Kosten der Amtshilfe. Die Vertragsparteien verzichten auf alle gegenseitigen Ansprüche auf Erstattung der bei der Durchführung dieses Protokolls angefallenen Kosten; hiervon ausgenommen sind gegebenenfalls Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie für Dol- metscher und Übersetzer, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören.
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Samples: Abkommen
Kosten der Amtshilfe. Die Vertragsparteien verzichten auf alle gegenseitigen gegenseitige Ansprüche auf Erstattung der bei der Durchführung Anwendung dieses Protokolls angefallenen Anhangs anfallenden Kosten; hiervon ausgenommen sind gegebenenfalls Vergütungen Aufwendungen für Sachverständige und Zeugen und Sachverständige sowie Aufwendungen für Dol- metscher Dolmetscher und Übersetzer, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören.
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Samples: Mutual Assistance in Customs Matters
Kosten der Amtshilfe. Die Vertragsparteien verzichten auf alle gegenseitigen Ansprüche auf Erstattung der bei der Durchführung dieses Protokolls Anhangs angefallenen Kosten; hiervon ausgenommen sind gegebenenfalls Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie für Dol- metscher und Übersetzer, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören.
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Samples: Abkommen Zur Änderung Des Übereinkommens Zur Errichtung Der Europäischen Freihandelsassoziation
Kosten der Amtshilfe. Die Vertragsparteien verzichten auf alle gegenseitigen gegenseitige Ansprüche auf Erstattung der bei der Durchführung Anwendung dieses Protokolls Abkommens angefallenen Kosten; hiervon ausgenommen sind gegebenenfalls Vergütungen für das Erscheinen von Zeugen und Sachverständige Sachverständigen gemäß Artikel 15 zu zahlende Aufwendungen sowie Kosten für Dol- metscher Dolmetscher und Übersetzer, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören.
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Samples: Zollkooperationsabkommen