Kontoüberziehung Musterklauseln

Kontoüberziehung. Das Festgeldkonto kann nur auf Guthabenbasis geführt werden. Kontoüberzie- hungen (auch im Wege einer geduldeten Überziehung) sind nicht möglich.
Kontoüberziehung. Die Bank kann dem Kunden eine nicht genehmigte Überziehung gewähren, falls das laufende Konto des Kunden aus irgendeinem Grunde überzogen wird, und eine genehmigte Überziehung, falls der Kunde dies beantragt und die erforderlichen Unterlagen ausgefüllt hat. Dem Kunden wird für die Leistung der Überziehung eine Gebühr nach dem Preis- und Leistungsverzeichnis in Rechnung gestellt. Diese Gebühr wird vom laufenden Konto des Kunden abgebucht. Der Zinssatz für die auflaufenden Zinsen wird zwischen der Bank und dem Kunden gesondert vereinbart. Überziehungszinsen werden täglich berechnet und dem laufenden Konto des Kunden monatlich belastet. Die Rückzahlung des Betrages der nicht genehmigten Überziehung und der aufgelaufenen Zinsen kann von der Bank jederzeit verlangt werden.
Kontoüberziehung. Duldet die Bank Verfügungen, die über die Höhe des vorhandenen Guthabens oder die Höchstgrenze einer mit dem Kunden vereinbarten Kreditlinie hinausgehen, so ist die Überziehung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen zurückzuführen, sofern mit der Bank keine andere Vereinbarung getroffen worden ist. Auf den Betrag, um den das vorhandene Guthaben oder die Höchstgrenze einer Kreditlinie überschritten wird (Überziehung), wird die Bank ihren während der Überziehung gültigen „Zinssatz für Überziehungen" berechnen.
Kontoüberziehung. Das Festgeldkonto kann nur auf Guthabenbasis gefü hrt werden. Kontoü berzie- hungen (auch im Wege einer geduldeten Ü berziehung) sind nicht mö glich.
Kontoüberziehung. 10.1 Stillschweigend eingeräumte Überziehung des Xxxxxx CaixaBank ist nicht verpflichtet, Zahlungsanweisungen auszuführen, wenn das Konto nicht das dafür notwendige Guthaben ausweist, kann jedoch nach eigenem Ermessen die Ausführung auch bei nicht gedecktem Konto zulassen; dies ist verbunden mit Kosten, die nach Kozepten geordnet, im Absatz "Kosten für den Service der eingeräumten Kontenüberziehung" in der folgenden Klausel aufgeführt sind. Sollte es zu einer Überziehung des Xxxxxx kommen, so hat der Kontoinhaber diese unverzüglich auszugleichen, ohne dass hierzu in irgend einer Weise eine Aufforderung erforderlich ist. 10.2 Services der eingeräumten Kontoüberziehung Family Nómina und Family 10.2.1 Beschreibung des Services der eingeräumten Kontoüberziehung Nutzt der Kontoinhaber dieses Girokonto als Gehaltskonto und lässt sein Gehalt per Dauerauftrag auf dieses überweisen oder empfängt es auf diesem und/oder liegen die nachstehend genannten Voraussetzungen vor, kann CaixaBank ihm den Service der eingeräumten KontoüberziehungFamily Nómina (wenn der Kontoinhaber sein Gehalt per Dauerauftrag auf das Konto überweisen lässt) oder je nach Einzelfall den Service der eingeräumten Kontoüberziehung Family (wenn der Kontoinhaber das Gehalt nicht überweisen lässt, aber die restlichen Voraussetzungen erfüllt) einräumen,die nachfolgend jeweils als "der Service" bezeichnet werden, und die es dem Kontoinhaber erlauben, Verfügungen zu tätigen, die den Guthabenstand des Xxxxxx übersteigen,bis zur in jedem Einzelfall festgelegten Obergrenze und für Zwecke, die in den besonderen Vertragsbedingungen festgelegt werden. CaixaBank räumt dem Kontoinhaber den Service nach freiem Ermessen ein; ist er jedoch einmal eingeräumt worden, da der Kontoinhaber die Voraussetzungen für die Einräumung erfüllt, so verpflichtet sich CaixaBank zur Ausführung von das Konto belastenden Zahlungsanweisungen auch dann, wenn dieses keine ausreichende Deckung ausweist. Diese Verpflichtung besteht so lange fort, wie der Kontoinhaber die Voraussetzungern für die Einräumung erfüllt und die angegebenen Begrenzungen nicht herabgesetzt werden. Unter einem zur Einräumung des Services Disponible Family Nómina führenden Gehalt wird verstanden die regelmäßige, periodische Vergütung, die der Kontoinhaber aufgrund einer nichtselbständigen Arbeitsbeziehung oder Beschäftigung im Beamtenverhältnis, in beiden Fällen jedoch als der Begünstigte, erhält und dessen Höhe mindestens dem Betrag des in Spanien geltenden Minde...

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  • Kontoführung Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotkontovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen (z.B. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen) Auf dem in laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrentkonto). Beim Kontokorrentkonto werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbarten Rechnungs- periode – in der Regel zum Ende des Kalenderquartals – miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsab- schluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrages, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Wertstel- lung aufgelistet. Kontoauszüge werden In der jeweils vereinbarten Form (Abruf über Internet, Postversand) übermittelt.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

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  • Kontaktdaten Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz von SWD haben (beispielsweise zur Auskunft und Aktualisierung Ihrer personenbezogenen Daten), nehmen Sie bitte unter dem Stichwort “Datenschutz” Kontakt unter xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx mit uns auf.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung der Vergabebestimmungen vor und nach dem Zuschlag durch die Auftraggeberinnen oder Auftraggeber und die Anbieterin- nen und Anbieter. 2 Sie sehen Sanktionen für den Fall der Verletzung der Vergabebestimmungen vor.

  • Wiederherstellungskosten Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Neuwert der versicherten Sache. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch einen Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand. Versicherte Sachen, die in verschiedenen Positionen bezeichnet sind, gelten auch dann nicht als einheitliche Sache, wenn sie wirtschaftlich zusammen gehören. Werden versicherte Sachen in einer Sammelposition aufgeführt, so gelten sie nicht als einheitliche Sache, sofern diese eigenständig verwendet werden können.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Bergungskosten 1. Hat die versicherte Person einen unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzt die HanseMerkur bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Betrages die entstandenen notwendigen Kosten für: a) Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden; b) Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet; c) Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnort, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren; d) Überführung zum letzten ständigen Wohnort im Todesfalle. 2. Hat die versicherte Person für Kosten nach 1. a) einzustehen, obwohl sie keinen Unfall erlitten hatte, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war, ist die HanseMerkur ebenfalls ersatz- pflichtig. 3. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen die HanseMerkur nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, kann sich die versicherte Person unmittelbar an die HanseMerkur halten.

  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Ver- tragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Leinefelde-Worbis GmbH, Kundenservice, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx-Xxx- bis, T 0 36 05-50 90 96, F 0 36 05-50 90 97, xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  • Anlagenverzeichnis Die folgenden Anlagen sind Bestandteil des HZV-Vertrages: