Common use of Kosten der Amtshilfe Clause in Contracts

Kosten der Amtshilfe. Die Vertragsparteien verzichten auf gegenseitige Ansprüche auf Erstattung der bei der Anwendung dieses Anhangs anfallenden Kosten; hiervon ausgenommen sind gegebenenfalls Aufwendungen für Sachverständige und Zeugen sowie Aufwendungen für Dolmetscher und Übersetzer, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören.

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Samples: dserver.bundestag.de

Kosten der Amtshilfe. Die Vertragsparteien verzichten auf gegenseitige alle gegenseitigen Ansprüche auf Erstattung der bei der Anwendung Durchführung dieses Anhangs anfallenden angefallenen Kosten; hiervon ausgenommen sind gegebenenfalls Aufwendungen Vergütungen für Zeugen und Sachverständige und Zeugen sowie Aufwendungen für Dolmetscher Dol- metscher und Übersetzer, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören.

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Samples: bundesblatt.weblaw.ch

Kosten der Amtshilfe. (1) Die Vertragsparteien verzichten auf gegenseitige Ansprüche auf Erstattung der bei der Anwendung dieses Anhangs anfallenden Abkommens angefallenen Kosten; hiervon ausgenommen sind gegebenenfalls Aufwendungen für Zeugen und Sachverständige und Zeugen sowie Aufwendungen für Dolmetscher und Übersetzer, die nicht dem öffentlichen öffent- lichen Dienst angehören.

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Samples: eur-lex.europa.eu

Kosten der Amtshilfe. Die Vertragsparteien verzichten auf gegenseitige Ansprüche auf Erstattung der bei der Anwendung dieses Anhangs anfallenden Abkommens angefallenen Kosten; hiervon ausgenommen sind gegebenenfalls für das Erscheinen von Zeugen und Sachverständigen gemäß Artikel 15 zu zahlende Aufwendungen für Sachverständige und Zeugen sowie Aufwendungen Kosten für Dolmetscher und Übersetzer, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören.

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Samples: eur-lex.europa.eu

Kosten der Amtshilfe. Die Vertragsparteien verzichten auf gegenseitige alle gegenseitigen Ansprüche auf Erstattung der bei der Anwendung Durchführung dieses Anhangs anfallenden Protokolls angefallenen Kosten; hiervon ausgenommen sind gegebenenfalls Aufwendungen Vergütungen für Zeugen und Sachverständige und Zeugen sowie Aufwendungen für Dolmetscher Dol- metscher und Übersetzer, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören.

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Samples: www.fedlex.admin.ch