Kosten der Bürgschaftsübernahme. 6.1 Für die Übernahme einer Landesbürgschaft werden nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen einmalige und laufende Entgelte erhoben, die vom Kreditgeber als Primärschuldner zu zahlen und vom Kreditnehmer zu tragen sind. 6.2 Das einmalige Antragsentgelt wird mit Antragstellung fällig. Es wird wie folgt berechnet: - für 2,5 Millionen Euro übersteigende Bürgschaftsbeträge bis zu 5 Millionen Euro zusätzlich 0,5 vom Hundert des 2,5 Millionen Euro übersteigenden Betrages, - für 5 Millionen Euro übersteigende Bürgschaftsbeträge zusätzlich 0,25 vom Hundert des 5 Millionen Euro übersteigenden Betrages. 6.3 Ab Bewilligung und für die Dauer der Laufzeit der Landesbürgschaft sind für jedes angefangene Kalenderjahr 1 vom Hundert des Bürgschaftsbetrages beziehungsweise des nach geleisteten Kredittilgungen verbliebenen Bürgschaftsbetrages zu entrichten; das erste laufende Entgelt ist bei Zustellung des Bewilligungsbescheids fällig. Das laufende Entgelt wird letztmalig in dem Kalenderjahr erhoben, in dem die Bürgschaftsurkunde als erledigt zurückgegeben wird beziehungsweise - bei Inanspruchnahme des Landes - der Kreditgeber der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Ausfallbericht einreicht. 6.4 Bei Verlängerung der Bewilligung und bei Änderungen einer bereits bewilligten Landesbürgschaft wird ein Bearbeitungsentgelt erhoben. Die Höhe des Bearbeitungsentgeltes richtet sich nach dem für die Bearbeitung notwendigen Zeitaufwand und ist begrenzt auf die Höhe des unter Nummer 6.2 geregelten Antragsentgeltes.
Appears in 2 contracts
Samples: Bürgschaftsvertrag, Bürgschaftsvertrag
Kosten der Bürgschaftsübernahme. 6.1 Für die Übernahme einer Landesbürgschaft werden nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen einmalige und laufende Entgelte erhoben, die vom Kreditgeber als Primärschuldner zu zahlen und vom Kreditnehmer zu tragen sind.
6.2 Das einmalige Antragsentgelt wird mit Antragstellung fällig. Es wird wie folgt berechnet: - für 2,5 Millionen Euro übersteigende Bürgschaftsbeträge bis zu 5 Millionen Euro zusätzlich 0,5 vom Hundert des 2,5 Millionen Euro übersteigenden Betrages, - für 5 Millionen Euro übersteigende Bürgschaftsbeträge zusätzlich 0,25 vom Hundert des 5 Millionen Euro übersteigenden Betrages.
6.3 Ab Bewilligung und für die Dauer der Laufzeit der Landesbürgschaft sind für jedes angefangene Kalenderjahr bis zum 15. Januar des angefangenen Kalenderjahres 1 vom Hundert des Bürgschaftsbetrages beziehungsweise des nach geleisteten Kredittilgungen verbliebenen Bürgschaftsbetrages zu entrichten; das erste laufende Entgelt ist bei Zustellung des Bewilligungsbescheids fällig. Das laufende Entgelt wird letztmalig in dem Kalenderjahr erhoben, in dem die Bürgschaftsurkunde als erledigt zurückgegeben wird beziehungsweise - bei Inanspruchnahme des Landes - der Kreditgeber der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Ausfallbericht einreicht.
6.4 Bei Verlängerung der Bewilligung und bei Änderungen einer bereits bewilligten Landesbürgschaft wird ein Bearbeitungsentgelt erhoben. Die Höhe des Bearbeitungsentgeltes richtet sich nach dem für die Bearbeitung notwendigen Zeitaufwand und ist begrenzt auf die Höhe des unter Nummer 6.2 geregelten Antragsentgeltes.
Appears in 1 contract
Samples: Bürgschaftsvertrag
Kosten der Bürgschaftsübernahme. 6.1 Für die Übernahme einer Landesbürgschaft werden nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen einmalige und laufende Entgelte erhoben, die vom Kreditgeber als Primärschuldner zu zahlen und vom Kreditnehmer zu tragen sind.
