvorgang unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die nachfolgenden Zah- lungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Verfügungsrahmens an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Bei der Vereinbarung von wiederkehrenden Zahlungen mit Glücksspielun- ternehmen hat der Karteninhaber die Möglichkeit, sich allfällige Spielgewin- ne (z.B. aus Lotterien) über seine Kreditkarte auf sein Konto gutschreiben zu lassen. Der Karteninhaber ist berechtigt, dem Vertragsunternehmen seine Kartendaten zur Verfügung zu stellen, um dem Glücksspielunternehmen Gutschriften auf seine Karte zu ermöglichen. Im Fall der Abgabe einer Anweisungserklärung, bei der der genaue Betrag zum Zeitpunkt, zu dem der Karteninhaber seine Zustimmung zur Ausfüh- rung des Zahlungsvorgangs erteilt, nicht bekannt ist, wird der Geldbetrag blockiert, zu dem der Karteninhaber zugestimmt hat. Das Kreditinstitut gibt den blockierten Geldbetrag unverzüglich nach Eingang der Informati- on über den genauen Betrag des Zahlungsvorgangs frei, spätestens jedoch nach Eingang des Zahlungsauftrags. Der Karteninhaber haftet für die Bezahlung des vom Vertragsunternehmen beim Kreditinstitut eingereichten Betrages. Der Karteninhaber hat dann einen Anspruch auf Erstattung, wenn der einge- reichte Betrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Kartenvertra- ges und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise hätte erwarten können. Auf Verlangen des Kreditinstitutes hat der Karteninhaber diese Sachum- stände darzulegen. Der Anspruch auf Erstattung ist vom Karteninhaber ge- genüber dem Kreditinstitut innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines Xxxxxx mit dem betreffenden Geldbetrag bei sonsti- gem Ausschluss des Anspruchs auf Erstattung geltend zu machen. Der Karteninhaber hat keinen Anspruch auf Erstattung, wenn - er die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs dem Kredit- institut direkt erteilt hat und - ihm die Informationen über den anstehenden Zahlungsvorgang in der vereinbarten Form mindestens 4 Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Vertragsunternehmen mitgeteilt oder zu- gänglich gemacht wurden. Nach jeder erfolgreichen Autorisierung einer Transaktion mit der Kredit- karte erhält der Karteninhaber eine SMS mit den Transaktionsdaten. Die Beauftragung für die „Info-SMS“ erfolgt auf dem Kartenauftrag oder einer allfälligen Zusatzvereinbarung (Formular). Der Karteninhaber kann dieses Formular bei der Oberbank beziehen. Der Karteninhaber hat eine gültige Mobiltelefonnummer anzugeben, an die die „Info-SMS“ versendet wird. Bei Änderung seiner Mobiltelefonnummer ist diese dem Kreditinstitut umge- hend bekannt zu geben. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kar- teninhaber kann jederzeit die Stornierung des SMS-Service schriftlich be- auftragen. Wird die Kreditkarte gelöscht, endet automatisch gleichzeitig auch das SMS-Service.

