Sachlicher Geltungsbereich Musterklauseln

Sachlicher Geltungsbereich. 1. Diese Vereinbarung findet auf folgende Rechtsvorschriften Anwendung:
Sachlicher Geltungsbereich. (1) Dieses Abkommen bezieht sich
Sachlicher Geltungsbereich. (1) Die Mitgliedstaaten leisten einander in den unter ihre Zuständigkeit fallenden Bereichen in der Form und unter den Voraussetzungen, die in diesem Anhang vor- gesehen sind, Amtshilfe bei der Sicherstellung der ordnungsgemässen Anwendung des Zollrechts, insbesondere bei der Verhütung und der Aufdeckung von Zuwider- handlungen gegen das Zollrecht und bei Ermittlungen im Zollbereich.
Sachlicher Geltungsbereich. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von den Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft abzuschließen- den Verträge über Leistungen, insbesondere für Dienst-, Kauf- und Werkverträge sowie für Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen. Soweit nicht zwingendes Gesetzesrecht entgegensteht gelten als Grundlage für die Auftragsdurchführung in nachfolgender Reihenfolge:
Sachlicher Geltungsbereich. (1) Unbeschadet der besonderen Bestimmungen der zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz geschlossenen Abkommen ist dieses Abkommen auf Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr über eine Grenze zwischen der Schweiz und der Gemeinschaft sowie auf zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen anwendbar, die im Rahmen des Güterverkehrs aus oder in Drittländer durchzuführen sind.
Sachlicher Geltungsbereich. (1) Die Vertragsparteien leisten einander in den unter ihre Zuständigkeit fallenden Bereichen in der Form und unter den Voraussetzungen, die in diesem Anhang vor- gesehen sind, Amtshilfe bei der Sicherstellung der ordnungsgemässen Anwendung des Zollrechts, insbesondere bei der Verhütung und der Aufdeckung von Zuwider- handlungen gegen das Zollrecht und bei Ermittlungen im Zollbereich.
Sachlicher Geltungsbereich. 1.1. Die vorliegenden Vertragsbedingungen der Omnity e.U. (nachfolgend „Omnity“) sind Bestandteil aller Verträge zwischen Omnity und dem Auftraggeber, betreffend der Softwareprogramme (nachfolgend „Software“), die von Omnity für den Auftraggeber geplant, entworfen, entwickelt und/oder getestet werden.
Sachlicher Geltungsbereich. Die Vereinbarung legt die Vorschriften zur Bestimmung des anzuwen- denden Rechts für Rheinschiffer fest. Das danach anzuwendende Recht gilt für alle in Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 aufgeführten Zweige der sozialen Sicherheit.
Sachlicher Geltungsbereich. 1.1. Diese Vertragsbedingungen der Infopark AG, Berlin, (Infopark) gelten für alle Verträge zwischen Infopark und dem Kunden über von Infopark zu erbringende und vom Kunden zu vergütende Leistungen (Infopark Cloud Services).
Sachlicher Geltungsbereich. 1.1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen („Vertragsbedingungen“) gelten fur alle Verträge zwischen ● der JustRelate Group GmbH, der JustRelate Deutschland GmbH, der PiSA sales GmbH, der JustRelate Planware GmbH und/oder einem anderen mit der JustRelate Group GmbH verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) als Auftragnehmer, je nachdem, welches Unternehmen diese Vertragsbedingungen verwendet; wobei dieses Unternehmen nachfolgend „JustRelate“ genannt wird; und ● einem Unternehmen (§ 14 BGB), einer juristischen Person des öentlichen Rechts und einem öentlich-rechtlichen Sondervermögen als Auftraggeber („Auftraggeber“); uber die Erbringung von Dienstleistungen durch JustRelate fur den Auftraggeber.