6.2 Das einmalige Antragsentgelt wird mit Antragstellung fällig. Es wird wie folgt berechnet: - für 2,5 Millionen Euro übersteigende Bürgschaftsbeträge bis zu 5 Millionen Euro zusätzlich 0,5 vom Hundert des 2,5 Millionen Euro übersteigenden Betrages, - für 5 Millionen Euro übersteigende Bürgschaftsbeträge zusätzlich 0,25 vom Hundert des 5 Millionen Euro übersteigenden Betrages.
6.3 Ab Bewilligung und für die Dauer der Laufzeit der Landesbürgschaft sind für jedes angefangene Kalenderjahr 1 vom Hundert des Bürgschaftsbetrages beziehungsweise des nach geleisteten Kredittilgungen verbliebenen Bürgschaftsbetrages zu entrichten; das erste laufende Entgelt ist bei Zustellung des Bewilligungsbescheids fällig. Das laufende Entgelt wird letztmalig in dem Kalenderjahr erhoben, in dem die Bürgschaftsurkunde als erledigt zurückgegeben wird beziehungsweise - bei Inanspruchnahme des Landes - der Kreditgeber der Deloitte & Touche GmbH PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) den Ausfallbericht einreicht.
6.4 Bei Verlängerung der Bewilligung und bei Änderungen einer bereits bewilligten Landesbürgschaft wird ein Bearbeitungsentgelt erhoben. Die Höhe des Bearbeitungsentgeltes richtet sich nach dem für die Bearbeitung notwendigen Zeitaufwand und ist begrenzt auf die Höhe des unter Nummer 6.2 geregelten Antragsentgeltes.
Appears in 1 contract
Samples: Bürgschaftsvertrag
Kosten der Bürgschaftsübernahme. 6.1 Für die Übernahme einer Landesbürgschaft werden nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen einmalige und laufende Entgelte erhoben, die vom Kreditgeber als Primärschuldner zu zahlen und vom Kreditnehmer zu tragen sind.
6.2 Das einmalige Antragsentgelt wird mit Antragstellung fällig. Es wird wie folgt berechnet: - für 2,5 Millionen Euro übersteigende Bürgschaftsbeträge bis zu 5 Millionen Euro zusätzlich 0,5 vom Hundert des 2,5 Millionen Euro übersteigenden Betrages, - für 5 Millionen Euro übersteigende Bürgschaftsbeträge zusätzlich 0,25 vom Hundert des 5 Millionen Euro übersteigenden Betrages.
6.3 Ab Bewilligung und für die Dauer der Laufzeit der Landesbürgschaft sind für jedes angefangene Kalenderjahr bis zum 15. Januar des angefangenen Kalenderjahres 1 vom Hundert des Bürgschaftsbetrages beziehungsweise des nach geleisteten Kredittilgungen verbliebenen Bürgschaftsbetrages zu entrichten; das erste laufende Entgelt ist bei Zustellung des Bewilligungsbescheids fällig. Das laufende Entgelt wird letztmalig in dem Kalenderjahr erhoben, in dem die Bürgschaftsurkunde als erledigt zurückgegeben wird beziehungsweise - bei Inanspruchnahme des Landes - der Kreditgeber der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Beauftragten des Landes den Ausfallbericht einreicht.
6.4 Bei Verlängerung der Bewilligung und bei Änderungen einer bereits bewilligten Landesbürgschaft wird ein Bearbeitungsentgelt erhoben. Die Höhe des Bearbeitungsentgeltes richtet sich nach dem für die Bearbeitung notwendigen Zeitaufwand und ist begrenzt auf die Höhe des unter Nummer 6.2 geregelten Antragsentgeltes.
Appears in 1 contract
Samples: Bürgschaftsvertrag
Kosten der Bürgschaftsübernahme. 6.1 Für die Übernahme einer Landesbürgschaft werden nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen einmalige und laufende Entgelte erhobener- hoben, die vom Kreditgeber als Primärschuldner zu zahlen und vom Kreditnehmer zu tragen sind.