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Samples: www.oberbank.at

Kontaktlos-Funktion. Kreditkarten mit dem „Kontaktlos“ Symbol ermöglichen dem Karteninha- ber kontaktlose bargeldlose Zahlungen und Bargeldbehebungen an gekenn- zeichneten Akzeptanzstellen. An POS-Kassen, die mit dem auf der Kreditkarte Debitkarte angeführten „Kontaktlos“ Symbol gekennzeichnet sind, ist der Karteninhaber auch berechtigt, mit der Kreditkarte Debitkarte ohne Einstecken der KreditkarteDebitkarte, ohne Unterschriftsleistung und ohne Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte Debitkarte zur POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von VU Vertragsunternehmen im In- und Ausland bis zu einem Betrag von EUR 50,- 25,- pro Einzeltransaktion, insgesamt maximal EUR 125,- in Folge, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Das Kre- ditinstitut ist zur einseitigen Erhöhung bzw. Senkung des Betrages berech- tigt, wenn objektive Gründe dies rechtfertigen. An POS-Kassen, die mit dem auf der Kreditkarte Debitkarte angeführten „Kontaktlos“ Symbol gekennzeichnet sind, ist der Karteninhaber auch berechtigt, mit der Kreditkarte Debitkarte ohne Einstecken der KreditkarteDebitkarte, ohne Unterschriftsleis- tung Unterschriftsleistung und mit Eingabe des persönlichen Codes, durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte Debitkarte zur POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von VU Vertragsunternehmen im In- und Ausland ab einem Betrag von EUR 50,- 25,- pro Einzeltransaktion, kontaktlos und bargeldlos zu bezahlen. Das Kreditinstitut ist zur einseitigen Erhöhung bzw. Senkungdes Betrages berechtigt, wenn objektive Gründe dies rechtfertigen. Der Karteninhaber weist bei Zahlungen bis zu einem Betrag von EUR 50,- 25,- pro Einzeltransaktion durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte Debitkarte zur POS-Kas- se Kasse des VU Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das jeweilige VU Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut ist zur einseitigen Erhöhung bzw. Senkung des Betrages berechtigt, wenn objektive Gründe dies rechtferti- gen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Aus Sicherheitsgründen ist die Summe der Beträge, die mit direkt aufein- ander aufeinander folgenden Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes bezahlt werden können, auf insgesamt EUR 125,- beschränkt. Nach Erreichen dieser Beschränkung muss der Karteninhaber eine Zahlung oder Bargeldbehebung mit persönlichem Code vornehmendurchführen, um weitere Zahlungen durchführen zu können. Vor dem erstmaligen Einsatz der Kreditkarte Debitkarte für Zahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes muss diese zumindest einmal zur Zahlung an der POS-Kasse oder zur Bargeldbehebung am Geldausgabeautomat unter Ein- gabe Eingabe des persönlichen Codes verwendet worden sein. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Kreditkarte ohne Einstecken der Kreditkarte, ohne Unterschriftsleistung und/oder Eingabe des persönlichen Codes, auch über einem Betrag von EUR 50,- pro Einzeltransaktion, durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte zu unbeaufsichtigten POS-Terminals Verkehrsnutzungsentgelte oder Parkgebühren im In- und Ausland kontakt- los und bargeldlos zu bezahlen. Der Karteninhaber weist bei der Zahlung von Verkehrsnutzungsentgelten oder Parkgebühren an unbeaufsichtigten POS-Terminals durch bloßes Hinhalten der Kreditkarte zum POS-Terminal des Vertragsunternehmens das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rech- nungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Nach dem Hinhalten der Kreditkarte zum unbeaufsichtigten POS-Terminal kann der Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen werden. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Der Karteninhaber ist berechtigt, mit der Kreditkarte ohne deren Vorlage wiederkehrende Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland im Rahmen des Fernabsatzes über das Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes bis zu dem vereinbarten Verfü- gungsrahmen bargeldlos zu bezahlen, falls dies das jeweilige Vertragsun- ternehmen ermöglicht. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zah- lungsvorgängen mit demselben Betrag mit demselben Zahlungsempfänger durch Bekanntgabe der Kartendaten beim ersten Zahlungsvorgang das Kreditinstitut unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die nachfolgenden Zahlungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Verfügungsrahmens an das jeweilige Vertrags- unternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Viele Vertragsunternehmen akzeptieren die bargeldlose Bezahlung von de- ren Lieferungen und Leistungen im Internet oder unter Zuhilfenahme eines mobilen Endgerätes nur im Rahmen des Mastercard® Identity Check™- Ver- fahrens. Um in diesem Fall eine bargeldlose Bezahlung durchführen zu kön- nen, muss der Karteninhaber am Mastercard® Identity Check™- Verfahren teilnehmen, und die Konfiguration des Computersystems, das der Karten- inhaber verwendet, muss die technischen Voraussetzungen (wie z. B. das Öffnen von Dialogfenstern) erfüllen. In diesem Fall wird das Kreditinstitut den Karteninhaber während des Bezahlvorganges darüber in Kenntnis set- zen, dass die vom Karteninhaber für die Autorisierung gewählte und mit dem Kreditinstitut vereinbarte Freigabemethode (Oberbank Security App bzw. Security App SignPod) herangezogen wird, um die Bezahlung zu au- torisieren. Der Karteninhaber kann über die Oberbank Security App bzw. Security App SignPod vom Kreditinstitut als der rechtmäßige Karteninha- ber authentifiziert werden. Der Karteninhaber weist bei wiederkehrenden Zahlungsvorgängen mit demselben Betrag mit demselben Zahlungsemp- fänger das Kreditinstitut bei Verwendung der Oberbank Security App bzw. Security App SignPod beim ersten Zahlungsvorgang unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag für den ersten und die nachfolgenden Zah- lungsvorgänge im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Verfügungsrahmens an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Bei der Vereinbarung von wiederkehrenden Zahlungen mit Glücksspielun- ternehmen hat der Karteninhaber die Möglichkeit, sich allfällige Spielgewin- ne (z.B. aus Lotterien) über seine Kreditkarte auf sein Konto gutschreiben zu lassen. Der Karteninhaber ist berechtigt, dem Vertragsunternehmen seine Kartendaten zur Verfügung zu stellen, um dem Glücksspielunternehmen Gutschriften auf seine Karte zu ermöglichen. Im Fall der Abgabe einer Anweisungserklärung, bei der der genaue Betrag zum Zeitpunkt, zu dem der Karteninhaber seine Zustimmung zur Ausfüh- rung des Zahlungsvorgangs erteilt, nicht bekannt ist, wird der Geldbetrag blockiert, zu dem der Karteninhaber zugestimmt hat. Das Kreditinstitut gibt den blockierten Geldbetrag unverzüglich nach Eingang der Informati- on über den genauen Betrag des Zahlungsvorgangs frei, spätestens jedoch nach Eingang des Zahlungsauftrags. Der Karteninhaber haftet für die Bezahlung des vom Vertragsunternehmen beim Kreditinstitut eingereichten Betrages. Der Karteninhaber hat dann einen Anspruch auf Erstattung, wenn der einge- reichte Betrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen des Kartenvertra- ges und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise hätte erwarten können. Auf Verlangen des Kreditinstitutes hat der Karteninhaber diese Sachum- stände darzulegen. Der Anspruch auf Erstattung ist vom Karteninhaber ge- genüber dem Kreditinstitut innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung seines Xxxxxx mit dem betreffenden Geldbetrag bei sonsti- gem Ausschluss des Anspruchs auf Erstattung geltend zu machen. Der Karteninhaber hat keinen Anspruch auf Erstattung, wenn - er die Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsvorgangs dem Kredit- institut direkt erteilt hat und - ihm die Informationen über den anstehenden Zahlungsvorgang in der vereinbarten Form mindestens 4 Wochen vor dem Fälligkeitstermin vom Kreditinstitut oder vom Vertragsunternehmen mitgeteilt oder zu- gänglich gemacht wurden. Nach jeder erfolgreichen Autorisierung einer Transaktion mit der Kredit- karte erhält der Karteninhaber eine SMS mit den Transaktionsdaten. Die Beauftragung für die „Info-SMS“ erfolgt auf dem Kartenauftrag oder einer allfälligen Zusatzvereinbarung (Formular). Der Karteninhaber kann dieses Formular bei der Oberbank beziehen. Der Karteninhaber hat eine gültige Mobiltelefonnummer anzugeben, an die die „Info-SMS“ versendet wird. Bei Änderung seiner Mobiltelefonnummer ist diese dem Kreditinstitut umge- hend bekannt zu geben. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kar- teninhaber kann jederzeit die Stornierung des SMS-Service schriftlich be- auftragen. Wird die Kreditkarte gelöscht, endet automatisch gleichzeitig auch das SMS-Service.

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