Korrekturbuchungen. Depotbuchungen des Kunden, die infolge eines Irrtums, eines EDV- oder Schreibfehlers oder aus anderen Gründen fehlerhaft vorgenommen werden, ohne dass ein entsprechender Auftrag des Kunden vorliegt, darf CBF innerhalb des laufenden Kalenderjahres bis zu sechs Monate nach der fehlerhaften Depotbuchung durch einfache Buchung rückgängig machen (stornieren). Nach Ablauf von sechs Monaten oder nach Ablauf des laufenden Kalenderjahrs, wenn dieses vor Ablauf der sechs Monate endet, wird CBF ihre Rechte gesondert geltend machen. Sonstige Depotbuchungen, die mit Zeitablauf fehlerhaft werden (z. B. wegen einer Verringerung des Deckungsbestandes der CBF), darf CBF bis zum nächsten, jährlichen Depotauszug (Ziffer XVII Absatz 1 Satz 1) stornieren. Nach Erstellung des Jahresdepotauszugs wird CBF ihre Rechte gesondert geltend machen. Der Kunde kann in den in Satz 1 und 3 genannten Fällen gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat. CBF unterrichtet den Kunden unverzüglich (auf Wunsch des Kunden z. B. auch per E-Mail) über die Stornierung und übermittelt, soweit erforderlich, unentgeltlich eine berichtigte Bestandsmitteilung.
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Korrekturbuchungen. Depotbuchungen des Kunden, die infolge eines Irrtums, eines EDV- oder Schreibfehlers oder aus anderen Gründen fehlerhaft vorgenommen werden, ohne dass ein entsprechender Auftrag des Kunden vorliegt, darf CBF innerhalb des laufenden Kalenderjahres bis zu sechs Monate nach der fehlerhaften Depotbuchung durch einfache Buchung rückgängig machen (stornieren). Nach Ablauf von sechs Monaten oder nach Ablauf des laufenden Kalenderjahrs, wenn dieses vor Ablauf der sechs Monate endet, wird CBF ihre Rechte gesondert geltend machen. Sonstige Depotbuchungen, die mit Zeitablauf fehlerhaft werden (z. B. wegen einer Verringerung des Deckungsbestandes der CBF), darf CBF bis zum nächsten, jährlichen Depotauszug (Ziffer XVII XVIII Absatz 1 Satz 1) stornieren. Nach Erstellung des Jahresdepotauszugs wird CBF ihre Rechte gesondert geltend machen. Der Kunde kann in den in Satz 1 und 3 genannten Fällen gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat. CBF unterrichtet den Kunden unverzüglich (auf Wunsch des Kunden z. B. auch per E-Mail) über die Stornierung und übermittelt, soweit erforderlich, unentgeltlich eine berichtigte Bestandsmitteilung.
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Korrekturbuchungen. Depotbuchungen des Kunden, die infolge eines Irrtums, eines EDV- oder Schreibfehlers oder aus anderen Gründen fehlerhaft vorgenommen werden, ohne dass ein entsprechender Auftrag des Kunden vorliegt, darf CBF innerhalb des laufenden Kalenderjahres bis zu sechs Monate nach der fehlerhaften Depotbuchung durch einfache Buchung rückgängig machen (stornieren). Nach Ablauf von sechs Monaten oder nach Ablauf des laufenden Kalenderjahrs, wenn dieses vor Ablauf der sechs Monate endet, wird CBF ihre Rechte gesondert geltend machen. Sonstige Depotbuchungen, die mit Zeitablauf fehlerhaft werden (z. B. wegen einer Verringerung des Deckungsbestandes der CBF), darf CBF bis zum nächsten, jährlichen Depotauszug (Ziffer XVII XIV Absatz 1 Satz 1) stornieren. Nach Erstellung des Jahresdepotauszugs wird CBF ihre Rechte gesondert geltend machen. Der Kunde kann in den in Satz 1 und 3 genannten Fällen gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat. CBF unterrichtet den Kunden unverzüglich (auf Wunsch des Kunden z. B. auch per E-Mail) über die Stornierung und übermittelt, soweit erforderlich, unentgeltlich eine berichtigte Bestandsmitteilung.
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