Kontobelastung aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift Musterklauseln

Kontobelastung aufgrund der SEPA-Firmenlastschrift. (1) Eingehende SEPA-Firmenlastschriften des Zahlungsempfängers werden an dem im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Girokonto des Kontoinhabers belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen Geschäftstag, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.