Koordination der Nummerierungspläne. Das BAKOM und die zuständigen liechtensteinischen Behörden sind bestrebt, nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung ihrer jeweiligen Zuständig- keiten nach Möglichkeiten für die Erleichterung des grenzüberschreitenden Ver- kehrs zwischen beiden Staaten und in beiden Richtungen zu suchen. Die beiden Parteien sichern sich darüber hinaus zu, bei der Ergreifung koordinierter Massnahmen zur Vereinfachung des Wahlvorganges für die Benützer von Tele- kommunikation und bei der Erleichterung des Zugangs zu Nummerierungskapazi- täten durch Erbringer von Telekommunikationsdiensten zusammenzuarbeiten.
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Samples: Vereinbarung, Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches
Koordination der Nummerierungspläne. Das BAKOM und die zuständigen liechtensteinischen Behörden sind bestrebt, nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung ihrer jeweiligen Zuständig- keiten Zuständigkeiten nach Möglichkeiten für die Erleichterung des grenzüberschreitenden Ver- kehrs Verkehrs zwischen beiden Staaten und in beiden Richtungen zu suchen. Die beiden Parteien sichern sich darüber hinaus zu, bei der Ergreifung koordinierter Massnahmen zur Vereinfachung des Wahlvorganges für die Benützer von Tele- kommunikation Telekommunikation und bei der Erleichterung des Zugangs zu Nummerierungskapazi- täten Nummerierungskapazitäten durch Erbringer von Telekommunikationsdiensten Telekom- munikationsdiensten zusammenzuarbeiten.
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Samples: Vereinbarung
Koordination der Nummerierungspläne. Das BAKOM und die zuständigen liechtensteinischen Behörden sind bestrebt, nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung ihrer jeweiligen Zuständig- keiten Zuständigkeiten nach Möglichkeiten für die Erleichterung des grenzüberschreitenden Ver- kehrs Verkehrs zwischen beiden Staaten und in beiden Richtungen zu suchen. Die beiden Parteien sichern sich darüber hinaus zu, bei der Ergreifung koordinierter Massnahmen zur Vereinfachung des Wahlvorganges für die Benützer von Tele- kommunikation Telekommunikation und bei der Erleichterung des Zugangs zu Nummerierungskapazi- täten Nummerierungskapazitäten durch Erbringer von Telekommunikationsdiensten Telekommunikations- diensten zusammenzuarbeiten.
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Samples: Vereinbarung Über Die Zusammenarbeit in Regulatorischen Fragen Des Fernmeldebereiches