Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts Musterklauseln

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts. Kreditart Mit Zustandekommen des Vertrages gewährt die BANK dem KN einen Rahmenkredit. Hierbei räumt die BANK dem KN das Recht ein, während der Dauer des Rahmenkreditvertrages den eingeräumten Kreditrahmen jederzeit und wiederholt abzurufen/auszuschöpfen (Überziehungskredit mit wiederausnutzbarem Kreditrahmen). Der KN kann den Überziehungskredit ausschließlich durch Behebung von Geld an Bankomaten mittels der CashCard oder durch bargeldlose Zahlung mittels der CashCard gemäß den "Kundenrichtlinien für das Karten-Service und für die Kontaktlos-Funktion" ausschöpfen. Die CashCard ist eine Maestro Karte (Bankomatkarte), welche die BANK dem KN zur Ausnutzung des Rahmenkredites zur Verfügung stellt. Der KN verpflichtet sich, den ausgenutzten Kreditrahmen in Form von Raten zurückzuzahlen. Die vom KN zu zahlenden Raten setzen sich aus einem Anteil zur Tilgung des Kapitals (Kreditrahmen) und einem Anteil zur Tilgung der Zinsen (Zinsanteil) zusammen. Dh, mit Bezahlung jeder Rate tilgt der KN sowohl Teile der Kapitalforderung als auch Teile der Zinsforderung der BANK. Der verfügbare Kreditbetrag innerhalb des Kreditrahmens hängt jeweils davon ab, in welchem Ausmaß der KN den Kreditrahmen ausgeschöpft und in welcher Höhe er die Kapitalforderungen getilgt hat. Die vom KN gezahlten Raten werden mit den Kapital- und Zinsforderungen der BANK laufend verrechnet (kontokorrent- mäßige Abrechnung). Die Höhe der jeweiligen Beträge sowie Laufzeit und Fälligkeiten sind den nachfolgenden Punkten zu entnehmen. Gesamtkreditbetrag Obergrenze oder Summe aller Beträge, die auf Grund des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird Als Obergrenze des dem KN zur Verfügung gestellten Kreditrahmens wird ein Betrag von EUR 2.000,00 vereinbart.
Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts. Kreditart jederzeit und revolvierend ausnützbare Überziehungsmöglichkeit Gesamtkreditbetrag: Obergrenze oder Summe aller Beträge, die auf Grund des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird bis zu 2 Nettomonatsgehälter des Kontoinhabers, maximal jedoch € 5.000,00 Laufzeit der Überziehungsmöglichkeit (des Kreditvertrags) unbefristet bis auf weiteres Sie können jederzeit zur Rückzahlung des gesamten Kreditbetrages aufgefordert werden Der Kreditgeber kann den Kontoinhaber jederzeit zur gänzlichen oder teilweisen Rückzahlung der in Anspruch genommenen Beträge unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auffordern.
Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts. Kreditart Entgeltliche Finanzierungshilfe in Form eines Leasingvertrages mit Kilometerabrechnung. Gesamtkreditbetrag Obergrenze oder Summe aller Beträge, die auf Grund des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird € 20.400,00 (ohne Fahrzeugankauf) bzw. € 30.290,00 (bei Fahrzeugankauf). Bedingungen für die Inanspruchnahme Gemeint ist, wie und wann Sie das Geld erhalten Das Leasingfahrzeug wird an Sie nach Abschluss des Leasingvertrages durch den Händler zur Nutzung für die Laufzeit des Vertrages ausgeliefert. Die Auszahlung des Anschaffungspreises erfolgt (unter Berücksichtigung einer etwaigen Leasingsonderzahlung (Eigenmittel) an den Lieferanten/Händler nach der Übernahme des Leasinggegenstandes durch Sie. Laufzeit des Kreditvertrags 60 Monate ab Fahrzeugzulassung auf Sie Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden Sie müssen folgende Zahlungen leisten: € 3.000,00 Leasingvorauszahlung (inkl. gesetzl. Umsatzsteuer) bei Beginn der Leasingzeit an den Lieferanten/Händler. Die Leasingvorauszahlung wird während der vereinbaren Leasingdauer gleichmäßig auf die Leasingrate angerechnet und reduziert diese entsprechend. 60 monatliche Leasingraten in Höhe von € 290,00 (jeweils inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Diese umfassen neben der monatlichen Leasingrate auch Zahlungen die auf einen ggf. vereinbarten Restraten-Versicherungsschutz und eine ggf. vereinbarte GAP-Versicherung entfallen. Zinsen und Kosten sind wie folgt zu entrichten: Die während der Vertragslaufzeit anfallenden Zinsen werden mit den vorgenannten Mieten beglichen. Die Rechtsgeschäftsgebühr in Höhe von € 122,40 wird mit dem ersten Leasingentgelt fällig. Ggf. Zahlung für Mehrkilometer in Höhe von 0,036 Cent pro gefahrenem Mehrkilometer nach Abrechnung am Vertragsende, soweit die tatsächliche Kilometerlaufleistung die vereinbarte Gesamt-Kilometerlaufleistung überschreitet. Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag € 20.400,00 (ohne Fahrzeugankauf) bzw. € 30.290,00 (bei Fahrzeugankauf) inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus einer etwaigen Leasingvorauszahlung, einer Rechtsgeschäftsgebühr und der Summe der monatlichen Mieten. Überschreitet die tatsächliche Kilometerleistung zum Vertragsende die vertraglich vereinbarte Gesamtkilometerleistung, erhöht sich der Gesamtbetrag um EUR für jeden Mehrkilometer der Überschreitung. Der Gesamtbetrag kann sich durch eventuell anfallende Zahlungen für Minderwertausgleich bei Rückgabe des Lea...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.