KOORDINIERUNG SOWIE MELDE- UND INFORMATIONSPFLICHTEN Musterklauseln

KOORDINIERUNG SOWIE MELDE- UND INFORMATIONSPFLICHTEN. Der Auftragnehmer muss - neben seiner betriebsinternen Gefährdungsbeurteilung - eine Vor- Ort-Gefährdungsbeurteilung unter Verwendung des Formblattes (WCF) erstellen. Das WCF ist bei allen Tätigkeiten erforderlich und ersetzt weder die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung (GBU) gemäß Arbeitsschutzgesetz etc. noch evtl. notwendige Betriebsanweisungen. Bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren unterstützt die Eni Deutschland GmbH den Auftragnehmer gem. §5 der DGUV Vorschrift 1 bei der Gefährdungsbeurteilung. Die für die Arbeiten erforderliche Gefährdungsbeurteilung ist während der Ausführung vor Ort bereitzuhalten. Daran anschließend hat der Koordinator für die beauftragte Leistung eine allgemeine Arbeitsfreigabe (Arbeitsfreigabe-Protokoll – WCF) zu erteilen/erstellen. Im Rahmen der Arbeitsfreigabe sind die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, falls erforderlich, durch den Auftragnehmer in das entsprechende Formblatt einzutragen. Der Koordinator hat alle vor Ort tätigen Mitarbeiter anhand des ausgefüllten Formblattes zur Arbeitsfreigabe über die mit der jeweiligen Leistung verbundenen Sicherheits- und Umweltgefahren sowie über die festgelegten Sicherheitsmaßnahmen zu unterrichten. Alle Personen, die Leistungen am Standort der Eni Deutschland GmbH ausführen, haben den Weisungen des Koordinators Folge zu leisten, soweit diese die Arbeitssicherheit bzw. den Gesundheits- und Umweltschutz betreffen. Die Weisungsbefugnis schließt auch ein Verbot von Tätigkeiten ein. Zudem sind sämtliche Tätigkeiten vor Arbeitsbeginn mit dem Koordinator abzustimmen. Der Koordinator stellt sicher, dass jegliche Unfälle der Abteilung HSE und/oder HR der Eni Deutschland GmbH umgehend gemeldet werden. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Koordinator sich davon überzeugen, dass alle den einschlägigen Rechtsvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln entsprechenden Maßnahmen für die Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebszustandes durch den Kontraktor getroffen worden sind und eine Gefährdung des Betriebes als Folge der durchgeführten Arbeiten ausgeschlossen ist. Dies ist durch den Koordinator und durch den Auftragnehmer auf dem WCF zu bestätigen.