6.2 Das einmalige Antragsentgelt wird mit Antragstellung fällig. Es wird wie folgt berechnet: - für beantragte Bürgschaftsbeträge bis zu 2,5 Millionen Euro = 0,75 vom Hundert dieses Betrages, für 2,5 Millionen Euro übersteigende Bürgschaftsbeträge bis zu 5 Millionen Euro zusätzlich 0,5 vom Hundert des 2,5 Millionen Euro übersteigenden Betrages, - für 5 Millionen Euro übersteigende Bürgschaftsbeträge zusätzlich zusätz- lich 0,25 vom Hundert des 5 Millionen Euro übersteigenden BetragesBe- trages.
6.3 Ab Bewilligung und für die Dauer der Laufzeit der Landesbürgschaft sind für jedes angefangene Kalenderjahr bis zum 15. Januar des angefangenen Kalenderjahres 1 vom Hundert des Bürgschaftsbetrages beziehungsweise Bürgschaftsbe- trages bzw. des nach geleisteten Kredittilgungen verbliebenen Bürgschaftsbetrages zu entrichten; das erste laufende Entgelt ist bei Zustellung des Bewilligungsbescheids fällig. Das laufende Entgelt wird letztmalig in dem Kalenderjahr erhoben, in dem indem die Bürgschaftsurkunde Bürg- schaftsurkunde als erledigt zurückgegeben wird beziehungsweise - bzw. – bei Inanspruchnahme Inan- spruchnahme des Landes - – der Kreditgeber der Deloitte & Touche GmbH Pricewaterhouse- Xxxxxxx AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Ausfallbericht einreichtein- reicht.
6.4 Bei Verlängerung der Bewilligung und bei Änderungen einer bereits bewilligten Landesbürgschaft wird ein Bearbeitungsentgelt erhoben. Die Höhe des Bearbeitungsentgeltes richtet sich nach dem für die Bearbeitung notwendigen Zeitaufwand und ist begrenzt auf die Höhe Hö- he des unter Nummer 6.2 geregelten Antragsentgeltes.
Appears in 1 contract
Samples: Bürgschaftsvertrag
Kosten der Bürgschaftsübernahme. 6.1 Für die Übernahme einer Landesbürgschaft werden nach Maßgabe nachstehender Bestimmungen einmalige und laufende Entgelte erhobener- hoben, die vom Kreditgeber als Primärschuldner zu zahlen und vom Kreditnehmer zu tragen sind.
6.2 Das einmalige Antragsentgelt wird mit Antragstellung fällig. Es wird wie folgt berechnet: - für beantragte Bürgschaftsbeträge bis zu 2,5 Millionen Euro = 0,75 vom Hundert dieses Betrages, für 2,5 Millionen Euro übersteigende Bürgschaftsbeträge bis zu 5 Millionen Euro zusätzlich 0,5 vom Hundert des 2,5 Millionen Euro übersteigenden Betrages, - für 5 Millionen Euro übersteigende Bürgschaftsbeträge zusätzlich zusätz- lich 0,25 vom Hundert des 5 Millionen Euro übersteigenden BetragesBe- trages.
6.3 Ab Bewilligung und für die Dauer der Laufzeit der Landesbürgschaft sind für jedes angefangene Kalenderjahr bis zum 15. Januar des angefangenen Kalenderjahres 1 vom Hundert des Bürgschaftsbetrages beziehungsweise Bürgschaftsbe- trages bzw. des nach geleisteten Kredittilgungen verbliebenen Bürgschaftsbetrages zu entrichten; das erste laufende Entgelt ist bei Zustellung des Bewilligungsbescheids fällig. Das laufende Entgelt wird letztmalig in dem Kalenderjahr erhoben, in dem indem die Bürgschaftsurkunde Bürg- schaftsurkunde als erledigt zurückgegeben wird beziehungsweise - bzw. – bei Inanspruchnahme Inan- spruchnahme des Landes - – der Kreditgeber der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Ausfallbericht einreicht.
6.4 Bei Verlängerung der Bewilligung und bei Änderungen einer bereits bewilligten Landesbürgschaft wird ein Bearbeitungsentgelt erhoben. Die Höhe des Bearbeitungsentgeltes richtet sich nach dem für die Bearbeitung notwendigen Zeitaufwand und ist begrenzt auf die Höhe Hö- he des unter Nummer 6.2 geregelten Antragsentgeltes.
Appears in 1 contract
Samples: Bürgschaftsvertrag